Althäuser, die Prügelknaben des Mietrechts
suchen, den anderen ihre Vorstellungen aufzuzwingen. Fast niemand schert sich um Sexualmoral, Fastenzeiten oder religiöse Bekleidungsvorschriften. Ich wünsche mir, dass dies die hier lebenden Muslime genauso handhaben und selbstverständlich auf Kopftücher verzichten, essen und trinken, was immer sie wollen, und lieben, wen immer, Männlein oder Weiblein, sie wollen. Weniger Religion bedeutet mehr vom Leben, vor allem mehr Spaß zu haben. Deshalb: Jede Religion ist für Österreich belanglos! binden! Dies als protektionistische Abschottung, ergo verabscheuungswürdig, zu bezeichnen, übersieht eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren freier Märkte.
Die Regeln müssen auf beiden Seiten gleich sein. China nutzt die liberalen Bedingungen Europas, ohne selbst europäischen Investoren auch nur annähernd gleiche Rechte einzuräumen! Diese Asymmetrie, und nicht die wirtschaftliche Schwäche der Europäer, führt zu einem Ungleichgewicht zulasten Europas!
Die EU möge sich einsetzen, China zu einer Öffnung seiner Märkte zu bewegen? Ja, sehr gut, aber wie denn bitte, wenn die Chinesen eh alle Freiheiten in der EU haben, obwohl sie diese den Europäern verwehren? Mit grenzenloser Toleranz wird man einen Intoleranten niemals überzeugen! Da braucht es ein Druckmittel! Hoffentlich finden Berlin und Brüssel bald ein geeignetes, ehe es für Europa zu spät ist! „Airbnb erschwert, Bauen erleichtert“, 7. 4. Althäuser (Häuser, die vor dem 5. Mai 1945 errichtet wurden) waren seit jeher der Prügelknabe des Mietrechtes. Sie unterliegen der gesetzlich geregelten Richtwertmiete, die nur im Burgenland geringer ist als in der Bundeshauptstadt. Die Ertragslage der Althäuser ist trist und deckt kaum die anfallenden Kosten.
Und wenn ein Ertrag übrig bleibt, dann ist er vom Eigentümer als zusätzliches Einkommen (zusätzlich zu dem Einkommen aus dem Broterwerb) zu versteuern – steuerliche Rücklagen für Investitionen im Althaus können nicht gebildet werden.
Wenn ein Hauseigentümer dann doch Geld auftreibt und Teile seines Hauses instand setzt, darf er das investierte Geld nur über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich geltend machen. Das heißt, wenn er 100.000 Euro inves- tiert, kann er die nächsten 15 Jahre nur knapp 6700 Euro als Ausgabe steuerlich geltend machen. Dass das Geld in der Zwischenzeit an Wert verliert, bleibt unbeachtet. Wenn ein Althaus einen jährlichen Ertrag von 20.000 Euro abwirft und der Eigentümer eine frei gewordene Wohnung um 100.000 Euro saniert, kann er davon nur 6500 Euro als Ausgabe geltend machen; er muss für einen Scheingewinn von 13.500 Euro Steuern zahlen.
Dass unter diesen Vorgaben viele Althausbesitzer das Handtuch werfen und ihren Besitz verkaufen, darf nicht verwundern. Sie verkaufen meist an geförderte Wohnbauträger, die die alte Substanz wegreißen und unter günstigeren Vorgaben neue Häuser in die Landschaft betonieren. Auch bei mir geben sich die Bauträger schon die Türklinke in die Hand. Manche Althausbesitzer flüchten in alternative Lösungen und vermieten kurzzeitig Wohnungen über Internetforen.
Dem (Abriss der Althäuser oder Vermietung über Airbnb) will die Wiener Bauordnung durch Verbote Einhalt gebieten. Der grüne Planungssprecher macht sich da gemeinsam mit dem roten Wohnbaustadtrat stark.
Beide mögen dabei aber nicht vergessen, dass man wirtschaftliche Probleme nicht mit simplen Verboten lösen kann. Viel klüger wäre es, Althausbesitzern unter die Arme zu greifen. Damit würde man Althaussubstanz retten und Wohnraum schaffen.