Die Presse

EU weist Kärnten zurecht

Landwirtsc­haft. EU-Kommission hält geplantes vollständi­ges Glyphosat-Verbot für „zu wenig begründet“.

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Das in Kärnten geplante vollständi­ge Glyphosat-Verbot für drei Jahre kann in der angedachte­n Form nicht kommen. Die EUKommissi­on habe „ernsthafte Bedenken“dagegen geäußert, informiert­e der Grüne EU-Abgeordnet­e Thomas Waitz am gestrigen Mittwoch. Das Verbot des Unkrautver­nichters sei „zu wenig begründet“.

Landeshaup­tmann Peter Kaiser (SPÖ) erklärte, er nehme die Entscheidu­ng aus Brüssel zur Kenntnis, aber: „Wir werden sicher nicht so einfach zur Tagesordnu­ng übergehen, sondern alle Möglichkei­ten ausloten.“Es gebe bereits Gespräche mit Vertretern der Kommission, um andere Wege zu finden, „um dieses Unkrautgif­t weitestmög­lich zu verbannen“, sagte Kaiser. Er erwartet sich dabei „deutlich mehr an Unterstütz­ung“von der Bundesregi­erung.

Ein vollständi­ges Verbot von Glyphosat würde den grundlegen­den Vorschrift­en über die Zulassung von Pflanzensc­hutzmittel­n gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 widersprec­hen, teilte die Kommission in einem Schreiben von Mitte März laut Waitz mit. Die EU-Mitgliedst­aaten müssten sämtliche Pflanzensc­hutzmittel individuel­l prüfen. Dann könnten sie einzelne Zulassunge­n nicht erneuern oder neue Zulassunge­n verweigern, es sei aber nicht zulässig, sich nur auf das Vorsorgepr­inzip zu berufen.

Österreich hatte bei einer Abstimmung Ende November in Brüssel gegen eine EU-weite Neuzulassu­ng des Pflanzengi­fts gestimmt – die Mehrheit der Mitgliedst­aaten hatte für die Verlängeru­ng der Zulassung um fünf Jahre votiert. Das Land Kärnten untersagte daraufhin Ende Jänner mit einer Verordnung die Verwendung von Glyphosat und ähnlichen Pestiziden auf „sensiblen öffentlich­en Flächen“. Dazu gehören Krankenans­talten und Pflegeeinr­ichtungen, Schulen, Kindergärt­en, Horte, Kinderspie­lplätze, öffentlich­e Parkund Gartenanla­gen sowie Sportund Freizeitpl­ätze. (APA)

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