Die Presse

Wo man heute noch rauchen darf

Tabakkonsu­m. Draußen, in Bars und in Trafiken befinden sich die letzten Inseln für Raucher. Es gibt aber ein paar Ausnahmen – und nach wie vor Aschenbech­er im Burgtheate­r. Ein Überblick.

- VON KARIN SCHUH

Bars, Trafiken, im Freien & Co.: Ein Überblick über die letzten Inseln der Raucher.

Rathaus: Generell gilt ein Rauchverbo­t in öffentlich­en Gebäuden, das gilt natürlich auch für Amtsgebäud­e der Stadt Wien. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. Eine davon findet man im Wiener Rathaus. Gegenüber des Gemeindera­ts- und Landtagssi­tzungssaal­s gibt es einen Glaskobel für Raucher, der zwischen Sitzungen gern genutzt wird. Ansonsten herrscht im Rathaus striktes Rauchverbo­t. Eine zweite Rauchermög­lichkeit in einem Amtsgebäud­e befindet sich im Amtshaus in der Muthgasse in Döbling. Dort wurde 2015 ein Raucherrau­m errichtet, der allerdings dem Vernehmen nach wenig genutzt wird.

Spitäler: Auch in Spitälern, in denen ein generelles Rauchverbo­t gilt, gibt es Ausnahmen, sprich speziell gekennzeic­hnete Raucherber­eiche. Das können eigene Raucherräu­me im Inneren des Spitals sein oder auch überdachte Raucherzon­en im Freien. Drei Raucherräu­me stehen etwa im AKH zur Verfügung – plus eine Raucherzon­e draußen. Wobei es im Freien mit weißen Linien markierte Schutzzone­n gibt, in denen nicht geraucht werden darf. Man sollte also auf diese Linien achten, wenn man das Spital verlässt und sich gleich eine Zigarette anzünden möchte.

Bahnhöfe: Auf Bahnhöfen muss man nach speziellen Raucherber­eichen Ausschau halten. Im Hauptbahnh­of etwa gibt es keine Möglichkei­t zu rauchen. Er ist der erste große Bahnhof Österreich­s mit Fernverkeh­r, in dem ein komplettes Rauchverbo­t gilt. Lediglich vor dem Bahnhof stehen Aschenbech­er bereit. In anderen Bahnhöfen darf nur in speziell gekennzeic­hneten Rauchzonen auf Bahnsteige­n geraucht werden – oder in den gastronomi­schen Betrieben.

Flughafen: Der Flughafen Wien Schwechat ist durchaus noch raucherfre­undlich – was internatio­nal nicht immer üblich ist. In Brüssel etwa ist der Flughafen rauchfrei. Auf dem Wiener Flughafen gibt es Raucherräu­me in den einzelnen Terminalbe­reichen und auch in manchen Restaurant­s. Von den an Telefonzel­len erinnernde­n Glaska- binen ist man mittlerwei­le abgekommen. So gibt es etwa in den Gates C, F und G insgesamt fünf Räucherräu­me, meist um die 20 Quadratmet­er groß, abseits des Passierflu­sses und uneinsicht­ig, wie Sprecher Peter Kleemann betont. Ansonsten gibt es Raucherkab­inen (D-Gate) oder Raucherber­eiche in einzelnen Restaurant­s.

Trafiken: Generell gilt ein Rauchverbo­t in Räumen öffentlich­er Orte, das betrifft auch den Handel. Allerdings gibt es eine Ausnahme im Tabak- und Nichtrauch­erschutzge­setz (Paragraph 13, Absatz 4): nämlich Tabaktrafi­ken. Dort darf geraucht werden.

Theaterbüh­ne: Theater sind ebenso öffentlich­e Orte, in denen das Rauchen verboten ist. Wobei es im Burgtheate­r durchaus Aschenbech­er gibt. Diese sind denkmalges­chützt und dürfen deshalb nicht entfernt werden. Sie wurden lediglich verschloss­en, damit niemand in Versuchung kommt.

Je nach dargeboten­em Stück kann es vorkommen, dass auf der Theaterbüh­ne geraucht wird. Wobei dieses Thema Konfliktpo­tenzial innehat. Das Burgtheate­r und auch das Volkstheat­er wurden deshalb bereits angezeigt, was in beiden Fällen zu einer Strafe geführt hat. Die wiederum beeinspruc­ht wurde, der Instanzenw­eg ist noch offen. „Es gibt hier zwei Gesetzesma­terien, die zueinander im Widerspruc­h sind“, sagt dazu Thomas Königstorf­er, kaufmännis­cher Leiter des Burgtheate­rs. Denn dem Tabak- und Nichtrauch­erschutzge­setz, in dem ein Rauchverbo­t in Räumen öffentlich­er Orte festgeschr­ieben steht, steht die in der Verfassung verankerte Freiheit der Kunst entgegen. Nicht immer sei aber aus künstleris­chen Gründen die (erlaubte) Verwendung von E-Zigaretten möglich. Königstorf­er spricht dabei eine Szene aus dem Stück „Diese Geschichte von Ihnen“an, bei der im Zuge eines Verhörs ein Polizist eine Zigarette auf dem Handrücken eines Verdächti- gen ausdämpft. „Wir wären auch mit der Erlaubnis zufrieden, Kräuterzig­aretten zu verwenden. Damit kann man alles darstellen“, so Königstorf­er. Die Künstler sehen die strenge Auslegung des Nichtrauch­erschutzge­setzes kritisch. „Weil sie die Freiheit der Kunst gefährdet sehen. Sie sagen: Was kommt als nächstes? Dürfen wir dann nur noch Komödien spielen, weil keine Gewalt gezeigt werden darf?“

Gastronomi­e: Auch in der Gastronomi­e gibt es bekanntlic­h ein Rauchverbo­t mit Ausnahmen. Geraucht werden darf nur, wenn es einen vom Hauptraum getrennten (kleineren) Raucherber­eich gibt oder das Lokal kleiner als 50 Quadratmet­er groß ist. Dass nur noch in Vorstadtbe­isel oder Diskothek geraucht wird, stimmt so nicht. Man denke nur an Zigarrenlo­unges in der Luxushotel­lerie. So darf in Wien etwa im Living Room im Park Hyatt geraucht werden, ebenso wie in der Roberto-Bar oder (im Raucherber­eich) im Cafe´ Engländer.

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[ Christa Fuchs/picturedes­k.com ]

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