Mordprozess gegen U-Boot-Bauer
Dänemark. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den Erfinder Peter Madsen. Er soll eine Reporterin in seinem U-Boot getötet haben. Madsen bestreitet das, doch sagt, er habe sie zerstückelt.
Es ist einer der bizarrsten Kriminalfälle in der bisherigen Rechtsgeschichte Dänemarks überhaupt: Am Donnerstag beginnt in Kopenhagen der Mordprozess gegen den einst im Königreich für seine charmante Eigenartigkeit so beliebten Erfinder Peter Madsen am Kopenhagener „Byrett“, dem Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen vor, die damals 30-jährige Schwedin Kim Wall am 10./11. August 2017 bei einer Fahrt in seinem selbst gebauten U-Boot UC3 Nautilus vor Kopenhagen gequält, ermordet und zerstückelt zu haben, bevor er die Leichenteile ins Meer warf. Ihm droht lebenslängliche Haft. Wall, eine freie Journalistin, wollte damals über „RaketenMadsen“schreiben. Der exzentrische Erfinder wollte unter anderem als erster Amateur mit einer selbst gebauten Rakete ins All fliegen.
Die Anklageschrift ist voller grausiger Details. Madsen soll den Mord im U-Boot geplant haben, indem er unter anderem „Säge, Messer, zugespitzte Schraubenzieher, Halteschlaufen, Kabelbinder und Röhren“mitnahm. Er soll Wall festgebunden haben, bevor er sie misshandelte, indem er sie „schlug, stach, schnitt und tötete“. Auch sexuelle Übergriffe soll er vorgenommen haben. Der Tod sei durch „Halsdurchschneidung oder Erdrosselung“eingetreten.
Am nächsten Tag soll Madsen den Körper zerteilt haben, in „Kopf, Beine, Arme und Torso“, dann die Teile mit Metallobjekten beschwert und in Plastiksäcken verpackt in der Køgebucht versenkt haben. Dann ließ er am Vormittag sein U-Boot untergehen, wohl, um Spuren zu beseitigen, Madsen wurde aus dem Meer geborgen.
Doch warum das alles? Ein klares Motiv gehe nicht aus der Anklageschrift hervor, betont die Gerichtsreporterin des dänischen Radios, Trine Ilsø. Madsen gilt laut psychiatrischer Untersuchung als zurechnungsfähig. Vermutlich soll ein sexuelles, sadistisches Motiv nachgewiesen werden. Auf Madsens Computer wurden tatsächlich Filme gefunden, in denen Frauen gefoltert und hingerichtet werden.
Ob die Anklage die Todesursache indes beweisen kann, ist laut Experten unklar: Die Körperteile seien sehr lange, teils rund sieben Wochen, im Wasser gewesen. 37 Zeugen sollen an zwölf Prozesstagen verhört werden.
Madsen dementiert, Wall vorsätzlich getötet zu haben. Dabei änderte er aber seine Version mehrfach. Erst hatte er behauptet, Wall am Abend gesund an Land gebracht zu haben. Als ihr Torso am 21. August gefunden wurde, sagte Madsen, ihr sei der schwere Deckel der U-BootLuke auf den Kopf gefallen. Danach habe er sie in Panik zersägt und „im Meer bestattet“.
Als der Kopf aber am 6. Oktober ohne entsprechende Verletzungen gefunden wurde, sagte er, Wall sei doch womöglich an Kohlen- monoxid erstickt, während er selbst an Deck war.
Der Rechtsmediziner Peter Knudsen sagt, es sei nicht einfach, die Kohlenmonoxid-Vergiftung als Todesursache zu widerlegen. Sollten aber Verletzungen an Walls Armen auf einen Kampf hindeuten, gilt Madsen als überführt. Um seine Lage zu verbessern, wäre dann ein Geständnis nötig. Sollten die Beweise nur für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Leichenschändung reichen, dürfte Madsen bald wieder frei sein. Das gilt als unwahrscheinlich, aber ist vermutlich Madsens Hoffnung.
In Dänemarks Rechtspraxis wird fahrlässige Tötung mit Geldbußen und maximal eineinhalb Haftjahren geahndet. Für Mord drohen zwölf Jahre bis lebenslänglich, wobei Letzteres faktisch meist 16 bis 17 Jahre bedeutet.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil wird am 25. April gerechnet. Diesen Donnerstag präsentiert Ankläger Jakob Buch-Jespen den Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Danach wird Madsen vernommen.