Finanzprokuratur prüft Vorgehen gegen Bures
Mann diskriminiert. Nach der illegalen Bevorzugung einer Frau bei einer Sektionsleiterbestellung durch die ehemalige Verkehrsministerin Doris Bures lässt ihr heutiger Nachfolger Norbert Hofer Ersatzforderungen gegen sie prüfen.
Das Bestreben der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), Frauen unbedingt zu fördern, könnte sie teuer zu stehen kommen. Bures hat in ihrer Zeit als Verkehrsministerin (von 2008 bis 2014) bei der Bestellung einer Sektionsspitze illegal eine Bewerberin gegenüber einem männlichen Kandidaten bevorzugt.
Wie berichtet, muss der Staat dem übergangenen Bewerber mehr als 300.000 Euro zahlen. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) hat nun die Finanzprokuratur eingeschaltet, um eine Schadenersatzforderung gegen die SPÖ-Politikerin zu prüfen. Das bestätigt Hofers Sprecher der „Presse“.
Bures hatte 2011 bei der damals aus zwei Sektionen zusammengelegten Supersektion Verkehr eine Frau ernannt, die punktemäßig nahezu gleich gut geeignet war wie ein männlicher Bewer- ber. Sie stützte sich dabei auf das Gebot der Frauenförderung bei gleicher Eignung und auf ein Gutachten der hauseigenen Begutachtungskommission. Das war allerdings nach der späteren Einschätzung der – durchwegs weiblich besetzten – Bundes-Gleichbehandlungskommission weder schlüssig noch nachvollziehbar.
Der übergangene Kandidat, FPÖ-nahes Mitglied einer schlagenden Verbindung, hatte in seinem Lebenslauf einiges vorzuweisen: Er war nicht nur geprüfter Rechtsanwalt und ehemaliger Kabinettsmitarbeiter von Justizminister Dieter Böhmdorfer, sondern hatte bereits Erfahrungen mit der erfolgreichen Leitung einer Sektion. Sehr im Gegensatz zur Mitbewerberin, die zuvor nur eine staatseigene GmbH mit (hoch gerechnet) 14 Mitarbeitern geführt hatte. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Mann dis- kriminiert, sodass er Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs hat.
Damit ist dem Staat ein Aufwand entstanden, dessentwegen er auch laut Neos-Abgeordneter Irmgard Griss möglicherweise bei Bures Regress nehmen kann. Lägen Indizien vor, dass der Staat rechtswidrig geschädigt worden sei, müsse dieser einen Ersatzanspruch prüfen, meint die Ex-Präsidentin des Obersten Gerichtshofs.
Griss: Strafbarkeit droht
Griss hat sich im Wahlkampf immer dafür ausgesprochen, dass die rechtliche Verantwortung von Politikern auch tatsächlich umgesetzt wird. Zuständig wäre in diesem Fall das Verkehrsministerium. Würde der Ressortchef einen möglichen Anspruch nicht erheben lassen, könnte er sich sogar wegen Untreue oder Amtsmissbrauchs strafbar machen, warnt Griss.
Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn der Anspruch völlig aus- sichtslos wäre: etwa, weil der Schaden auf einer entschuldbaren Fehlleistung beruht. Denn dafür sieht das Organhaftpflichtgesetz eine Haftungsbefreiung vor. Ob Bures persönlich ein Vorwurf gemacht werden kann, ist noch zu prüfen (anders als eine etwaige Haftung wegen Amtsmissbrauchs, weil der verjährt wäre). Bures meint, die Bestellung sei „nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt“. Das Verwaltungsgericht hat aber ein Muster erkannt, wonach die Bewerberin von Beginn an bevorzugt wurde. Bemerkenswert ist auch, dass die Gleichbehandlungskommission noch vor der Ernennung das Ministerium ersucht hatte, zuzuwarten. „Wäre man dieser Empfehlung der extra dafür eingerichteten Stelle gefolgt, hätte das gesamte nachfolgende Verfahren und damit der Schaden für die Republik vermieden werden können“, sagt Johannes Öhlböck, Anwalt des übergangenen Bewerbers.