Korruption in Wiener Verein für Drogentäter
Gericht. Der Geschäftsführer eines Vereins für die Betreuung Suchtkranker stellte gegen Geld falsche Papiere aus.
Gericht. Um das Prinzip „Therapie statt Strafe“umsetzen zu können, müssen drogenabhängige Straftäter eine Therapie nachweisen. Der Ex-Geschäftsführer eines Vereins, der derartige Therapien durchführt, wurde am Donnerstag wegen Korruption verurteilt.
Wien. „Therapie statt Strafe“ist das Leitprinzip bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität – sofern es um leichte bis mittelschwere Delikte geht. Um der Strafe zu entgehen, müssen drogenkranke Täter einen Therapie-Erfolg nachweisen.
Wie am Donnerstag im Rahmen eines Korruptionsprozesses bekannt wurde, gibt es in Wien einen Suchtgift-Therapie-Verein, dessen früherer Geschäftsführer gegen Bezahlung positive Bescheinigungen ausgestellt hat. In zwei Fällen habe sich nachweisen lassen, dass Geld geflossen sei. Dies erklärte Richterin Elisabeth Reich vom Straflandesgericht Wien in ihrer Urteilsbegründung. Wie konnte es soweit kommen?
Ex-Chef zum Teil geständig
Dies erklärt sich durch die praktische Anwendung des – auch politisch heiß diskutierten – Prinzips „Therapie statt Strafe“: Bei Tätern, die selbst drogenabhängig sind, kann der Staatsanwalt auf die Verfolgung verzichten – wenn die Täter binnen zwei Jahren eine erfolgreiche Entzugstherapie nachweisen. Auch kann das Gericht eine schon verhängte unbedingte Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umwandeln. Die Voraussetzung auch hier: Der Betroffene muss eine Therapie nachweisen; er muss der Justiz also Bestätigungen von Therapie-Vereinen vorlegen.
Nun angeklagt war eben der Ex-Chef eines solchen Vereins. Das Justizressort prüft derzeit die seit 2006 bestehende Kooperation mit diesem Verein.
Ein verurteilter Mann, dem zwecks Therapie ein Strafaufschub gewährt worden war, sagte nun als Zeuge aus, es sei bekannt gewesen, dass man bei diesem Verein falsche Papiere kaufen konnte. Er selbst habe insgesamt mindestens tausend Euro auf den Tisch geblättert. Der angeklagte frühere Geschäftsführer M. (62) bestritt dies. Die Richterin glaubte dem Zeugen.
Aufgeflogen war die Sache, weil die Polizei einen verdeckten Ermittler in den Verein eingeschleust hatte, einen Mann, der angab, er brauche Bescheinigungen, dass er „clean“sei, da er nur so seinen Führerschein wiederbekomme. Prompt hielt M. auch bei diesem Mann die Hand auf.
Er kassierte in mehreren Tranchen, insgesamt um die tausend Euro. Das gibt M., von Beruf Psychotherapeut, auch zu. Letztlich wurde M. (Anwalt: Klaus Ainedter) zu neun Monaten bedingter Haft und 5580 Euro Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Wegen Geschenkannahme, Begünstigung und Beweismittelfälschung.