Wo man heute noch rauchen darf
Tabakkonsum. Draußen, in Bars und in Trafiken befinden sich die letzten Inseln für Raucher. Es gibt aber ein paar Ausnahmen – und nach wie vor Aschenbecher im Burgtheater. Ein Überblick.
Bars, Trafiken, im Freien & Co.: Ein Überblick über die letzten Inseln der Raucher.
Rathaus: Generell gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, das gilt natürlich auch für Amtsgebäude der Stadt Wien. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. Eine davon findet man im Wiener Rathaus. Gegenüber des Gemeinderats- und Landtagssitzungssaals gibt es einen Glaskobel für Raucher, der zwischen Sitzungen gern genutzt wird. Ansonsten herrscht im Rathaus striktes Rauchverbot. Eine zweite Rauchermöglichkeit in einem Amtsgebäude befindet sich im Amtshaus in der Muthgasse in Döbling. Dort wurde 2015 ein Raucherraum errichtet, der allerdings dem Vernehmen nach wenig genutzt wird.
Spitäler: Auch in Spitälern, in denen ein generelles Rauchverbot gilt, gibt es Ausnahmen, sprich speziell gekennzeichnete Raucherbereiche. Das können eigene Raucherräume im Inneren des Spitals sein oder auch überdachte Raucherzonen im Freien. Drei Raucherräume stehen etwa im AKH zur Verfügung – plus eine Raucherzone draußen. Wobei es im Freien mit weißen Linien markierte Schutzzonen gibt, in denen nicht geraucht werden darf. Man sollte also auf diese Linien achten, wenn man das Spital verlässt und sich gleich eine Zigarette anzünden möchte.
Bahnhöfe: Auf Bahnhöfen muss man nach speziellen Raucherbereichen Ausschau halten. Im Hauptbahnhof etwa gibt es keine Möglichkeit zu rauchen. Er ist der erste große Bahnhof Österreichs mit Fernverkehr, in dem ein komplettes Rauchverbot gilt. Lediglich vor dem Bahnhof stehen Aschenbecher bereit. In anderen Bahnhöfen darf nur in speziell gekennzeichneten Rauchzonen auf Bahnsteigen geraucht werden – oder in den gastronomischen Betrieben.
Flughafen: Der Flughafen Wien Schwechat ist durchaus noch raucherfreundlich – was international nicht immer üblich ist. In Brüssel etwa ist der Flughafen rauchfrei. Auf dem Wiener Flughafen gibt es Raucherräume in den einzelnen Terminalbereichen und auch in manchen Restaurants. Von den an Telefonzellen erinnernden Glaska- binen ist man mittlerweile abgekommen. So gibt es etwa in den Gates C, F und G insgesamt fünf Räucherräume, meist um die 20 Quadratmeter groß, abseits des Passierflusses und uneinsichtig, wie Sprecher Peter Kleemann betont. Ansonsten gibt es Raucherkabinen (D-Gate) oder Raucherbereiche in einzelnen Restaurants.
Trafiken: Generell gilt ein Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte, das betrifft auch den Handel. Allerdings gibt es eine Ausnahme im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (Paragraph 13, Absatz 4): nämlich Tabaktrafiken. Dort darf geraucht werden.
Theaterbühne: Theater sind ebenso öffentliche Orte, in denen das Rauchen verboten ist. Wobei es im Burgtheater durchaus Aschenbecher gibt. Diese sind denkmalgeschützt und dürfen deshalb nicht entfernt werden. Sie wurden lediglich verschlossen, damit niemand in Versuchung kommt.
Je nach dargebotenem Stück kann es vorkommen, dass auf der Theaterbühne geraucht wird. Wobei dieses Thema Konfliktpotenzial innehat. Das Burgtheater und auch das Volkstheater wurden deshalb bereits angezeigt, was in beiden Fällen zu einer Strafe geführt hat. Die wiederum beeinsprucht wurde, der Instanzenweg ist noch offen. „Es gibt hier zwei Gesetzesmaterien, die zueinander im Widerspruch sind“, sagt dazu Thomas Königstorfer, kaufmännischer Leiter des Burgtheaters. Denn dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, in dem ein Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte festgeschrieben steht, steht die in der Verfassung verankerte Freiheit der Kunst entgegen. Nicht immer sei aber aus künstlerischen Gründen die (erlaubte) Verwendung von E-Zigaretten möglich. Königstorfer spricht dabei eine Szene aus dem Stück „Diese Geschichte von Ihnen“an, bei der im Zuge eines Verhörs ein Polizist eine Zigarette auf dem Handrücken eines Verdächti- gen ausdämpft. „Wir wären auch mit der Erlaubnis zufrieden, Kräuterzigaretten zu verwenden. Damit kann man alles darstellen“, so Königstorfer. Die Künstler sehen die strenge Auslegung des Nichtraucherschutzgesetzes kritisch. „Weil sie die Freiheit der Kunst gefährdet sehen. Sie sagen: Was kommt als nächstes? Dürfen wir dann nur noch Komödien spielen, weil keine Gewalt gezeigt werden darf?“
Gastronomie: Auch in der Gastronomie gibt es bekanntlich ein Rauchverbot mit Ausnahmen. Geraucht werden darf nur, wenn es einen vom Hauptraum getrennten (kleineren) Raucherbereich gibt oder das Lokal kleiner als 50 Quadratmeter groß ist. Dass nur noch in Vorstadtbeisel oder Diskothek geraucht wird, stimmt so nicht. Man denke nur an Zigarrenlounges in der Luxushotellerie. So darf in Wien etwa im Living Room im Park Hyatt geraucht werden, ebenso wie in der Roberto-Bar oder (im Raucherbereich) im Cafe´ Engländer.