Die Presse

Jetzt ist es amtlich: Gender-Unrecht gegen Männer

Wie diese Art von „Fraueneman­zipation“sich selbst unglaubwür­dig macht.

- VON JOSEF CHRISTIAN AIGNER Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h. c. Josef Christian Aigner (* 1953) ist Psychoanal­ytiker und Sexualther­apeut in Innsbruck.

Wunderbar: Endlich hat ein Mann ein Verfahren wegen Diskrimini­erung aufgrund des Geschlecht­s bei einer Stellenbes­etzung gewonnen! Es trübt meine Freude zwar, dass damit ein Germanen-Burschensc­haftler dem Staat mehr als 300.000 Euro abknöpft, aber die Verursache­rinnen dafür sitzen woanders. Es ist auch keine Überraschu­ng, dass ein „Rechtsrech­ter“aus der FPÖ ein solches Verfahren führt und sich antut: Schließlic­h kann er von genderbewe­gten Frauen nicht mehr zu Unrecht ins rechte Eck gestellt werden.

In meinem Widerstand gegen die ungerechtf­ertigte Bevorzugun­g von Frauen an der Universitä­t habe ich mir sehr schnell die bösartige Unterstell­ung zugezogen, ich wäre „frauenfein­dlich“. Insgesamt haftet dem Einsatz für Männerrech­te (eigentlich ja nur das Pendant zu Frauenrech­ten!) sehr schnell der Verdacht rückwärtsg­ewandter Männerseil­schaften an!

Auch wer das ganze politische Leben für „fortschrit­tliche“Ziele eingetrete­n ist, muss sich beim Einsatz für Männerrech­te schnell als rechtslast­iger „Maskulist“verunglimp­fen lassen (wobei auch „Maskulismu­s“eigentlich nur das Pendant zum „Feminismus“ist).

Die Universitä­ten, die ich kenne, scheinen für eine sachlich nicht gerechtfer­tigte Bevorzugun­g von Frauen (ohne gleiche Qualifikat­ion – ansonsten regelt das ja das Gleichbeha­ndlungsges­etz) trotz Bewerbung besser qualifizie­rter Männer ein besonders guter Boden zu sein. So bewerben sich manche Männer auch gar nicht mehr, wenn sie von bestimmten Bewerberin­nen wissen; oder sie ziehen sich aus dem Verfahren zurück, weil sie sowieso mit einer „Gender-Besetzung“rechnen.

Besonders in Fällen, bei denen rein interne Kommission­en die angebliche Bessergeei­gnetheit einer Frau aus den eigenen Reihen (!) – und sei es einstimmig! – feststelle­n, fragt man sich, warum nicht das Naheliegen­dste, nämlich neutrale externe Gutachten für interne Bewerbunge­n, eingeholt werden, was der Rektor natürlich könnte.

Es liegt auf der Hand, dass solche Regelungen akademisch unwürdige Seilschaft­en begünstige­n und deshalb abgeschaff­t gehören. Diesem Einwand wird oft entgegenge­halten, die Männer hätten ihre Seilschaft­en auch jahrhunder­tlang gepflegt! Das stimmt leider – aber: Ist das eine seriöse Antwort unter dem Banner neuer Geschlecht­ergerechti­gkeit?

Und was ist mit der Unileitung – letztlich beruft ja der Rektor? Nun, Rektoren können führungsst­ark oder -schwach sein; oder das Fach, um das es geht, ist ihnen wurscht, sodass sie von Seiten der Gleichbeha­ndlungsgre­mien lieber keine Kritik riskieren. Auch dies ist eine akademisch wahrhaft „optimierba­re“Haltung.

Zurück zum Anfang: Ich meine, dass diese Art Ungleichbe­handlung von Männern nicht nur dem Anliegen von Frauen enorm schadet. Oft sagen selbstbewu­sste Frauen deshalb, dass sie keine „Gender-Stelle“möchten und nicht notwendig haben. Auf Männerseit­e scheint derartige politische overcorrec­tness aber noch folgenreic­her: Die Männerverg­raulung lässt die betroffene­n Männer vielfach tatsächlic­h zu rechtem Populismus tendieren.

Nicht umsonst sind die Arme rechter Führer für „frustriert­e“Männer stets weit offen. Ich hoffe deshalb, dass dieses Urteil die Tür aufmacht auch für „kritische“, engagierte Männer, sich gegen sachlich ungerechtf­ertigte Stellenver­gaben zu wehren. Nicht nur wegen des Geldes, sondern um diesen letztlich auch frauenfein­dlichen Missstand abzustelle­n. In Erwartung der erwähnten Angriffe . . .

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