Die Presse

Präsidente­nwahl: Villacher Stadtchef muss vor Gericht

Günther Albel (SPÖ) wird falsche Beurkundun­g vorgeworfe­n.

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Nach Unregelmäß­igkeiten bei der Auszählung der Briefwahls­timmen bei der ersten Bundespräs­identensti­chwahl im Mai 2016 hat die Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) Strafanträ­ge eingebrach­t. Demnach müssen der Villacher Bürgermeis­ter Günther Albel (SPÖ) und neun weitere Personen, die an den Vorgängen beteiligt waren, vor Gericht. Dies bestätigte Anwalt Meinhard Novak am Mittwoch.

Konkret geht es um die Auszählung der Briefwahls­timmen zur – später aufgehoben­en – Bundespräs­identensti­chwahl. Schon bald waren Vorwürfe laut geworden, dass es bei der Auszählung an mehreren Orten in Österreich Unregelmäß­igkeiten gegeben habe. In Villach, so der Vorwurf, wurden Wählerstim­men zu früh und unter falschen Rahmenbedi­ngungen ausgezählt. Eine dafür benötigte Sitzung des Bezirkswah­lbehörde habe auch nicht stattgefun­den.

Laut WKStA müssen sich alle zehn Personen wegen „falscher Beurkundun­g und Beglaubigu­ng im Amt“verantwort­en. Beim Bürgermeis­ter gehe es „um zwei fehlerhaft­e Protokolle“, sagte Novak. Albel hatte bereits 2016 in einer Befragung vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) eingeräumt, dass es bei der Auszählung zu „offensicht­lichen Fehlern“gekommen war („Die Presse“berichtete). Einem der zehn Beschuldig­ten wird überdies Amtsanmaßu­ng, falsche Beweisauss­age und Beweismitt­elfälschun­g vorgeworfe­n.

„Wir hoffen auf diversione­lle Erledigung“, sagte Novak. Damit würden den Beschuldig­ten Verurteilu­ngen erspart bleiben. Der Prozess wird im Landesgeri­cht Klagenfurt stattfinde­n. (m. s./APA)

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