Millionenklage wegen schädlicher Dopingtests
Tennis II. Die Blutabnahmen würden ihren Schlagarm schwächen, behauptet US-Profi Madison Brengle, 28.
US-Tennisspielerin Madison Brengle hat die WTA und die ITF wegen mutmaßlicher Gesundheitsschäden, die sie durch Dopingtest-Blutabnahmen erlitten haben will, auf eine Millionensumme verklagt. Die Injektionskanülen führen bei Brengle ihrem Anwalt zufolge aufgrund einer seltenen Erkrankung zu dauerhaften Schwellungen und Schwächungen ihres Schlagarmes, die auch schon Turnierteilnahmen verhindert haben. So etwa bei den US Open 2016, als sie ihre Erstrundenpartie gegen die damals 16-jährige Wildcard-Starterin Kayla Day abbrechen musste.
Die Damentennis-Organisation (WTA) und der Internationale Tennisverband (ITF) hätten ihr Ansuchen auf alternative Testmethoden mit dem Hinweis auf mögliche gesundheitliche Probleme durch die Injektionsnadeln bisher ignoriert. Mit der Klage, deren noch nicht festge- legte Summe zehn Millionen Dollar übersteigen dürfte, wolle man erreichen, dass die Tennisbehörden sorgsamer mit Gesundheitsbedenken umgehen, erklärte Brengles Anwalt Peter R. Ginsberg. Reaktionen der WTA und ITF auf die Klage der 28-jährigen Weltranglisten-83. standen vorerst noch aus.
ITF/WTA-Statistiken zufolge ist Brengle im gesamten Jahr 2017 zwei- bis sechsmal, 2016 fünf- bis neunmal getestet worden. Seit 2015 erfolgten bis dato zusätzliche zwei Tests durch die Usada (United States Anti-Doping Agency). Die Statistiken weisen allerdings nicht aus, ob es sich um Urin- und/oder Blutproben handelt.
Brengle hat ihre bisher beste Weltranglistenplatzierung im Mai 2015 als 35. erreicht. Im Vorjahr hatte sie in Auckland Serena Williams besiegt. Bisher hat sie knapp 2,2 Millionen US-Dollar Preisgeld eingespielt. (red.)