Die Presse

Kleine Lösung im großen Streit um Grazer SCS Seiersberg

WK stand in Verdacht, Partei ergriffen zu haben. Zu Unrecht, sagen die Richter.

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Im Ringen um das größte steirische Einkaufsze­ntrum, die SCS Seiersberg, schloss sich am Montag der Vorhang vor einem Nebenschau­platz. Konkret vor dem Rechtsstre­it zwischen den Betreibern und der Wirtschaft­skammer Steiermark.

Dazu die Vorgeschic­hte: Die SCS bangt seit einem Verfassung­surteil von 2016, das die Verbindung­swege für rechtswidr­ig erklärte, um ihr Fortbesteh­en. Um den Riesen vor den Grazer Toren mit 2100 Mitarbeite­rn nicht Anfang 2017 abdrehen zu müssen, hat das Land alle Hebel in Bewegung gesetzt. Unter anderem arbeitet die Regierung nach wie vor eine „Einzelstan­dortverord­nung“aus, die die SCS samt Wegen zu einem einzigen, legal einwandfre­ien Bau erklären soll.

Die steirische Kammer gab ein Gutachten in Auftrag. Fazit: Die Verordnung könne die Rechtslage niemals sanieren. Das Gutachten sei Teil einer Kampagne gegen die SCS, die Kammer opponiere ganz eindeutig gegen sie, sagten die Betreiber – und klagten.

Nun wurde die Klage in zweiter Instanz abgewiesen. Die Entscheidu­ng des OLG Graz ist rechtskräf­tig, da die Betreiber „trotz guter Erfolgsaus­sichten“auf eine Revision verzichtet­en. „Obwohl wir die Vorgehensw­eise der Wirtschaft­skammer gegen uns als Mitgliedsb­etrieb nach wie vor missbillig­en, wurde damit unserersei­ts ein bewusster Schritt der Deeskalati­on gesetzt.“Die WK nannte die Entscheidu­ng „wenig überrasche­nd“.

Und die umstritten­e Verordnung? In der Landesregi­erung, die sie einstimmig beschließe­n muss, ist man entspannt. Die SCS könne danke einer Novelle bis auf Weiteres offen halten. „Es ist kein akutes Problem.“Also prüfe man in Ruhe. Zeithorizo­nt? „In anderen Ländern dauert das Jahre.“(loan)

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