Präsidentenwahl: Villacher Stadtchef muss vor Gericht
Günther Albel (SPÖ) wird falsche Beurkundung vorgeworfen.
Nach Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen bei der ersten Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Strafanträge eingebracht. Demnach müssen der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) und neun weitere Personen, die an den Vorgängen beteiligt waren, vor Gericht. Dies bestätigte Anwalt Meinhard Novak am Mittwoch.
Konkret geht es um die Auszählung der Briefwahlstimmen zur – später aufgehobenen – Bundespräsidentenstichwahl. Schon bald waren Vorwürfe laut geworden, dass es bei der Auszählung an mehreren Orten in Österreich Unregelmäßigkeiten gegeben habe. In Villach, so der Vorwurf, wurden Wählerstimmen zu früh und unter falschen Rahmenbedingungen ausgezählt. Eine dafür benötigte Sitzung des Bezirkswahlbehörde habe auch nicht stattgefunden.
Laut WKStA müssen sich alle zehn Personen wegen „falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt“verantworten. Beim Bürgermeister gehe es „um zwei fehlerhafte Protokolle“, sagte Novak. Albel hatte bereits 2016 in einer Befragung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeräumt, dass es bei der Auszählung zu „offensichtlichen Fehlern“gekommen war („Die Presse“berichtete). Einem der zehn Beschuldigten wird überdies Amtsanmaßung, falsche Beweisaussage und Beweismittelfälschung vorgeworfen.
„Wir hoffen auf diversionelle Erledigung“, sagte Novak. Damit würden den Beschuldigten Verurteilungen erspart bleiben. Der Prozess wird im Landesgericht Klagenfurt stattfinden. (m. s./APA)