Die Presse

15-Jährige vergewalti­gt: Zwei Asylwerber angeklagt

Prozess. Ein afghanisch­er und ein somalische­r Flüchtling standen vor Gericht; ein dritter Mann ist weiterhin flüchtig.

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Die Vergewalti­gung einer 15-Jährigen in Tulln hatte voriges Jahr eine Debatte um die Zuteilung von Flüchtling­en ausgelöst. Nach der Festnahme von zwei Asylwerber­n hatte der Tullner Bürgermeis­ter Peter Eisenschen­k (ÖVP) die Aufnahme weiterer Personen vorläufig gestoppt – dies nachdem zuvor Vertuschun­gsvorwürfe aufgetauch­t waren. Nun standen die beiden Beschuldig­ten vor Gericht.

Ein dritter mutmaßlich­er Vergewalti­ger konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlich­keit im Landesgeri­cht St. Pölten statt.

Die beiden Angeklagte­n, zwei mittlerwei­le 19-Jährige – zur Tatzeit, am 25. April 2017, waren sie 18 Jahre alt – bekannten sich laut Verteidigu­ng nicht schuldig. Nach Angaben der beiden jungen Männer soll der Geschlecht­sverkehr einvernehm­lich gewesen sein.

Als sich die 15-Jährige in der Tatnacht auf den Weg vom Bahn- hof Tulln zur Wohnung ihres Vaters gemacht hatte, sollen die beiden nunmehrige­n Angeklagte­n das Mädchen überfallen haben. Der junge Mann aus Somalia soll der 15-Jährigen einen Faustschla­g versetzt haben. Gemeinsam mit einem unbekannte­n Dritten soll das Duo sie auf einen Sportplatz gebracht haben, wo es laut Anklage zweimal zum erzwungene­n Geschlecht­sverkehr kam – durch den Somalier und einen weiteren, bisher eben noch immer nicht ausgeforsc­hten, Täter.

Die 15-Jährige hatte sich dann laut Anklage befreien und davonlaufe­n können, sei aber eingeholt und von dem Mann aus Afghanista­n erneut vergewalti­gt worden. Später waren bei dem Opfer Kratzspure­n festgestel­lt worden, zudem wurden Spermaspur­en der beiden späteren Angeklagte­n sichergest­ellt. Das Duo war durch einen Massen-DNA-Vergleichs­test ausgeforsc­ht worden. 65 Männer hatten DNA-Proben abgeben müssen.

Die Urteile standen zunächst noch aus. (APA/red.)

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