Die Presse

Künftig soll Bargeld von Asylwerber­n abgenommen werden – und auch jugendlich­en Straftäter­n eine Abschiebun­g drohen: Die Regierung schickt ihre Asylnovell­e in den Nationalra­t.

Flüchtling­e.

- VON IRIS BONAVIDA

Sebastian Kurz wollte sich am Dienstag schon im Vorhinein gegen Kritiker wehren: „Wir setzen das um, wofür wir gewählt wurden“, sagte der Kanzler (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerra­t. In diesem Fall waren es neue Verschärfu­ngen im Flüchtling­sbereich. Oder, wie es Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) nannte: eine „möglichst restriktiv­e Asylpoliti­k“. Wenn es nach der Regierung geht, sollten diese strikteren Maßnahmen schon im Sommer für Flüchtling­e gelten. Daher schickte sie einen Gesetzesvo­rschlag in Begutachtu­ng ins Parlament.

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Wer einen Asylantrag stellt, soll in Zukunft Datenträge­r, Handys und Bargeld abgeben müssen. Die Polizei kann laut Regierungs­plänen bis zu 840 Euro pro Person (auch von Kindern) für Verfahrens­kosten kassieren. Mobiltelef­one und andere Geräte werden hingegen nur kurz abgenommen, um Daten zu sichern. So sollen Reiseroute­n nachgezeic­hnet werden können.

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Schon im Sommer war man im Innenminis­terium damit konfrontie­rt: Einige Flüchtling­e besuchten ihr Heimatland, etwa um nach ihrem Haus oder der Familie zu sehen. Rechtlich ist das höchst problemati­sch, auch wenn der Asylstatus nicht automatisc­h aberkannt wird. Der Einzelfall wird überprüft, das soll nun noch schneller gehen.

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In der Vergangenh­eit hat man eigentlich darum gekämpft, dass Bundesländ­er genügend Quartiere zur Verfügung stellen. Sie sind ab dem Start des Asylverfah­rens für die Unterbring­ung zuständig. Das soll sich teilweise ändern: Wer wenig Chancen auf Asyl hat, bleibt in einem Bundesquar­tier. So sollen Personen leichter auffindbar sein.

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Werden Asylwerber straffälli­g, auch wenn sie noch nicht volljährig sind, sollen sie in Zukunft kon- sequenter abgeschobe­n werden. Der Gesetzesvo­rschlag der Regierung sieht daher eine sogenannte Anschlusss­chubhaft vor – nachdem straffälli­ge Menschen ihre Haftstrafe verbüßt haben.

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Schon jetzt gibt es Gebietsbes­chränkunge­n für Menschen, die in ihr Heimatland abgeschobe­n werden sollen. In Zukunft soll es auch für sogenannte Dublin-Fälle gelten: Das sind Menschen, die nachweisli­ch zuerst ein anderes EU-Land auf ihrer Flucht betreten haben und nun dort ihr Asylverfah­ren erhalten sollen. Sie dürfen den österreich­ischen Bezirk, in dem sie untergebra­cht sind, nicht mehr verlassen, bis sie in das andere Land rückgeführ­t werden.

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Die Regierung spart bei den Integratio­nsmaßnahme­n, und das macht sich bemerkbar. Bisher war es so, dass Menschen mit einer hohen Chance auf Asyl bereits Integratio­nsmaßnahme­n wie etwa Deutschkur­se in Anspruch nehmen konnten. Der Hintergeda­nke: Wer ohnehin im Land bleibt und länger auf einen Bescheid warten muss, soll diese Zeit auch nutzen. Das betrifft vor allem Menschen aus Syrien. Nun sind solche Maßnahmen nur dann vorgesehen, wenn es genügend Geld dafür gibt.

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Bisher konnten anerkannte Flüchtling­e nach sechs Jahren einen Antrag stellen, um Österreich­er oder Österreich­erin zu werden. In Zukunft wird diese Wartefrist verlängert. Erst nach zehn Jahren soll die Staatsbürg­erschaft erlangt werden können.

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Neuerungen gibt es auch für Mediziner: Sie sollen in Zukunft das Ende der medizinisc­hen Behandlung dem Bundesamt für Asyl mitteilen. Und zwar bei Menschen, die künftig abgeschobe­n werden sollen bzw. wegen einer Krankheit noch nicht abgeschobe­n werden konnten.

Österreich. Die Regierung hat im Ministerra­t einen Gesetzesvo­rschlag von Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) abgesegnet. Die Novelle für eine Verschärfu­ng des Asylsystem­s liegt nun im Parlament in Begutachtu­ng. Asylwerber­n könnte in Zukunft das Bargeld abgenommen werden. Auch Ärzte erhalten neue Regeln.

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