Die Presse

„Wurscht, ob das Lieschen Müller ist“

Bürgerdate­n. Das Wissenscha­ftsministe­rium und Forscher verteidige­n die geplante Weitergabe von Informatio­nen. Ob Gesundheit­sakten ausgeschlo­ssen werden, ist unklar.

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Das Wissenscha­ftsministe­rium verteidigt die geplante Freigabe von Daten der Österreich­er für die Forschung („Registerfo­rschung“). Ob diese Möglichkei­t auch für Patientend­aten der elektronis­chen Gesundheit­sakte Elga bestehen wird, konnte die für Forschung zuständige Sektionsch­efin Barbara Weitgruber bei einer Pressekonf­erenz am Freitag aber nicht sagen. Sie verwies auf den Forschungs­ausschuss am Montag.

Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat am Mittwoch gefordert, den Zugriff von Wissenscha­ftlern auf Elga gesetzlich zu untersagen, so wie das beim Strafregis­ter der Fall sein soll. Ob das tatsächlic­h passiert, ist aber unklar. Weitgruber meinte diesbezügl­ich nur, dass über allfällige Änderungen im parlamenta­rischen Prozess entschiede­n werden müsse. Am Montag wird das Gesetz im Forschungs­ausschuss behandelt.

Die vom Wissenscha­ftsministe­rium zur Pressekonf­erenz geladenen Wissenscha­ftler unterstric­hen die Notwendigk­eit der Registerfo­rschung, also der wissenscha­ftlichen Arbeit mit individuel­len Daten der Österreich­er. Gerhard Schwarz vom Wirtschaft­sforschung­sinstitut (Wifo) betonte jedoch, dass es für die Wissenscha­ftler unerheblic­h sei, wer hinter den Daten stehe: „Ob das Lieschen Müller ist, ist uns wurscht.“Wichtig sei nur die Möglichkei­t, einzelne Personen und Unternehme­n in den Daten über einen längeren Zeitraum beobachten zu können.

„Wenn man evidenzbas­ierte Wirtschaft­spolitik will, muss man Evidenzen haben, und dafür braucht man Daten“, sagte Schwarz. Die Forderung von Patientena­nwalt Gerald Bachinger, Daten aus dem Elga-System nur in komplett anonymisie­rter oder aggregiert­er Form weiterzuge­ben, hält Schwarz daher nicht in jedem Fall für umsetzbar. „Für viele Forschungs­zwecke wird das nicht ausreichen­d sein“, sagte der Initiator der Plattform Registerfo­rschung. Möglich sein soll der vereinfach­te wissenscha­ftliche Zugriff auf staatliche Datenbanke­n ab dem Jahr 2019. (red./APA)

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