IGGiÖ weist Kritik aus FPÖ und ÖVP zurück
Glaubensgemeinschaft sehr wohl für Kopftuch zuständig.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) beharrt nach der Kritik aus ÖVP und FPÖ darauf, dass die Frage nach dem Tragen eines Kopftuches zu den „inneren Angelegenheiten“der Glaubensgemeinschaft zähle. „Die Auslegung der islamischen Glaubenslehre liegt nicht in der Kompetenz der Politik oder Parteien“, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.
Vielmehr gehe es hier um „die ureigene Aufgabe der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“. Die IGGiÖ betonte, sie sei eine „staatlich anerkannte Religionsgesellschaft mit einem verfassungsrechtlich garantierten Bereich der inneren Angelegenheiten“. Dazu würden insbesondere die Auslegung der Glaubensgrundsätze und die Glaubensausübung zählen. „Ob und allenfalls wie eine Kopfbedeckung zu tragen ist, fällt in die Zuständigkeit dieser inneren Angelegenheiten.“
Die IGGiÖ unterstrich erneut, „dass das freiwillige Tragen eines Kopftuches ein Teil der Glaubenspraxis und des Islam ist“. Kinder seien von religiösen Verpflichtungen ohnehin ausgenommen. „Allerdings darf vorausgeschickt werden, dass jegliche politischen Zwänge, Verbote oder Gebote gegenüber muslimischen Kindern, als Eingriff in unsere inneren Angelegenheiten zurückzuweisen sind.“
Die Glaubensgemeinschaft äußerte die Vermutung, dass erneut Symbol- und Verschleierungspolitik auf dem Rücken der muslimischen Minderheit ausgetragen wird. Dabei würden bedauerlicherweise erneut Kinder „als emotionalisierender Faktor in der Debatte instrumentalisiert“. Gegen „diskriminierende Gesetze und Repressalien“werde die IGGiÖ „stets entschieden und mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorgehen“, hieß es. (APA)