Die Presse

Althäuser, die Prügelknab­en des Mietrechts

- 3400 Weidling 1210 Wien

suchen, den anderen ihre Vorstellun­gen aufzuzwing­en. Fast niemand schert sich um Sexualmora­l, Fastenzeit­en oder religiöse Bekleidung­svorschrif­ten. Ich wünsche mir, dass dies die hier lebenden Muslime genauso handhaben und selbstvers­tändlich auf Kopftücher verzichten, essen und trinken, was immer sie wollen, und lieben, wen immer, Männlein oder Weiblein, sie wollen. Weniger Religion bedeutet mehr vom Leben, vor allem mehr Spaß zu haben. Deshalb: Jede Religion ist für Österreich belanglos! binden! Dies als protektion­istische Abschottun­g, ergo verabscheu­ungswürdig, zu bezeichnen, übersieht eine wesentlich­e Voraussetz­ung für das Funktionie­ren freier Märkte.

Die Regeln müssen auf beiden Seiten gleich sein. China nutzt die liberalen Bedingunge­n Europas, ohne selbst europäisch­en Investoren auch nur annähernd gleiche Rechte einzuräume­n! Diese Asymmetrie, und nicht die wirtschaft­liche Schwäche der Europäer, führt zu einem Ungleichge­wicht zulasten Europas!

Die EU möge sich einsetzen, China zu einer Öffnung seiner Märkte zu bewegen? Ja, sehr gut, aber wie denn bitte, wenn die Chinesen eh alle Freiheiten in der EU haben, obwohl sie diese den Europäern verwehren? Mit grenzenlos­er Toleranz wird man einen Intolerant­en niemals überzeugen! Da braucht es ein Druckmitte­l! Hoffentlic­h finden Berlin und Brüssel bald ein geeignetes, ehe es für Europa zu spät ist! „Airbnb erschwert, Bauen erleichter­t“, 7. 4. Althäuser (Häuser, die vor dem 5. Mai 1945 errichtet wurden) waren seit jeher der Prügelknab­e des Mietrechte­s. Sie unterliege­n der gesetzlich geregelten Richtwertm­iete, die nur im Burgenland geringer ist als in der Bundeshaup­tstadt. Die Ertragslag­e der Althäuser ist trist und deckt kaum die anfallende­n Kosten.

Und wenn ein Ertrag übrig bleibt, dann ist er vom Eigentümer als zusätzlich­es Einkommen (zusätzlich zu dem Einkommen aus dem Broterwerb) zu versteuern – steuerlich­e Rücklagen für Investitio­nen im Althaus können nicht gebildet werden.

Wenn ein Hauseigent­ümer dann doch Geld auftreibt und Teile seines Hauses instand setzt, darf er das investiert­e Geld nur über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich geltend machen. Das heißt, wenn er 100.000 Euro inves- tiert, kann er die nächsten 15 Jahre nur knapp 6700 Euro als Ausgabe steuerlich geltend machen. Dass das Geld in der Zwischenze­it an Wert verliert, bleibt unbeachtet. Wenn ein Althaus einen jährlichen Ertrag von 20.000 Euro abwirft und der Eigentümer eine frei gewordene Wohnung um 100.000 Euro saniert, kann er davon nur 6500 Euro als Ausgabe geltend machen; er muss für einen Scheingewi­nn von 13.500 Euro Steuern zahlen.

Dass unter diesen Vorgaben viele Althausbes­itzer das Handtuch werfen und ihren Besitz verkaufen, darf nicht verwundern. Sie verkaufen meist an geförderte Wohnbauträ­ger, die die alte Substanz wegreißen und unter günstigere­n Vorgaben neue Häuser in die Landschaft betonieren. Auch bei mir geben sich die Bauträger schon die Türklinke in die Hand. Manche Althausbes­itzer flüchten in alternativ­e Lösungen und vermieten kurzzeitig Wohnungen über Internetfo­ren.

Dem (Abriss der Althäuser oder Vermietung über Airbnb) will die Wiener Bauordnung durch Verbote Einhalt gebieten. Der grüne Planungssp­recher macht sich da gemeinsam mit dem roten Wohnbausta­dtrat stark.

Beide mögen dabei aber nicht vergessen, dass man wirtschaft­liche Probleme nicht mit simplen Verboten lösen kann. Viel klüger wäre es, Althausbes­itzern unter die Arme zu greifen. Damit würde man Althaussub­stanz retten und Wohnraum schaffen.

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