„Wurscht, ob das Lieschen Müller ist“
Bürgerdaten. Das Wissenschaftsministerium und Forscher verteidigen die geplante Weitergabe von Informationen. Ob Gesundheitsakten ausgeschlossen werden, ist unklar.
Das Wissenschaftsministerium verteidigt die geplante Freigabe von Daten der Österreicher für die Forschung („Registerforschung“). Ob diese Möglichkeit auch für Patientendaten der elektronischen Gesundheitsakte Elga bestehen wird, konnte die für Forschung zuständige Sektionschefin Barbara Weitgruber bei einer Pressekonferenz am Freitag aber nicht sagen. Sie verwies auf den Forschungsausschuss am Montag.
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat am Mittwoch gefordert, den Zugriff von Wissenschaftlern auf Elga gesetzlich zu untersagen, so wie das beim Strafregister der Fall sein soll. Ob das tatsächlich passiert, ist aber unklar. Weitgruber meinte diesbezüglich nur, dass über allfällige Änderungen im parlamentarischen Prozess entschieden werden müsse. Am Montag wird das Gesetz im Forschungsausschuss behandelt.
Die vom Wissenschaftsministerium zur Pressekonferenz geladenen Wissenschaftler unterstrichen die Notwendigkeit der Registerforschung, also der wissenschaftlichen Arbeit mit individuellen Daten der Österreicher. Gerhard Schwarz vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) betonte jedoch, dass es für die Wissenschaftler unerheblich sei, wer hinter den Daten stehe: „Ob das Lieschen Müller ist, ist uns wurscht.“Wichtig sei nur die Möglichkeit, einzelne Personen und Unternehmen in den Daten über einen längeren Zeitraum beobachten zu können.
„Wenn man evidenzbasierte Wirtschaftspolitik will, muss man Evidenzen haben, und dafür braucht man Daten“, sagte Schwarz. Die Forderung von Patientenanwalt Gerald Bachinger, Daten aus dem Elga-System nur in komplett anonymisierter oder aggregierter Form weiterzugeben, hält Schwarz daher nicht in jedem Fall für umsetzbar. „Für viele Forschungszwecke wird das nicht ausreichend sein“, sagte der Initiator der Plattform Registerforschung. Möglich sein soll der vereinfachte wissenschaftliche Zugriff auf staatliche Datenbanken ab dem Jahr 2019. (red./APA)