15-Jährige vergewaltigt: Zwei Asylwerber angeklagt
Prozess. Ein afghanischer und ein somalischer Flüchtling standen vor Gericht; ein dritter Mann ist weiterhin flüchtig.
Die Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln hatte voriges Jahr eine Debatte um die Zuteilung von Flüchtlingen ausgelöst. Nach der Festnahme von zwei Asylwerbern hatte der Tullner Bürgermeister Peter Eisenschenk (ÖVP) die Aufnahme weiterer Personen vorläufig gestoppt – dies nachdem zuvor Vertuschungsvorwürfe aufgetaucht waren. Nun standen die beiden Beschuldigten vor Gericht.
Ein dritter mutmaßlicher Vergewaltiger konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Landesgericht St. Pölten statt.
Die beiden Angeklagten, zwei mittlerweile 19-Jährige – zur Tatzeit, am 25. April 2017, waren sie 18 Jahre alt – bekannten sich laut Verteidigung nicht schuldig. Nach Angaben der beiden jungen Männer soll der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sein.
Als sich die 15-Jährige in der Tatnacht auf den Weg vom Bahn- hof Tulln zur Wohnung ihres Vaters gemacht hatte, sollen die beiden nunmehrigen Angeklagten das Mädchen überfallen haben. Der junge Mann aus Somalia soll der 15-Jährigen einen Faustschlag versetzt haben. Gemeinsam mit einem unbekannten Dritten soll das Duo sie auf einen Sportplatz gebracht haben, wo es laut Anklage zweimal zum erzwungenen Geschlechtsverkehr kam – durch den Somalier und einen weiteren, bisher eben noch immer nicht ausgeforschten, Täter.
Die 15-Jährige hatte sich dann laut Anklage befreien und davonlaufen können, sei aber eingeholt und von dem Mann aus Afghanistan erneut vergewaltigt worden. Später waren bei dem Opfer Kratzspuren festgestellt worden, zudem wurden Spermaspuren der beiden späteren Angeklagten sichergestellt. Das Duo war durch einen Massen-DNA-Vergleichstest ausgeforscht worden. 65 Männer hatten DNA-Proben abgeben müssen.
Die Urteile standen zunächst noch aus. (APA/red.)