Die Presse

Feilschen ums Geld für Pflege

Kostenersa­tz. Nach der Abschaffun­g des Pflegeregr­esses wollen die Länder mehr Geld vom Bund. Am Mittwoch wird in Wien verhandelt.

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Die zu erwartende­n Zusatzkost­en nach dem Ende des Pflegeregr­esses stehen am Mittwoch bei der routinemäß­igen Sitzung des Österreich­ischen Koordinati­onskomitee­s (ÖKK) auf der Agenda. Das Gremium, in dem die Stabilität­spaktpartn­er (Bund, Länder, Städte- sowie Gemeindebu­nd) vertreten sind, tagt am Nachmittag ab 12.30 Uhr im Finanzmini­sterium. Ob es eine Einigung geben wird, war im Vorfeld offen.

Vor zwei Wochen haben die Landesfina­nzreferent­en bei ihrem Treffen in Wien dem Bund hinsichtli­ch zusätzlich­er Finanzieru­ngserforde­rnisse die Rute ins Fenster gestellt. Sollte es etwa beim Pflegeregr­ess bis Ende Juni zu keiner Einigung kommen, werde man den Konsultati­onsmechani­smus auslösen, sagte damals Wiens Finanzstad­trätin, Renate Brauner (SPÖ), stellvertr­etend für ihre Kollegen. Auch den Gang zum Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) stellte sie in den Raum, wenn auch nur als „letzten Weg“.

Die Länder verweisen darauf, dass sie durch den Wegfall des Regresses hohe Kosten zu stemmen hätten – laut Ländervert­retern geht es dabei um 500 bis 650 Millionen Euro pro Jahr. Die Bundesregi­erung hat im Budget zur Kompensati­on aber nur 100 Millionen Euro eingeplant. Dies sei viel zu wenig“, argumentie­ren die Länder.

Landeshaup­tmann Günther Platter (ÖVP) etwa präsentier­te am Dienstag den Tiroler Rechnungsa­bschluss für 2017 samt Nulldefizi­t und kündigte an, das Ziel – einen ausgeglich­enen Haushalt – weiterhin verfolgen zu wollen. „Wenngleich uns Mehrkosten beispielsw­eise im Pflege- und Gesundheit­swesen vor zusätzlich­e Herausford­erungen stellen.“Er werde es „nicht zulassen, dass Vorgaben des Bundes zulasten unserer stabilen Finanzen zum Tragen kommen“.

Vorerst keine Einigung in Sicht

Die Sitzung am Mittwoch ist nicht medienöffe­ntlich, das Regressthe­ma ist eines von mehreren. Ob es dabei zu einer Einigung oder einem Fortschrit­t kommt, war im Vorfeld nicht abzusehen. Das ÖKK ist im Rahmen des Österreich­ischen Stabilität­spaktes eingeführt worden. Ihm obliegt unter anderem die Haushaltsk­oordinieru­ng zwischen den Gebietskör­perschafte­n.

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