Ungarn wegen Bodengesetzes verurteilt
Landwirtschaft. Der EuGH kippt Teile des umstrittenen ungarischen Bodengesetzes. Investoren aus Österreich könnten ihren Grund zurückerhalten. Die schärferen Regeln bleiben dennoch.
Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen des Bodengesetzes verurteilt. Damit hat ein Österreicher, der Inhaber von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen ist, Recht erhalten. Die Maßnahme stelle eine mittelbare diskriminierende und nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Vier Jahre nachdem der ungarische Premier, Viktor Orban,´ ausländische Landwirte, darunter etliche Österreicher, in Ungarn mit seinem umstrittenen Bodengesetz teilweise enteignen ließ, schreitet der Europäische Gerichtshof ein. Zumindest ein Teil des Gesetzes verstoße gegen das Unionsrecht, so der EuGH.
Konkret geht es um die sogenannten Nießbrauchsverträge. Das sind langfristige Pachtverträge, mit denen auch Österreicher das seit 1994 geltende Landkaufverbot für Nicht-Ungarn umgehen konnten. Die Verträge liefen üblicherweise über Jahrzehnte, die komplette Pacht wurde im Voraus bezahlt.
Enteignung vor der Ernte
Das ungarische Höchstgericht hielt diese Verträge (anders als die berüchtigten Taschenverträge) für gesetzeskonform. Dennoch wurden sie von der Regierung Orban´ mit Anfang Mai 2014 für nichtig erklärt. Statt der zuvor angekündigten Übergangsfrist von zwanzig Jahren hatten die Inhaber plötzlich nur noch viereinhalb Monate Zeit, um die Felder zu räumen. Oft war das nicht einmal genug, um die letzte Ernte einfahren zu können.
Ein betroffener Landwirt aus Österreich klagte beim europäischen Höchstgericht – und bekam recht. Die Regelung sei eine „mittelbare diskriminierende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs“, so der EuGH. Wer im guten Glauben an die längere Übergangsregelung investiert hatte, sei des Werts seiner Investitionen beraubt worden. Der Gerichtshof wies auch die Argumentation Ungarns zurück, wonach die Maßnahmen dazu gedient hätten, angebliche Verstöße ausländischer Käufer gegen die nationalen Vorschriften über Devisenkontrolle zu ahnden.
Die Bedeutung des Urteils ist für österreichische Landeigentümer in Ungarn dennoch eher sym- bolischer Natur. Das Landwirtschaftsministerium schätzt, dass 2014 rund 200 heimische Bauern in Ungarn aktiv waren. Die meisten von ihnen sind Großgrundbesitzer und hatten im Grunde wenig zu befürchten. Sie hatten das Land vor 1994 gekauft, bis dahin war Landkauf für Ausländer erlaubt. Eine Enteignung stand nie im Raum.
Bei den Nießbrauchsverträgen griffen aber auch etliche Privatpersonen zu, sodass rund 150 Österreicher vom Urteil betroffen sein könnten. Noch ist unklar, ob sie das Land wiedererhalten oder eine Entschädigung ausgezahlt bekommen können. Heimische Investoren sind aufgerufen, sich bei der österreichischen Botschaft zu melden. Dort wird ein Vertrauensanwalt installiert, der jeden einzelnen Fall prüfen wird.
Nur wenige Bauern
Die Zahl der tatsächlichen Landwirte unter den Betroffenen ist eher klein. „Es geht dabei vielleicht um ein Dutzend Österreicher“, schätzt Christoph Hartig, Österreicher und stellvertretender Obmann des Ungarischen Vereins der Guts- und Immobilienbesitzer, zur „Presse“. Die Änderung der Gesetze für Nießbrauchsverträge habe nicht nur Ausländer, sondern auch viele Ungarn getroffen, die etwa Weingärten langfristig verpachten wollten. Das Gesetz sah vor, dass derartige Pachtverträge nur noch innerhalb der Familie möglich sein sollten.
Land nur noch für Landwirte
Obwohl dieser Teil nun gekippt werden muss, bleibt der Großteil des strittigen Bodengesetzes weiter bestehen. Seit 2014 hat Orban´ den Zugang zu den fünf Millionen Hektar ungarischem Ackerland klar erschwert. Wer Grund kaufen will, muss (wie in Österreich) Landwirt sein. Zudem genießen Nachbarn oder in der Gegend ansässige Bauern ein Vorkaufsrecht. Erst wenn sich in der Gemeinde niemand findet, der das Grundstück will, dürfen auch andere EU-Bürger zukaufen. Und dennoch, das Gesetz funktioniert, beteuert Christoph Hartig. „Jeder EU-Bürger kann kaufen. Im Vergleich zu früher ist es heute offen und transparent.“
Die Bodenpreise seien nicht in den Keller gefallen, sondern gestiegen. Und auch der befürchtete Exodus der österreichischen Landwirte aus Ungarn sei ausgeblieben, so der Funktionär. Im Gegenteil: Österreicher, Deutsche und Italiener kaufen laufend legal landwirtschaftliche Flächen in Ungarn. Nur die Spekulanten seien ausgebremst worden. Jene aus Wien genauso wie jene aus Budapest.