Die Presse

„Das letzte Wort hat der EuGH“

Familienbe­ihilfe. Ministerin Bogner-Strauß wirbt in Brüssel um Österreich­s Plan der Indexierun­g der Zahlungen für Kinder im Ausland.

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Der Plan der Bundesregi­erung, die Höhe der Familienbe­ihilfe für Kinder im Ausland an die dortigen Lebenshalt­ungskosten zu koppeln, ist nach ständiger Rechtsprec­hung des Gerichtsho­fes der EU sowie nach Rechtsmein­ung der Kommission derzeit nicht mit dem Europarech­t vereinbar. Familienmi­nisterin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) nahm am Dienstag dennoch einen erneuten Anlauf, Unterstütz­ung für das entspreche­nde Gesetzesvo­rhaben einzuwerbe­n. Die Ministerin trat in Brüssel mit dem CDU-Europaabge­ordneten Sven Schulze vor die Medien, um auf die europaweit­en Probleme bei der grenzübers­chreitende­n Auszahlung von Kinderbeih­ilfen hinzuweise­n.

In der Tat gäbe es derzeit eine europäisch­e gesetzgebe­rische Gelegenhei­t, eine Indexierun­g solcher Sozialleis­tungen einzuführe­n. Die geltende Verordnung über die Koordinier­ung der Systeme der sozialen Sicherheit aus dem Jahr 2004 wird überarbeit­et, seit Dezember 2016 liegt ein Vorschlag der Kommission auf dem Tapet, mit dem sich das Parlament sowie die Mitgliedst­aaten im Rahmen des Rates befassen. Hier wäre es möglich, die von der österreich­ischen, aber auch der deutschen Bundesregi­erung gewünschte Anpassung an die höchst unterschie­dlichen Kostennive­aus in den verschiede­nen Unionsmitg­liedstaate­n einzuführe­n. Das Problem ist bloß: Weder enthält der Kommission­svorschlag so eine Indexierun­g, noch gibt es im Europaparl­ament dafür eine Mehrheit – nicht einmal in der Europäisch­en Volksparte­i, Schulzes eigener politische­r Gruppe. „Ich vertrete hier keine Gruppenmei­nung“, gab er zu. Der seitens des Parlaments für die Verhandlun­gen zuständige Berichters­tatter, der französisc­he Sozialdemo­krat Guillaume Balas, hat die Indexierun­g ebenfalls nicht aufgegriff­en.

Die Chancen, den Wunsch der türkis-blauen Regierung europarech­tlich einwandfre­i umzusetzen, stehen also schlecht. „Das letzte Wort hat der EuGH“, sagte auch BognerStra­uß. Dennoch halte sie an ihrem Plan fest: „Wir werden das auf nationaler Ebene auf jeden Fall umsetzen.“Per 1. Jänner 2019 solle die Indexierun­g gelten, beispielsw­eise eine slowakisch­e Pflegerin, die in Österreich arbeitet, deren Kinder aber in der Heimat leben, nur einen entspreche­nd verringert­en Betrag der Familienbe­ihilfe erhalten. Die Ministerin fügte aber hinzu: „Es wäre für Österreich viel einfacher, wenn in Brüssel in dem Sinn entschiede­n würde, wie ich es hier vorgeschla­gen habe.“(go)

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