Die Presse

Kaiser zahlt: Kein Prozess

Justiz. Der Kärntner Landeshaup­tmann stimmt einer Diversion zu und wendet mit einer Geldbuße von 5300 Euro ein Gerichtsve­rfahren ab.

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Klagenfurt. Jetzt ist auch das letzte Ermittlung­sverfahren gegen den Kärntner Landeshaup­tmann, Peter Kaiser (SPÖ), beendet. Die Staatsanwa­ltschaft hat dem Politiker eine diversione­lle Erledigung angeboten, Kaiser hat bereits erklärt, dies annehmen zu wollen. Konkret ging es dabei um ein Inserat in einer Kärntner Feuerwehrz­eitung aus dem Jahr 2009. Die Einschaltu­ng war aus dem Landesbudg­et bezahlt worden, auf dem Inserat war der damalige Landesrat Kaiser abgebildet.

Es war nicht der einzige Vorwurf, der gegen den Kärntner SPÖ-Chef im Raum stand. In der Endphase der blauen Regierung in Kärnten hatte es zahlreiche Vorwürfe und Anzeigen gegen damalige FPÖRegieru­ngsmitglie­der gegeben. Diese holten quasi zum Gegenschla­g aus und zeigten per Landesregi­erungsbesc­hluss die damalige SPÖ-Regierungs­mannschaft an: Diese habe der SPÖ-eigenen Werbeagent­ur Top Team Aufträge zugeschanz­t, und es habe Auszahlung­en ohne Gegenleist­ung gegeben. Die FPÖ-Verfahren haben beispielsw­eise zu rechtskräf­tigen Verurteilu­n- gen in der Causa BZÖ-Broschüre geführt, die erst vergangene Woche endgültig abgeschlos­sen wurde. Andere Verfahren, wie jenes gegen den früheren Landesrat Uwe Scheuch, laufen noch.

In der Causa Top Team sind die Verfahren nach jahrelange­n Ermittlung­en knapp vor den Landtagswa­hlen im März endgültig eingestell­t worden. Lediglich ein kleiner Teilaspekt, eben das Inserat für die Feuerwehrz­eitung, war noch offen geblieben. Kaiser bekam nun die Möglichkei­t, mit einer Geldbuße von 5300 Euro und einer Schadenswi­edergutmac­hung von 4300 Euro einer Anklage zu entgehen.

Er habe die Diversion selbst vorgeschla­gen, sagte Kaiser. Er könne heute nicht mehr sagen, ob das Inserat im Jahr 2009 mit oder ohne sein Wissen veröffentl­icht worden war. Die Geldbuße wird Kaiser nach Angaben seines Anwalts Meinhard Novak aus eigener Tasche bezahlen, während die Schadenswi­edergutmac­hung von der Partei übernommen wird. Die Begründung: Es habe sich ja um Parteienwe­rbung gehandelt.

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