Sparkurs erschwert Weg zum Recht
Justiz. Obwohl Gerichte mehr einnehmen als ausgeben, drohen Kürzungen. Doch schon jetzt sind Gebühren zu hoch, Freigesprochene erhalten zu wenig, und das Verfahrenshilfesystem ist veraltet.
Die österreichische Justiz steht dieser Tage wieder einmal verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Das gilt besonders für die Strafjustiz und ihre mediale Begleitung. Wie steht es aber mit der öffentlichen Finanzierung dieses wichtigen Zweiges öffentlicher Aufgabenerfüllung, der als wesentliche rechtsstaatliche Säule unserer Demokratie unentbehrlich ist? Soeben haben maßgebende Vertreter der Justiz über Sparvorhaben des Finanzministers, die sich (auch) auf die Justiz und ihre personelle Ausstattung beziehen, vehement Klage geführt. Auch wenn man den Verdacht, die Regierung wolle auf diese Weise der wegen ihrer Unabhängigkeit nicht politisch steuerbaren Gerichtsbarkeit vorsorglich einen Schuss vor den Bug versetzen, nicht unbedingt teilen muss, gibt es reichlich Anlass zur Sorge.
Was sind die Fakten? Es ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt, dass die Justiz den Aufwand für die Tätigkeit der Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Verwaltungsbeamten nicht etwa unmittelbar aus dem Budget des Finanzministers, sondern durch ihre eigenen Einnahmen aus Gerichtsgebühren und dergleichen in vollem Umfang abdeckt, ja in Höhe von 111 % ihres Aufwandes (Stand 2014) sogar einen Überschuss erzielt, sich also quasi selbst erhält. (Der Finanzminister trägt „netto“lediglich die Kosten für den Strafvollzug.)
Die österreichische Justiz nimmt damit, wie eine Studie des Europarates ausweist, einen einsamen Spitzenplatz ein. Das international durchschnittliche Ausmaß der Deckung des Justizbudgets über Gebühren liegt nämlich unter 25 %. Zugleich liegt die personelle Ausstattung der österreichischen Gerichte unter dem internationalen Durchschnitt, die der Staatsanwaltschaften sogar weit darunter. Wie die erwähnte Studie des Europarates übrigens gleichfalls ausweist, steht Österreich hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der Justizverfahren im europäischen Vergleich aber sehr gut da. An Effizienz fehlt es also – ungeachtet einzelner „Ausreißer“– insgesamt trotzdem nicht.
Hingegen liegt Österreich in manch anderen Bereichen hinter internationalen rechtsstaatlichen Standards deutlich zurück. So gibt es im Fall eines Freispruchs immer noch keinen angemessenen Kostenersatz für den Verteidigungsaufwand. Unser System der Verfahrenshilfe in Zivil- und Strafverfahren ist unterfinanziert und in internationaler Sicht hoffnungslos veraltet.
Mit Recht weist die Rechtsanwaltschaft seit Jahren darauf hin, dass es ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit sei, die überhöhten Gerichtsgebühren deutlich zu senken. Diese bilden aber derzeit, wie gesagt, die Grundlage für die Finanzierung der Gerichtsbarkeit.
Wie sollen die aufgezeigten Lücken und Ungleichgewichte behoben werden, wenn die Bundesregierung nun die finanziellen Grundlagen der Justiz einschränken und Planstellen für richterliches und nichtrichterliches Personal vermindern will? Letzteres würde auch zu einem nachhaltigen Stillstand bei der Ausbildung des Nachwuchses führen. Neue Richter/innen können aber nur ernannt werden, wenn sie nach Studienabschluss eine vierjährige Fachausbildung absolviert haben.
Bevorstehender unabweislicher neuer Finanzierungsbedarf, etwa im Bereich des dringend reformbedürftigen Vollzugs freiheitsentziehender vorbeugender Maßnahmen, ist offenkundig gleichfalls nicht bedeckt.
Die Gewährleistung des Zugangs zum Recht und einer funktionierenden Justiz (ohne die derzeit vielfach übermäßige Belastung der rechtssuchenden und sonst „justizbetroffenen“Bürger) ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Es ist an der Zeit, dass sich Bundesregierung und Nationalrat dieser Aufgabe sachgerecht – ohne den Rasenmäher des Finanzministers – stellen. Ist es denn normal, dass die Gewährleistung eines funktionierenden Rechtsstaats „am Staatsbudget vorbei“erfolgt oder dass für eine längst überfällige zeitgemäße Behandlung schwieriger und zum Teil gefährlicher Menschen im Maßnahmenvollzug nicht vorgesorgt wird? Möge sich jeder dazu eine Meinung bilden.