Arbeitszeit: Was Raucher dürfen
Arbeitsrecht. Tabakkonsum nur noch in Pausen – in den Salzburger Landeskliniken und in der Stadt Salzburg könnte das bald Realität sein. In Wien gibt es solche Anordnungen kaum – bis jetzt.
Tabakkonsum nur noch in Pausen: In Wien gibt es solche Anordnungen kaum. Bis jetzt.
Wien. Mitarbeiter der Salzburger Landeskliniken (Salk) sollen künftig Rauchpausen exakt dokumentieren und die dafür verstrichene Zeit wieder einarbeiten (siehe Artikel unten). Damit soll vermieden werden, dass Nichtraucher länger arbeiten als Raucher. Rechtlich ist diese Anordnung im Wesentlich gedeckt. In Wien wird sie dennoch fast nie getroffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Rauchpausen.
1 Wie werden Rauchpausen in Wiener Krankenhäusern gehandhabt?
In den Gemeindespitälern des Krankenanstaltenverbundes (KAV) sowie im AKH, für die der gleiche rechtliche Hintergrund wie für die Salk gilt, gibt es keine konkreten Vorgaben für die Mitarbeiter. Sie dürfen rauchen, wann sie wollen, und müssen die Zeit, die dabei verloren geht, auch nicht wieder einarbeiten – solange der Betrieb und die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt werden, wie ein Sprecher betont. Die Verantwortung dafür liege bei den Führungskräften der einzelnen Abteilungen.
Grundsätzlich gilt in KAV-Spitälern und im AKH Rauchverbot. Spitäler dürfen aber Zonen definieren, in denen das Rauchen gestattet wird – was auch überall getan wurde. So gibt es in einigen Häusern Raucherräume bzw. -Kabinen und in einigen überdachte Raucherzonen im Freien. Im AKH beispielsweise gibt es drei Raucherräume plus eine Raucherzone – dort wiederum gibt es Schutzzonen, die mit weißen Linien gekennzeichnet sind und in denen das Rauchen verboten ist.
Auch in den Ordensspitälern Wiens müssen die Mitarbeiter Rauchpausen weder dokumentieren noch einarbeiten. „Unsere Einrichtungen sind tolerant“, heißt es auf Anfrage. In diesen Krankenhäusern gibt es ebenfalls sowohl Raucherräume (etwa im HerzJesu-Krankenhaus und im Orthopädischen Spital Speising) als auch überdachte Raucherbereiche im Freien (etwa im Göttlichen Heiland und im Franziskus Spital Landstraße sowie Margareten). In manchen Häusern auch beides.
2 Wie sieht die rechtliche Situation im Detail aus?
Vorweg: Was Arbeitnehmer in ihrer ihnen zustehenden Pause (eine halbe Stunde ab sechs Stunden Arbeitszeit, in Ausnahmefällen zwei Mal 15 Minuten oder drei Mal zehn Minuten innerhalb von sechs Stunden) machen, ist ihre Angelegenheit. Darüber hinaus gibt es weder auf privatem noch auf öffentlichem Sektor ein „Recht auf das Rauchen“, sagt Rechtsanwalt Marco Riegler von der Kanzlei Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte. Allerdings müssten Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ihren Rauchgewohnheiten nachzugehen – sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen.
Pausen seien aber „von Gesetzes wegen keine Arbeitszeit“und damit auch nicht zu bezahlen. Riegler: „Es entspricht daher der Grundintention des Gesetzgebers, wenn Rauchpausen nicht als Arbeitszeit gewertet werden und sich Mitarbeiter ausstempeln müssen.“
In diesem Zusammenhang gebe es aber häufig das Problem von „Betriebsübungen“. Das bedeutet, dass viele Arbeitgeber „tatenlos zusehen“würden, wenn ihre Mitarbeiter Rauchpausen ma- chen, und auch nicht fordern, dass diese Zeiten eingearbeitet werden müssen. Durch dieses wiederholte faktische „Akzeptieren“der (bezahlten) Rauchpausen entstehe für die Mitarbeiter ein vertraglicher (aber nicht gesetzlicher) Anspruch darauf, dass sie bezahlte Rauch-
pausen machen dürfen. „Mit anderen Worten: Dies wird so betrachtet, als hätte man im Dienstvertrag explizit vereinbart, dass der Mitarbeiter so und so viele Rauchpausen bei voller Bezahlung machen darf“, sagt Riegler. „Von diesen Betriebsübungen kommt der Arbeitgeber nicht einseitig weg.“
3 Welche Erfahrungen hat die Wirtschaftskammer damit gemacht?
Nicht viele, da dieses Thema in Betrieben bisher kaum zu Konflikten geführt hat. In den allermeisten Unternehmen toleriert man Rauchpausen und arrangiert sich mit den Mitarbeitern – oft nach Rücksprache mit dem Betriebsrat. Allerdings könnte sich das ab dem 1. Mai ändern. Denn dann tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach im Zuge des Arbeitnehmerschutzes in Unternehmen gar nicht mehr geraucht werden darf – nicht einmal dann, wenn ein Raucher in einem Einzelbüro arbeitet. Denn dieses Büro könnte ja auch gelegentlich von einem Nichtraucher besucht werden.
Das bedeutet, Raucher müssen ab dann in einen Raucherraum oder ins Freie gehen, was Rauchpausen deutlich verlängern könnte, sagt Rolf Gleißner, Sozialrechtsexperte der Wiener Wirtschaftskammer. Daher sei es möglich, dass es ab Mai mehr Konflikte zwischen Arbeitgebern und -nehmern geben könne.
Grundsätzlich zeige die Wirtschaftskammer jedenfalls Verständnis für die Entscheidung von Arbeitgebern, die Rauchpausen „nicht dulden“wollten. Denn Schätzungen der Kammer zufolge ist im Schnitt jeder vierte Arbeitnehmer ein Raucher. Und pro Raucher würden 15 Minuten Arbeitszeit pro Tag verloren gehen. Gleißner: „Das summiert sich in einem großen Unternehmen.“