Steuererhöhung ist noch lange keine Reform
Die Grundsteuer gehört umgebaut. Das erweckt Begehrlichkeiten.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat neulich die dortige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Bemessung an seit 1964 (in Ostdeutschland sogar seit 1933) unveränderten Einheitswerten habe mit der Realität längst nichts mehr zu tun und sei deshalb ungerecht.
Bei uns hat das kaum Wellen geschlagen. Was verwunderlich ist. Denn hier wird diese wichtige Gemeindesteuer ganz ähnlich bemessen, nur dass die letzte Einheitswertfestlegung 1983 erfolgte. Das haben auch hier Verfassungsrichter schon mehrfach kritisiert (ohne allerdings gleich das Gesetz zu kippen). Und auch hier machen die Gemeinden starken Druck auf eine Reform, worunter sie im Allgemeinen eine saftige Steuererhöhung verstehen.
Natürlich ist die Argumentation der Gemeinden, dass ihr Steueraufkommen wegen der veralteten Einheitswerte zurückbleibt, Unsinn: Mittels „Hebesätzen“konnte die Bemessungsgrundlage versechsfacht werden. Die Grundsteuer auf nicht landwirtschaftliche Immobilien gehört auch deshalb zu den schnell wachsenden Einnahmequellen. Ihr Aufkommen ist in den letzten 22 Jahren um 84 Prozent (!) auf 678 Mio. Euro gestiegen.
Aber ebenso natürlich ist eine Steuerbemessung auf Basis von mit willkürlichen Hebesätzen verzerrten, 35 Jahre alten „Einheitswerten“ein Unding, das schnellstens repariert gehört.
Die Frage ist nur, wie. Einfach Marktwerte zu nehmen, würde nicht nur die Steuerbelastung (und die Betriebskosten von Mietwohnungen, die Grundsteuern beinhalten) explodieren lassen, sondern auch ein bürokratisches Monster schaffen. Die Deutschen schätzen, dass die regelmäßig durchzuführende Erhebung bei ihnen jeweils Milliarden kosten und Gerichte auslasten würde.
Gefragt ist also ein einfaches, leicht zu administrierendes Modell, das für Gerechtigkeit sorgt, ohne das Steueraufkommen explodieren zu lassen. Davon gibt es schon einige. Das vom Gemeindebund ausgearbeitete, das definitiv eine deutliche Erhöhung des Steueraufkommens anstrebt, kann es aber wohl nicht sein.