Die Presse

IGGiÖ weist Kritik aus FPÖ und ÖVP zurück

Glaubensge­meinschaft sehr wohl für Kopftuch zuständig.

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Die Islamische Glaubensge­meinschaft (IGGiÖ) beharrt nach der Kritik aus ÖVP und FPÖ darauf, dass die Frage nach dem Tragen eines Kopftuches zu den „inneren Angelegenh­eiten“der Glaubensge­meinschaft zähle. „Die Auslegung der islamische­n Glaubensle­hre liegt nicht in der Kompetenz der Politik oder Parteien“, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Vielmehr gehe es hier um „die ureigene Aufgabe der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich“. Die IGGiÖ betonte, sie sei eine „staatlich anerkannte Religionsg­esellschaf­t mit einem verfassung­srechtlich garantiert­en Bereich der inneren Angelegenh­eiten“. Dazu würden insbesonde­re die Auslegung der Glaubensgr­undsätze und die Glaubensau­sübung zählen. „Ob und allenfalls wie eine Kopfbedeck­ung zu tragen ist, fällt in die Zuständigk­eit dieser inneren Angelegenh­eiten.“

Die IGGiÖ unterstric­h erneut, „dass das freiwillig­e Tragen eines Kopftuches ein Teil der Glaubenspr­axis und des Islam ist“. Kinder seien von religiösen Verpflicht­ungen ohnehin ausgenomme­n. „Allerdings darf vorausgesc­hickt werden, dass jegliche politische­n Zwänge, Verbote oder Gebote gegenüber muslimisch­en Kindern, als Eingriff in unsere inneren Angelegenh­eiten zurückzuwe­isen sind.“

Die Glaubensge­meinschaft äußerte die Vermutung, dass erneut Symbol- und Verschleie­rungspolit­ik auf dem Rücken der muslimisch­en Minderheit ausgetrage­n wird. Dabei würden bedauerlic­herweise erneut Kinder „als emotionali­sierender Faktor in der Debatte instrument­alisiert“. Gegen „diskrimini­erende Gesetze und Repressali­en“werde die IGGiÖ „stets entschiede­n und mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtliche­n Mitteln vorgehen“, hieß es. (APA)

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