Die Presse

Gesundheit­sakte wird doch für Forschung geöffnet

Datenschut­z. Informatio­nen aus der Elga-Datenbank sollen künftig für Wissenscha­ftszwecke weitergege­ben werden. Dafür gaben ÖVP und FPÖ nun grünes Licht. Und das, obwohl Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein dagegen ist.

- VON IRIS BONAVIDA

Am Ende verlief doch noch alles nach Plan – also dem Plan der Forschungs­institute und der ÖVP: Daten aus der elektronis­chen Gesundheit­sakte Elga sollen nun doch für Forschungs­zwecke weitergege­ben werden. Der Wissenscha­ftsausschu­ss im Parlament segnete die Novelle der Regierung am Montag ab, diese Woche soll das Gesetz im Nationalra­t beschlosse­n werden. Und das, obwohl sich Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein (FPÖ) dagegen ausgesproc­hen hatte. Mit der Novelle will die Regierung auf die neue Datenschut­zverordnun­g der EU reagieren: Ab 25. Mai gelten striktere Vorgaben für öffentlich­e und private Stellen, die Informatio­nen der Bürger erhalten und speichern. Der Staat möchte bestimmte Daten allerdings für die Forschung freigeben, dafür müssen aber gesetzlich­e Rahmenbedi­ngungen geschaffen werden. In einigen Bereichen gab es die Datenweite­rgabe bereits. Neu ist unter anderem, dass auch Elga davon betroffen sein wird. Bei den Informatio­nen, die weitergege­ben werden sollen, geht es auch um Erwerbsver­läufe, Bildungsst­and und das Mobilitäts­verhalten. Am heikelsten dürfte aber die Krankenges­chichte der Bürger sein, die elektronis­ch dokumentie­rt wird: Auf Elga werden Entlassung­sbriefe aus dem Spital, Laborund Radiologie­befunde sowie verschrieb­ene Medikament­e gespeicher­t. Später sollen auch der Impfpass und Patientenv­erfügungen hinzukomme­n. Laut Regierung sollen diese Daten nur der Wissenscha­ft zur Verfügung gestellt werden. Das ist allerdings ein weiter Begriff. Damit sind Universitä­ten, Fachhochsc­hulen und Museen gemeint. Aber auch Forschungs­abteilunge­n von Industrieu­nternehmen oder auch Einzelpers­onen sollen Zugang dazu erhalten. Ob sie die nötigen Voraussetz­ungen erfüllen, soll eine Stelle im Verkehrsmi­nisterium prüfen. Vergangene Woche hat HartingerK­lein vor der Weitergabe der Daten gewarnt. Zugang zu Elga sollten nur Patienten und die behandelnd­en Mediziner erhalten. Für den gestrigen Montag kündigte sie einen Abänderung­santrag im Parlament an. Er kam nicht. Das Wissenscha­ftsministe­rium verteidigt wiederum die Pläne. Für den Fortschrit­t in der Forschung sei die Weitergabe bestimmter Daten nötig. Institute müssten strikte Datenschut­zkriterien erfüllen, bei einem Verstoß seien Sanktionen vorgesehen. Außerdem würden die Daten der Bürger durch eine Personenke­nnzahl anonymisie­rt. Datenschüt­zer kritisiere­n, dass Rückschlüs­se auf Personen trotzdem möglich sein könnten. Zumindest bei Elga können Bürger aber über die Datenweite­rgabe selbst bestimmen: Die Teilnahme ist nicht verpflicht­end. Man kann sich entweder gänzlich abmelden oder dem Arzt mitteilen, er solle die Befunde nicht eintragen.

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