Noch immer keine Einigung bei Bankenkollektivvertrag
Banken. Die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter endeten gestern erfolglos. Die Fronten sind verhärtet.
Für Unternehmer ist es genauso wichtig wie für Privatpersonen, sich gegen finanzielle Risiken zu versichern. Die Gewerbeversicherung Business Class der Wiener Städtischen überzeugt durch ihren 360°-Versicherungsschutz. Sie berücksichtigt nahezu alle materiellen und persönlichen Bedürfnisse, die Klein- und Mittelbetriebe, deren Betreiber und Mitarbeiter zur Existenzsicherung benötigen.
Sie ist zwar ein standardisiertes Produkt, kann aber modular aufgebaut und punktgenau auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt werden. „Die Business Class erlaubt es, die Risikoabsicherung umfassend zu gestalten und flexibel auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Unsere Spezialisten stehen den Unternehmern gerne mit ihrer Expertise zur Seite, um gemeinsam eine gründlich durchdachte Gesamtlösung, einen Sicherheitsplan, zu schneidern“, erklärt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.
Die Basisabsicherung
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist für jeden Unternehmer ein Muss, da für verschuldete Schäden unbe- grenzt gehaftet wird und dieser Bereich das Nummereins-Existenzrisiko darstellt. Außerdem zählen die Gebäude- und Inhaltsversicherung zur Basisabsicherung eines Unternehmens. Das bedeutet, gedeckt sind unter anderem Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch oder Einbruchdiebstahl verursacht werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung und – ergänzend zur Haftpflicht – wahlweise auch die Betriebs-Rechtsschutzversicherung runden die Grundabsicherung ab.
Die Extras
Die „Extras“der Business Class kommen besonderen Ansprüchen von Unternehmen nach und können frei gewählt werden. So können auch beispielsweise Betriebe, bei denen Maschinen und Elektronik – wahlweise auch Daten und Datenträger – oder Transporte ein wichtiges Thema sind, bestens abgesichert werden.
Ein Extra, auf das es oft ankommt: die Assistance. Sie springt im Versicherungsfall ein – mit Information, Organisation und Kostenübernahme – von Ersatzbüros über kurzfristige Arbeitskräfte bis hin zu Handwerkern.
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Auch die vierte Verhandlungsrunde im Ringen um einen Kollektivvertrag (KV) für die rund 75.000 Beschäftigten in der Kreditwirtschaft hat zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft keine Annäherung gebracht. Weiterverhandelt wird am 3. April. Die Gewerkschaft erhöht nun den Druck.
Sollte es beim nächsten Treffen „wieder kein akzeptables Angebot der Arbeitgeber geben, so werden die unterbrochenen Betriebsversammlungen während der Dienstzeit wieder aufgenommen und entsprechende Kampfmaßnahmen beschlossen“, kündigte der Verhandlungsleiter der Gewerkschaft, Wolfgang Pischinger, gestern an. Bereits am 4. und 5. April würden dann Betriebsversammlungen stattfinden.
Die Arbeitnehmervertreter hätten gestern sowohl bei der Gehaltsforderung als auch bei den zusätzlichen Freizeittagen Zugeständnisse gemacht, die aber von den Arbeitgebern nicht akzeptiert worden seien, sagte Pischinger. Statt 4,0 Prozent Gehaltsplus fordert die Gewerkschaft nun 3,5 Pro- zent, bei den zusätzlichen Freizeittagen würden sich die Arbeitnehmervertreter auch mit einem verlängerten Wochenende (Freitag bis Montag) pro Jahr statt zwei zufriedengeben. Weiterhin aufrecht sei die Forderung nach einem Recht auf Qualifizierung sowie einer Kinderzulage bereits ab dem Tag der Geburt des Kindes.
Die Arbeitgeber appellierten an die Gewerkschaft, „auf einen realistischen Gesprächskurs einzulenken“. „Die gewerkschaftlichen Vorstellungen gehen zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft und somit zulasten aller Mitarbeiter“, sagte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber. Die Gewerkschaft sieht das freilich anders und fordert, dass die Beschäftigten von der guten wirtschaftlichen Lage und den Rekordgewinnen „ihren gerechten Anteil verdient haben“. 4,6 Prozent zu fordern sei unverantwortlich, finden hingegen die Arbeitgebervertreter. Sie rechnen hier auch die zusätzlichen Urlaubstage sowie andere dienstrechtliche Forderungen mit ein. (APA)