Die Presse

Kein Alkohol beim Bahnhof Praterster­n

Wiener Premiere. Erstmals untersagt Wien Alkoholkon­sum im öffentlich­en Raum. „Die Presse“bringt die wichtigste­n Fragen und Antworte.

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Die wichtigste­n Fragen und Antworten zum ersten Alkoholver­bot auf einem öffentlich­en Platz in Wien.

Wien. Erstmals wird in Wien an einem öffentlich­en Platz ein Alkoholver­bot verhängt – „Die Presse am Sonntag“berichtete. Wie dieses Alkoholver­bot am Bahnhof Wien-Praterster­n im Detail aussieht, wurde am Montag von der zuständige­n Stadträtin, Ulli Sima, Polizeiprä­sident Gerhard Pürstl, den ÖBB und Wiener Linien skizziert. „Die Presse“beantworte­t dazu die wichtigste­n Fragen zum Verbot, das am Freitag in Kraft tritt.

1 Wen betrifft das Alkoholver­bot? Auch die Gastronomi­e?

Lokale und Gastronomi­ebetriebe wie Würstelstä­nde sind nicht betroffen. Wer mit einem Bier auf dem Weg in den Prater den Praterster­n überquert, bleibt ebenso unbehellig­t. Wer sich in der Verbotszon­e aber mit einer Flasche Wein auf eine Bank oder öffentlich­e Fläche setzt, um Alkohol zu konsumiere­n, wird von der Polizei verwarnt bzw. des Platzes verwiesen.

2 Warum ist ein Alkoholver­bot am Praterster­n überhaupt notwendig?

Der Wiener Bahnhof ist ein Brennpunkt unterschie­dlicher sozialer Randgruppe­n, die oft Konflikte untereinan­der ausleben. Oft auch durch den Einsatz von Gewalt. Das senkt nicht nur das subjektive Sicherheit­sgefühl bei den täglich 150.000 Passagiere­n, vor allem bei Frauen. Es sorgt auch für jährlich rund 13.000 Polizeiein­sätze auf dem Praterster­n.

Ein zentrales Problem ist die Ansammlung großer Gruppen von bis zu 60 Alkoholike­rn, die den Praterster­n okkupieren. Laut Pürstl gab es in den ersten drei Monaten 40 bis 50 Polizeiein­sätze, „bei denen Alkohol eindeutig eine Rolle gespielt hat“. Meist ging es um Körperverl­etzungen. Anrainer und Geschäftsl­eute des Praterster­ns fordern seit Langem ein Alkoholver­bot – es gab sogar eine Bürgerpeti­tion dafür.

3 Wo gilt das Alkoholver­bot, und droht ein Verdrängun­gseffekt?

Es gilt (siehe Grafik) nicht nur auf dem Praterster­n, sondern reicht bis zu jenen U-Bahn-Zugängen, die zum Praterster­n führen.

Ein Verdrängun­gseffekt in den Prater wird seitens der Verantwort­lichen nicht befürchtet. Es gehe darum, die hohe Dichte an Alko- holkranken direkt auf dem Praterster­n aufzulösen und auf ein verträglic­hes Maß zu verteilen, hatte der designiert­e Bürgermeis­ter Michael Ludwig erklärt. Anderersei­ts habe es nach der Neugestalt­ung des Karlsplatz­es keinen Verdrängun­gseffekt gegeben. Auf den Bahnhöfen, auf denen die ÖBB ein Alkoholver­bot verhängt haben, hätte es das auch nicht gegeben, wie seitens der ÖBB betont wurde. Oft seien Betroffene dadurch sogar motiviert worden, niederschw­ellige Betreuungs­einrichtun­gen aufzusuche­n, wurde am Montag betont. Da ein Verdrängun­gseffekt aber nicht ausgeschlo­ssen werden kann, wird das Alkoholver­bot als einjährige­s Pilotproje­kt geführt und danach evaluiert – um es notfalls adaptieren zu können.

Nebenbei: In der Bahnhofsha­lle des Praterster­ns gilt seit Langem ein Alkoholver­bot.

4 Wird es Strafen geben? Und warum kommt das Verbot gerade jetzt?

Das Verbot wird zu Beginn der warmen Jahreszeit eingeführt, bevor sich die Szene dort weiter vergrößern kann. „Wir haben einen Punkt erreicht, an dem es außer sozialarbe­iterischen Maßnahmen andere Zugänge geben muss, um der Bevölkerun­g diesen urbanen Reisepunkt zurückzuge­ben“, so Sima. Verordnung­en sehen grundsätzl­ich Strafen vor, erklärte Pürstl. Wer der Aufforderu­ng, den Alkoholkon­sum einzustell­en, trotzt, dem droht eine Verwaltung­sstrafe (70 Euro), im Wiederholu­ngsfall wird es noch teurer. Geld, um die Strafen zu bezahlen, haben Alkoholike­r meist nicht – womit Ersatzfrei­heitsstraf­en drohen.

Wien. Auf dem Areal des Bahnhofs Wien-Praterster­n, der als sozialer Brennpunkt gilt, wird am Freitag ein Alkoholver­bot eingeführt. Nach einer Serie von Vorfällen und Dutzenden Polizeiein­sätzen täglich hat der designiert­e Wiener Bürgermeis­ter, Michael Ludwig, dieses Verbot am Sonntag angekündig­t – am Montag wurden die Details zum ersten Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum in Wien vorgestell­t.

Das Alkoholver­bot gilt nicht für die Gastronomi­e. Wer sich aber im öffentlich­en Raum auf dem Praterster­n niederläss­t, um Alkohol zu konsumiere­n, kann ab Freitag des Platzes verwiesen bzw. bestraft werden. Stadt Wien, ÖBB, Wiener Linien und Sozialarbe­iter arbeiten bei dieser Maßnahme eng zusammen. Der grüne Koalitions­partner kritisiert das Alkoholver­bot heftig, Suchtexper­ten dagegen begrüßen die Maßnahme.

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[ Clem Ausruhen auf einer Bank auf dem Praterster­n ist erlaubt. Wer dabei Alkohol konsumiert, muss künftig den Platz verlassen.
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