Die Presse

Finanzprok­uratur prüft Vorgehen gegen Bures

Mann diskrimini­ert. Nach der illegalen Bevorzugun­g einer Frau bei einer Sektionsle­iterbestel­lung durch die ehemalige Verkehrsmi­nisterin Doris Bures lässt ihr heutiger Nachfolger Norbert Hofer Ersatzford­erungen gegen sie prüfen.

- VON BENEDIKT KOMMENDA

Das Bestreben der Zweiten Nationalra­tspräsiden­tin Doris Bures (SPÖ), Frauen unbedingt zu fördern, könnte sie teuer zu stehen kommen. Bures hat in ihrer Zeit als Verkehrsmi­nisterin (von 2008 bis 2014) bei der Bestellung einer Sektionssp­itze illegal eine Bewerberin gegenüber einem männlichen Kandidaten bevorzugt.

Wie berichtet, muss der Staat dem übergangen­en Bewerber mehr als 300.000 Euro zahlen. Verkehrsmi­nister Norbert Hofer (FPÖ) hat nun die Finanzprok­uratur eingeschal­tet, um eine Schadeners­atzforderu­ng gegen die SPÖ-Politikeri­n zu prüfen. Das bestätigt Hofers Sprecher der „Presse“.

Bures hatte 2011 bei der damals aus zwei Sektionen zusammenge­legten Supersekti­on Verkehr eine Frau ernannt, die punktemäßi­g nahezu gleich gut geeignet war wie ein männlicher Bewer- ber. Sie stützte sich dabei auf das Gebot der Frauenförd­erung bei gleicher Eignung und auf ein Gutachten der hauseigene­n Begutachtu­ngskommiss­ion. Das war allerdings nach der späteren Einschätzu­ng der – durchwegs weiblich besetzten – Bundes-Gleichbeha­ndlungskom­mission weder schlüssig noch nachvollzi­ehbar.

Der übergangen­e Kandidat, FPÖ-nahes Mitglied einer schlagende­n Verbindung, hatte in seinem Lebenslauf einiges vorzuweise­n: Er war nicht nur geprüfter Rechtsanwa­lt und ehemaliger Kabinettsm­itarbeiter von Justizmini­ster Dieter Böhmdorfer, sondern hatte bereits Erfahrunge­n mit der erfolgreic­hen Leitung einer Sektion. Sehr im Gegensatz zur Mitbewerbe­rin, die zuvor nur eine staatseige­ne GmbH mit (hoch gerechnet) 14 Mitarbeite­rn geführt hatte. Nach einer rechtskräf­tigen Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts wurde der Mann dis- kriminiert, sodass er Anspruch auf Ersatz des Verdienste­ntgangs hat.

Damit ist dem Staat ein Aufwand entstanden, dessentweg­en er auch laut Neos-Abgeordnet­er Irmgard Griss möglicherw­eise bei Bures Regress nehmen kann. Lägen Indizien vor, dass der Staat rechtswidr­ig geschädigt worden sei, müsse dieser einen Ersatzansp­ruch prüfen, meint die Ex-Präsidenti­n des Obersten Gerichtsho­fs.

Griss: Strafbarke­it droht

Griss hat sich im Wahlkampf immer dafür ausgesproc­hen, dass die rechtliche Verantwort­ung von Politikern auch tatsächlic­h umgesetzt wird. Zuständig wäre in diesem Fall das Verkehrsmi­nisterium. Würde der Ressortche­f einen möglichen Anspruch nicht erheben lassen, könnte er sich sogar wegen Untreue oder Amtsmissbr­auchs strafbar machen, warnt Griss.

Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn der Anspruch völlig aus- sichtslos wäre: etwa, weil der Schaden auf einer entschuldb­aren Fehlleistu­ng beruht. Denn dafür sieht das Organhaftp­flichtgese­tz eine Haftungsbe­freiung vor. Ob Bures persönlich ein Vorwurf gemacht werden kann, ist noch zu prüfen (anders als eine etwaige Haftung wegen Amtsmissbr­auchs, weil der verjährt wäre). Bures meint, die Bestellung sei „nach dem gesetzlich vorgesehen­en Verfahren erfolgt“. Das Verwaltung­sgericht hat aber ein Muster erkannt, wonach die Bewerberin von Beginn an bevorzugt wurde. Bemerkensw­ert ist auch, dass die Gleichbeha­ndlungskom­mission noch vor der Ernennung das Ministeriu­m ersucht hatte, zuzuwarten. „Wäre man dieser Empfehlung der extra dafür eingericht­eten Stelle gefolgt, hätte das gesamte nachfolgen­de Verfahren und damit der Schaden für die Republik vermieden werden können“, sagt Johannes Öhlböck, Anwalt des übergangen­en Bewerbers.

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