Kleine Lösung im großen Streit um Grazer SCS Seiersberg
WK stand in Verdacht, Partei ergriffen zu haben. Zu Unrecht, sagen die Richter.
Im Ringen um das größte steirische Einkaufszentrum, die SCS Seiersberg, schloss sich am Montag der Vorhang vor einem Nebenschauplatz. Konkret vor dem Rechtsstreit zwischen den Betreibern und der Wirtschaftskammer Steiermark.
Dazu die Vorgeschichte: Die SCS bangt seit einem Verfassungsurteil von 2016, das die Verbindungswege für rechtswidrig erklärte, um ihr Fortbestehen. Um den Riesen vor den Grazer Toren mit 2100 Mitarbeitern nicht Anfang 2017 abdrehen zu müssen, hat das Land alle Hebel in Bewegung gesetzt. Unter anderem arbeitet die Regierung nach wie vor eine „Einzelstandortverordnung“aus, die die SCS samt Wegen zu einem einzigen, legal einwandfreien Bau erklären soll.
Die steirische Kammer gab ein Gutachten in Auftrag. Fazit: Die Verordnung könne die Rechtslage niemals sanieren. Das Gutachten sei Teil einer Kampagne gegen die SCS, die Kammer opponiere ganz eindeutig gegen sie, sagten die Betreiber – und klagten.
Nun wurde die Klage in zweiter Instanz abgewiesen. Die Entscheidung des OLG Graz ist rechtskräftig, da die Betreiber „trotz guter Erfolgsaussichten“auf eine Revision verzichteten. „Obwohl wir die Vorgehensweise der Wirtschaftskammer gegen uns als Mitgliedsbetrieb nach wie vor missbilligen, wurde damit unsererseits ein bewusster Schritt der Deeskalation gesetzt.“Die WK nannte die Entscheidung „wenig überraschend“.
Und die umstrittene Verordnung? In der Landesregierung, die sie einstimmig beschließen muss, ist man entspannt. Die SCS könne danke einer Novelle bis auf Weiteres offen halten. „Es ist kein akutes Problem.“Also prüfe man in Ruhe. Zeithorizont? „In anderen Ländern dauert das Jahre.“(loan)