Fall Facebook zeigt Härte der Reaktion bei Daten-Vergehen Vorwürfe.
Verbraucherschützer und Politik fordern Konsequenzen nach Bekanntwerden von Datenmissbrauch.
Die Diskussion um die Verwendung von Daten von Millionen von FacebookUsern im Vorfeld der US-Wahl und des Brexit-Votums zeigt, welche Folgen in Zukunft beanstandenswerter Umgang mit Kundendaten durch Unternehmen haben kann: Denn abgesehen vom entstandenen politischen Wirbel schalteten sich sofort Verbraucherschutz-Organisationen ein. Da die Datenschutz-Grundverordnung in Europa noch nicht in Kraft ist, scheiden Rechtsfolgen nach diesem neuen Gesetzeswerk zwar (noch) aus – die Reaktion der deutschen Politik zeigte aber, in welche Richtung es im Bereich des Datenschutzes geht.
Die Justizministerin des Nachbarlandes Katarina Barley erklärte in Berlin nach einem Treffen mit Facebook-Vertretern, das Unternehmen werde diejenigen Nutzer informieren, deren Daten missbraucht wurden. Derartige Informationspflichten sind auch in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen – etwa, wenn es nach Datendiebstahl zu einem Missbrauch von Nutzerdaten kam.
EU-Justizkommissarin Veraˇ Jourova´ schrieb in einem Brief an die bei dem US-Konzern für das operative Geschäft zuständige Vorständin Sheryl Sandberg, dass die Erklärungen des Internetkonzerns ihre Bedenken bisher nicht ausgeräumt hätten. Sie forderte vom amerikanischen Internet-Unternehmen Klarstellungen, ob das im Zug der Affäre ins Gerede gekommene Institut Cambridge Analytica Daten von EU-Bürgern unangemessen verwendet habe.
StrAfen drohen
Kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe schalteten sich auch Verbraucherschützer in den Fall ein: Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde FTC sagte, eine Überprüfung der Datenschutzregeln bei Facebook anzustreben, da mit den Daten von rund zwei Milliarden Nutzern weltweit womöglich nicht sorgfältig genug umgegangen wird. Als Reaktion kann die FTC Verwaltungsstrafen aussprechen.
In den USA gehen Verwaltungsbehörden und Politik bezüglich der Aufarbeitung derartiger Vorkommnisse sehr direkt vor. Als eine unmittelbare Reaktion wurde Face- book-Gründer Mark Zuckerberg – neben Vertretern der Google-Mutter Alphabet und des Kurznachrichtendienstes Twitter – kurzerhand für 10. April vor den JustizAusschuss des US-Senats vorgeladen. Das Thema: Die Top-Manager der Internet-Konzerne müssen dort Rede und Antwort stehen, wie ihre Unternehmen mit dem Thema Datenschutz umgehen.
Auch in Großbritannien wollte man Zuckerberg vorladen – laut Informationen des US-Börsensenders CNBC ließ sich der Facebook-Vorstandsvorsitzende entschuldigen und wollte folglich zwei seiner Manager entsenden. Die Folge war, dass dieser Schritt von Zuckerberg auf der Börse für Turbulenzen sorgte und die Aktion von Facebook empfindliche Verluste, trotz an diesem Tag freundlichen Marktumfeldes, hinnehmen musste. Unterdessen sagte in Großbritannien der Tippgeber hinter der jüngst aufgeflogenen Affäre aus – folglich berichteten die Medien vor allem über dessen Aussage.
DAtensAmmlung
Die Affäre hat generell eine Diskussion über Datenschutz und speziell über die Datensammlungs-Gewohnheiten von Facebook aufgeworfen. Laut Medienberichten soll Facebook über Jahre zum Beispiel auf mobilen Android-Geräten Telefondaten und SMS-Nachrichten protokolliert haben. Dies führte in der Nutzer-Gemeinde zu einem veritablen Aufschrei.
Facebook hatte diese Daten zwar für seine Nutzer abrufbar gemacht – sah allerdings nicht ein, unrecht gehandelt zu haben: Denn schließlich hätten die Nutzer zugestimmt, dass diese Daten verarbeitet werden. Angesichts des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung in Europa und den sich jetzt schon abzeichnenden Verfahren gegen Facebook und andere Internet-Firmen scheint jetzt schon klar, dass noch viele gerichtliche und behördliche Entscheidungen ergehen werden, ehe im Datenschutz-Recht grundlegende Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern ausgefochten sind.