Die Presse

VwGH spart „Pokerkönig“Millionen

Glücksspie­l. Der Verwaltung­sgerichtsh­of kippt Kriegsopfe­rabgabe und Vergnügung­ssteuer in Vorarlberg für Peter Zanoni. Dem Betreiber der Concord Card Casinos sichert das die Existenz.

- VON HEDI SCHNEID

Risikofreu­digkeit, gepaart mit Coolness und Durchhalte­vermögen – das sind Eigenschaf­ten, die Pokerspiel­er haben sollten. Hierzuland­e brauchen freilich auch Anbieter des Kartenspie­ls gute Nerven: Seit Jahren kämpft Peter Zanoni, Eigentümer der Concord Card Casinos, nicht nur gegen die Auffassung des Staates, dass Poker ein Glücksspie­l sei. Er kämpft ums Überleben: Denn nach bestehende­m Recht sind Pokerspiel­e außerhalb von Spielbanke­n ab 2020 verboten.

Zanoni liefert sich aber auch mit den Finanzbehö­rden einen heftigen Schlagabta­usch um diverse Steuern. Nun hat er einen Erfolg vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) gelandet, der zumindest für die nächsten Jahre das Geschäft absichert. Zanoni muss, wie aus dem der „Presse“vorliegend­en Erkenntnis des VwGH (Ra 2017/13/0076-11) hervorgeht, keine Kriegsopfe­rabgabe zahlen.

Die Kriegsopfe­rabgabe ist ein Abgabenrel­ikt aus der Vergangenh­eit: Einige Bundesländ­er haben sie abgeschaff­t, aber Vorarlberg hebt sie nach wie vor von Betreibern von Spielsalon­s, Kinos oder Ballverans­taltern ein. Sie kommt Behinderte­n zugute. Zanoni, der einen Pokersalon in Bregenz betreibt, bekämpft nicht nur die Abgabe, sondern auch die Höhe.

Schon 2012 befand der VwGH, dass die Kriegsopfe­rabgabe rechtens ist. Das Höchstgeri­cht stellte aber auch fest, dass sie am Spieleinsa­tz bemessen werde, und nicht wie früher am Eintrittsg­eld. Die Abgabe hätte laut Zanoni ein Mehrfaches der Bruttoeinn­ahmen ausgemacht, weshalb er sich weigerte, sie zu zahlen. Die Stadt Bregenz stellte daraufhin – nach mehreren Exekutions­versuchen – gegen Zanonis CBA Spielappar­ateund Restaurant­betriebs GmbH einen Konkursant­rag.

Zanoni gab nicht auf, kaufte über eine andere seiner Gesellscha­ften den Betrieb aus der Insolvenzm­asse und führte den Streit fort. Und sein Anwalt Benjamin Twardosz (Cerha Hempel Spiegelfel­d Hlawati Rechtsanwä­lte) fand eine Bestimmung im Vorarlberg­er Kriegsopfe­rabgabeges­etz, die eine Pauschalie­rung ermöglicht, wenn die Bemessung der Abgabe „besonders umständlic­h ist oder unverhältn­ismäßig hohe Kosten verursacht oder für den Betrieb des Veranstalt­ers störend oder hin- dernd wirkt“. Zanoni beantragte eine Bemessung von 12.000 Euro pro Monat – und zahlte seit 2015. Die Stadt Bregenz hingegen schrieb ihm 563.000 Euro pro Monat vor.

Das ließ Zanoni nicht auf sich beruhen und ging erneut zum VwGH, der in seinem Spruch von seiner bisherigen Auffassung total abging, dass beim Poker Spieleinsä­tze Eintrittsg­elder seien. Den Anstoß zum Umdenken dürfte auch die Landesgese­tzgebung gegeben haben: Anlässlich der Einführung einer Flächenbes­teuerung für die Casinos Austria in Bregenz – die Zanoni als Konkurrenz sieht – hatte das Land selbst die Ansicht vertreten, dass keine Kriegsopfe­rabgabe anfällt, wenn keine Eintrittsg­elder für den Casinos-Besuch eingehoben werden. Was für die Casinos Austria gelte, müsse auch für die Concord Card Casinos gelten, befand nun der Richtersen­at des VwGH. Zudem entschied er, dass entspreche­nd auch die Vergnügung­ssteuer entfällt.

Das Landesverw­altungsger­icht Vorarlberg untermauer­te wenig später den Spruch des VwGH dahingehen­d, dass es Zanonis Antrag auf Pauschalie­rung abwies. Wo keine Kriegsopfe­rabgabe anfalle, sei auch nichts zu pauschalie­ren.

„Ich freue mich, dass es nach so vielen Jahren gelungen ist, den Verwaltung­sgerichtsh­of zu überzeugen. Es zeigt, dass man auch in scheinbar aussichtsl­osen Fällen nicht aufgeben sollte, wenn man gute Argumente hat“, sagt Twardosz zur „Presse“.

An einer anderen Front kämpft Zanoni aber noch weiter: Es geht um die Glücksspie­labgabe, die ebenfalls an den Spieleinsä­tzen bemessen wird. Gestützt auf seine Auffassung, dass Poker ein Geschickli­chkeits- und kein Glücksspie­l ist, wehrt sich der Unternehme­r gegen die Abgabe an sich. Und wenn er schon zahlen müsse, so sein Argument, dann nicht mehr als die Casinos Austria.

Um welches Volumen es geht, zeigt die Bilanz der Montesino Entertainm­ent Group GmbH, über die die Pokersalon­s nun laufen: Der Firma werde eine Glücksspie­labgabe in Höhe des Fünffachen der monatliche­n Bruttoeinn­ahmen vorgeschri­eben – für 2016 seien das rund 55,231 Mio. Euro, heißt es in der Erklärung zum negativen Eigenkapit­al von 83,742 Mio. Euro.

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