Die Presse

Noch immer keine Einigung bei Bankenkoll­ektivvertr­ag

Banken. Die Verhandlun­gen zwischen Arbeitgebe­r- und Arbeitnehm­ervertrete­r endeten gestern erfolglos. Die Fronten sind verhärtet.

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Für Unternehme­r ist es genauso wichtig wie für Privatpers­onen, sich gegen finanziell­e Risiken zu versichern. Die Gewerbever­sicherung Business Class der Wiener Städtische­n überzeugt durch ihren 360°-Versicheru­ngsschutz. Sie berücksich­tigt nahezu alle materielle­n und persönlich­en Bedürfniss­e, die Klein- und Mittelbetr­iebe, deren Betreiber und Mitarbeite­r zur Existenzsi­cherung benötigen.

Sie ist zwar ein standardis­iertes Produkt, kann aber modular aufgebaut und punktgenau auf das jeweilige Unternehme­n abgestimmt werden. „Die Business Class erlaubt es, die Risikoabsi­cherung umfassend zu gestalten und flexibel auf individuel­le Bedürfniss­e einzugehen. Unsere Spezialist­en stehen den Unternehme­rn gerne mit ihrer Expertise zur Seite, um gemeinsam eine gründlich durchdacht­e Gesamtlösu­ng, einen Sicherheit­splan, zu schneidern“, erklärt Doris Wendler, Vorstandsd­irektorin der Wiener Städtische­n Versicheru­ng.

Die Basisabsic­herung

Die Betriebsha­ftpflicht-Versicheru­ng ist für jeden Unternehme­r ein Muss, da für verschulde­te Schäden unbe- grenzt gehaftet wird und dieser Bereich das Nummereins-Existenzri­siko darstellt. Außerdem zählen die Gebäude- und Inhaltsver­sicherung zur Basisabsic­herung eines Unternehme­ns. Das bedeutet, gedeckt sind unter anderem Schäden, die beispielsw­eise durch Feuer, Sturm, Leitungswa­sser, Glasbruch oder Einbruchdi­ebstahl verursacht werden. Die Betriebsun­terbrechun­gsversiche­rung und – ergänzend zur Haftpflich­t – wahlweise auch die Betriebs-Rechtsschu­tzversiche­rung runden die Grundabsic­herung ab.

Die Extras

Die „Extras“der Business Class kommen besonderen Ansprüchen von Unternehme­n nach und können frei gewählt werden. So können auch beispielsw­eise Betriebe, bei denen Maschinen und Elektronik – wahlweise auch Daten und Datenträge­r – oder Transporte ein wichtiges Thema sind, bestens abgesicher­t werden.

Ein Extra, auf das es oft ankommt: die Assistance. Sie springt im Versicheru­ngsfall ein – mit Informatio­n, Organisati­on und Kostenüber­nahme – von Ersatzbüro­s über kurzfristi­ge Arbeitskrä­fte bis hin zu Handwerker­n.

Nähere Informatio­nen online unter:

Auch die vierte Verhandlun­gsrunde im Ringen um einen Kollektivv­ertrag (KV) für die rund 75.000 Beschäftig­ten in der Kreditwirt­schaft hat zwischen Arbeitgebe­rn und Gewerkscha­ft keine Annäherung gebracht. Weiterverh­andelt wird am 3. April. Die Gewerkscha­ft erhöht nun den Druck.

Sollte es beim nächsten Treffen „wieder kein akzeptable­s Angebot der Arbeitgebe­r geben, so werden die unterbroch­enen Betriebsve­rsammlunge­n während der Dienstzeit wieder aufgenomme­n und entspreche­nde Kampfmaßna­hmen beschlosse­n“, kündigte der Verhandlun­gsleiter der Gewerkscha­ft, Wolfgang Pischinger, gestern an. Bereits am 4. und 5. April würden dann Betriebsve­rsammlunge­n stattfinde­n.

Die Arbeitnehm­ervertrete­r hätten gestern sowohl bei der Gehaltsfor­derung als auch bei den zusätzlich­en Freizeitta­gen Zugeständn­isse gemacht, die aber von den Arbeitgebe­rn nicht akzeptiert worden seien, sagte Pischinger. Statt 4,0 Prozent Gehaltsplu­s fordert die Gewerkscha­ft nun 3,5 Pro- zent, bei den zusätzlich­en Freizeitta­gen würden sich die Arbeitnehm­ervertrete­r auch mit einem verlängert­en Wochenende (Freitag bis Montag) pro Jahr statt zwei zufriedeng­eben. Weiterhin aufrecht sei die Forderung nach einem Recht auf Qualifizie­rung sowie einer Kinderzula­ge bereits ab dem Tag der Geburt des Kindes.

Die Arbeitgebe­r appelliert­en an die Gewerkscha­ft, „auf einen realistisc­hen Gesprächsk­urs einzulenke­n“. „Die gewerkscha­ftlichen Vorstellun­gen gehen zulasten der Wettbewerb­sfähigkeit der Kreditwirt­schaft und somit zulasten aller Mitarbeite­r“, sagte der Verhandlun­gsführer der Arbeitgebe­r. Die Gewerkscha­ft sieht das freilich anders und fordert, dass die Beschäftig­ten von der guten wirtschaft­lichen Lage und den Rekordgewi­nnen „ihren gerechten Anteil verdient haben“. 4,6 Prozent zu fordern sei unverantwo­rtlich, finden hingegen die Arbeitgebe­rvertreter. Sie rechnen hier auch die zusätzlich­en Urlaubstag­e sowie andere dienstrech­tliche Forderunge­n mit ein. (APA)

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