Mindestpension: Wer profitiert
Regierung. 1200 Euro Pension gibt es künftig nach 40 Arbeitsjahren. Davon haben aber nur wenige etwas. Wer einen Partner mit höherem Einkommen hat, bekommt nichts.
Große Eingriffe bei den Pensionen hat die Regierung immer noch nicht vor, wohl aber sind nun einige kleinere Änderungen auf den Weg gebracht worden. Die wichtigsten Fragen zu den geplanten Maßnahmen:
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Nein, es gibt weiterhin keine Mindestpension. Die Regierung hat beschlossen, dass die Ausgleichszulage nach 40 Arbeitsjahren auf 1200 Euro angehoben wird. Derzeit liegt die Ausgleichszulage bei 909 Euro, nach 30 Arbeitsjahren bei 1022 Euro. Der wesentliche Unterschied zu einer Mindestpension: Eine Ausgleichszulage wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt. Man muss im Inland leben, jedes zusätzliche Einkommen (auch geringfügige Beschäftigung oder Sparbuchzinsen) wird angerechnet. Auch das Einkommen des Partners wird berücksichtigt. Für Paare liegt die Ausgleichszulage bei 1363 Euro. Diese Grenze wird jetzt bei 40 Arbeitsjahren auf 1500 Euro angehoben.
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Rechtsexperten warnen vor ungewollten Auswirkungen: Da die Ausgleichszulage von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht wird, könnte es sich um keine Sozialleistung mehr handeln, sondern um eine Versicherungsleistung. Auf diese hätte jeder EU-Bürger Anspruch, der einmal – wenn auch nur kurz – in Österreich gearbeitet hat und die Voraussetzungen erfüllt: also ein Pensionseinkommen, das unter dem Wert der Ausgleichszulage liegt. Im Sozialministerium sieht man das anders: Man gehe weiter davon aus, dass für die Ausgleichszulage ein Aufenthalt in Österreich notwendig ist.
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Während Bezieher niedriger Pensionen mit langer Versicherungszeit mehr bekommen, soll bei hohen Pensionen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich gekürzt werden. Genauere Pläne liegen dazu aber noch nicht vor, Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sollen die Sonderpensionen durchforsten und einen Vorschlag machen.
Nicht angetastet sollen die Beamtenpensionen werden, so Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Vielmehr geht es um Nationalbank, Kammern, ÖBB, ORF oder Sozialversicherungen. Einen ersten Eingriff, der auch vor dem Verfassungsgerichtshof hielt, gab es da schon. Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker sieht da jedenfalls ein großes Volumen: Allein die Sozialversicherungen würden jährlich 350 Millionen an Zusatzpensionen ausbezahlen. Bei der Nationalbank sind es 124 Millionen. Viele Pensionsprivilegien sind für jüngere Mitarbeiter abgeschafft, laufen für Ältere aber weiter.