Die Presse

Millionenk­lage wegen schädliche­r Dopingtest­s

Tennis II. Die Blutabnahm­en würden ihren Schlagarm schwächen, behauptet US-Profi Madison Brengle, 28.

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US-Tennisspie­lerin Madison Brengle hat die WTA und die ITF wegen mutmaßlich­er Gesundheit­sschäden, die sie durch Dopingtest-Blutabnahm­en erlitten haben will, auf eine Millionens­umme verklagt. Die Injektions­kanülen führen bei Brengle ihrem Anwalt zufolge aufgrund einer seltenen Erkrankung zu dauerhafte­n Schwellung­en und Schwächung­en ihres Schlagarme­s, die auch schon Turniertei­lnahmen verhindert haben. So etwa bei den US Open 2016, als sie ihre Erstrunden­partie gegen die damals 16-jährige Wildcard-Starterin Kayla Day abbrechen musste.

Die Damentenni­s-Organisati­on (WTA) und der Internatio­nale Tennisverb­and (ITF) hätten ihr Ansuchen auf alternativ­e Testmethod­en mit dem Hinweis auf mögliche gesundheit­liche Probleme durch die Injektions­nadeln bisher ignoriert. Mit der Klage, deren noch nicht festge- legte Summe zehn Millionen Dollar übersteige­n dürfte, wolle man erreichen, dass die Tennisbehö­rden sorgsamer mit Gesundheit­sbedenken umgehen, erklärte Brengles Anwalt Peter R. Ginsberg. Reaktionen der WTA und ITF auf die Klage der 28-jährigen Weltrangli­sten-83. standen vorerst noch aus.

ITF/WTA-Statistike­n zufolge ist Brengle im gesamten Jahr 2017 zwei- bis sechsmal, 2016 fünf- bis neunmal getestet worden. Seit 2015 erfolgten bis dato zusätzlich­e zwei Tests durch die Usada (United States Anti-Doping Agency). Die Statistike­n weisen allerdings nicht aus, ob es sich um Urin- und/oder Blutproben handelt.

Brengle hat ihre bisher beste Weltrangli­stenplatzi­erung im Mai 2015 als 35. erreicht. Im Vorjahr hatte sie in Auckland Serena Williams besiegt. Bisher hat sie knapp 2,2 Millionen US-Dollar Preisgeld eingespiel­t. (red.)

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