Künftig soll Bargeld von Asylwerbern abgenommen werden – und auch jugendlichen Straftätern eine Abschiebung drohen: Die Regierung schickt ihre Asylnovelle in den Nationalrat.
Flüchtlinge.
Sebastian Kurz wollte sich am Dienstag schon im Vorhinein gegen Kritiker wehren: „Wir setzen das um, wofür wir gewählt wurden“, sagte der Kanzler (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. In diesem Fall waren es neue Verschärfungen im Flüchtlingsbereich. Oder, wie es Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) nannte: eine „möglichst restriktive Asylpolitik“. Wenn es nach der Regierung geht, sollten diese strikteren Maßnahmen schon im Sommer für Flüchtlinge gelten. Daher schickte sie einen Gesetzesvorschlag in Begutachtung ins Parlament.
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Wer einen Asylantrag stellt, soll in Zukunft Datenträger, Handys und Bargeld abgeben müssen. Die Polizei kann laut Regierungsplänen bis zu 840 Euro pro Person (auch von Kindern) für Verfahrenskosten kassieren. Mobiltelefone und andere Geräte werden hingegen nur kurz abgenommen, um Daten zu sichern. So sollen Reiserouten nachgezeichnet werden können.
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Schon im Sommer war man im Innenministerium damit konfrontiert: Einige Flüchtlinge besuchten ihr Heimatland, etwa um nach ihrem Haus oder der Familie zu sehen. Rechtlich ist das höchst problematisch, auch wenn der Asylstatus nicht automatisch aberkannt wird. Der Einzelfall wird überprüft, das soll nun noch schneller gehen.
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In der Vergangenheit hat man eigentlich darum gekämpft, dass Bundesländer genügend Quartiere zur Verfügung stellen. Sie sind ab dem Start des Asylverfahrens für die Unterbringung zuständig. Das soll sich teilweise ändern: Wer wenig Chancen auf Asyl hat, bleibt in einem Bundesquartier. So sollen Personen leichter auffindbar sein.
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Werden Asylwerber straffällig, auch wenn sie noch nicht volljährig sind, sollen sie in Zukunft kon- sequenter abgeschoben werden. Der Gesetzesvorschlag der Regierung sieht daher eine sogenannte Anschlussschubhaft vor – nachdem straffällige Menschen ihre Haftstrafe verbüßt haben.
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Schon jetzt gibt es Gebietsbeschränkungen für Menschen, die in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen. In Zukunft soll es auch für sogenannte Dublin-Fälle gelten: Das sind Menschen, die nachweislich zuerst ein anderes EU-Land auf ihrer Flucht betreten haben und nun dort ihr Asylverfahren erhalten sollen. Sie dürfen den österreichischen Bezirk, in dem sie untergebracht sind, nicht mehr verlassen, bis sie in das andere Land rückgeführt werden.
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Die Regierung spart bei den Integrationsmaßnahmen, und das macht sich bemerkbar. Bisher war es so, dass Menschen mit einer hohen Chance auf Asyl bereits Integrationsmaßnahmen wie etwa Deutschkurse in Anspruch nehmen konnten. Der Hintergedanke: Wer ohnehin im Land bleibt und länger auf einen Bescheid warten muss, soll diese Zeit auch nutzen. Das betrifft vor allem Menschen aus Syrien. Nun sind solche Maßnahmen nur dann vorgesehen, wenn es genügend Geld dafür gibt.
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Bisher konnten anerkannte Flüchtlinge nach sechs Jahren einen Antrag stellen, um Österreicher oder Österreicherin zu werden. In Zukunft wird diese Wartefrist verlängert. Erst nach zehn Jahren soll die Staatsbürgerschaft erlangt werden können.
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Neuerungen gibt es auch für Mediziner: Sie sollen in Zukunft das Ende der medizinischen Behandlung dem Bundesamt für Asyl mitteilen. Und zwar bei Menschen, die künftig abgeschoben werden sollen bzw. wegen einer Krankheit noch nicht abgeschoben werden konnten.
Österreich. Die Regierung hat im Ministerrat einen Gesetzesvorschlag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) abgesegnet. Die Novelle für eine Verschärfung des Asylsystems liegt nun im Parlament in Begutachtung. Asylwerbern könnte in Zukunft das Bargeld abgenommen werden. Auch Ärzte erhalten neue Regeln.