Kaiser zahlt: Kein Prozess
Justiz. Der Kärntner Landeshauptmann stimmt einer Diversion zu und wendet mit einer Geldbuße von 5300 Euro ein Gerichtsverfahren ab.
Klagenfurt. Jetzt ist auch das letzte Ermittlungsverfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann, Peter Kaiser (SPÖ), beendet. Die Staatsanwaltschaft hat dem Politiker eine diversionelle Erledigung angeboten, Kaiser hat bereits erklärt, dies annehmen zu wollen. Konkret ging es dabei um ein Inserat in einer Kärntner Feuerwehrzeitung aus dem Jahr 2009. Die Einschaltung war aus dem Landesbudget bezahlt worden, auf dem Inserat war der damalige Landesrat Kaiser abgebildet.
Es war nicht der einzige Vorwurf, der gegen den Kärntner SPÖ-Chef im Raum stand. In der Endphase der blauen Regierung in Kärnten hatte es zahlreiche Vorwürfe und Anzeigen gegen damalige FPÖRegierungsmitglieder gegeben. Diese holten quasi zum Gegenschlag aus und zeigten per Landesregierungsbeschluss die damalige SPÖ-Regierungsmannschaft an: Diese habe der SPÖ-eigenen Werbeagentur Top Team Aufträge zugeschanzt, und es habe Auszahlungen ohne Gegenleistung gegeben. Die FPÖ-Verfahren haben beispielsweise zu rechtskräftigen Verurteilun- gen in der Causa BZÖ-Broschüre geführt, die erst vergangene Woche endgültig abgeschlossen wurde. Andere Verfahren, wie jenes gegen den früheren Landesrat Uwe Scheuch, laufen noch.
In der Causa Top Team sind die Verfahren nach jahrelangen Ermittlungen knapp vor den Landtagswahlen im März endgültig eingestellt worden. Lediglich ein kleiner Teilaspekt, eben das Inserat für die Feuerwehrzeitung, war noch offen geblieben. Kaiser bekam nun die Möglichkeit, mit einer Geldbuße von 5300 Euro und einer Schadenswiedergutmachung von 4300 Euro einer Anklage zu entgehen.
Er habe die Diversion selbst vorgeschlagen, sagte Kaiser. Er könne heute nicht mehr sagen, ob das Inserat im Jahr 2009 mit oder ohne sein Wissen veröffentlicht worden war. Die Geldbuße wird Kaiser nach Angaben seines Anwalts Meinhard Novak aus eigener Tasche bezahlen, während die Schadenswiedergutmachung von der Partei übernommen wird. Die Begründung: Es habe sich ja um Parteienwerbung gehandelt.