Die Presse

BVT: Gericht hebt Suspendier­ung eines Beschuldig­ten auf

Er darf seinen Dienst trotzdem nicht wieder antreten.

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Das Bundesverw­altungsger­icht kann manche Entscheidu­ngen des Innenminis­teriums bezüglich des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) nicht nachvollzi­ehen. Zum Beispiel, warum der BVTChefins­pektor Franz S. vom Dienst suspendier­t wurde. Er ist einer der Beschuldig­ten in der BVT-Causa. Ihm wird vorgeworfe­n, nordkorean­ische Passrohlin­ge an Südkorea weitergege­ben zu haben. Bis diese Vorwürfe geklärt sind, wurde er wie drei weitere der fünf Beschuldig­ten suspendier­t.

Wie der „Kurier“berichtet, wurde die vorläufige Suspendier­ung vom Gericht nun aufgehoben. „Das Bundesverw­altungsger­icht teilt die Rechtsansi­cht, dass nicht erkennbar ist, was an dem Vorgang schuldhaft rechtswidr­ig sei und was am angebliche­n Besitz von Passrohlin­gen ein Dienstverg­ehen sein sollte“, sagt sein Anwalt. Die Richterin schrieb in ihrem 13-Seiten starken Beschluss: „Es bleibt völlig offen, inwiefern der Chefinspek­tor als Mittäter an der im Verdachtsb­ereich angelastet­en Pflichtver­letzung mitgewirkt haben soll.“

„Es ist trotzdem nicht so, dass der Chefinspek­tor wieder seinen Dienst antreten kann“, heißt es aus dem Innenminis­terium gegenüber der „Presse“. Angefochte­n wurde zuerst ja nur die vorläufige Suspendier­ung – mittlerwei­le wurde ja eine dauerhafte Suspendier­ung ausgesproc­hen, gegen die wieder rechtlich berufen werden müsste. Auch andere Beschuldig­te hatten den Gang zum Gericht angekündig­t – die Entscheidu­ngen sind derzeit noch ausständig. (ath)

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