VwGH spart „Pokerkönig“Millionen
Glücksspiel. Der Verwaltungsgerichtshof kippt Kriegsopferabgabe und Vergnügungssteuer in Vorarlberg für Peter Zanoni. Dem Betreiber der Concord Card Casinos sichert das die Existenz.
Risikofreudigkeit, gepaart mit Coolness und Durchhaltevermögen – das sind Eigenschaften, die Pokerspieler haben sollten. Hierzulande brauchen freilich auch Anbieter des Kartenspiels gute Nerven: Seit Jahren kämpft Peter Zanoni, Eigentümer der Concord Card Casinos, nicht nur gegen die Auffassung des Staates, dass Poker ein Glücksspiel sei. Er kämpft ums Überleben: Denn nach bestehendem Recht sind Pokerspiele außerhalb von Spielbanken ab 2020 verboten.
Zanoni liefert sich aber auch mit den Finanzbehörden einen heftigen Schlagabtausch um diverse Steuern. Nun hat er einen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gelandet, der zumindest für die nächsten Jahre das Geschäft absichert. Zanoni muss, wie aus dem der „Presse“vorliegenden Erkenntnis des VwGH (Ra 2017/13/0076-11) hervorgeht, keine Kriegsopferabgabe zahlen.
Die Kriegsopferabgabe ist ein Abgabenrelikt aus der Vergangenheit: Einige Bundesländer haben sie abgeschafft, aber Vorarlberg hebt sie nach wie vor von Betreibern von Spielsalons, Kinos oder Ballveranstaltern ein. Sie kommt Behinderten zugute. Zanoni, der einen Pokersalon in Bregenz betreibt, bekämpft nicht nur die Abgabe, sondern auch die Höhe.
Schon 2012 befand der VwGH, dass die Kriegsopferabgabe rechtens ist. Das Höchstgericht stellte aber auch fest, dass sie am Spieleinsatz bemessen werde, und nicht wie früher am Eintrittsgeld. Die Abgabe hätte laut Zanoni ein Mehrfaches der Bruttoeinnahmen ausgemacht, weshalb er sich weigerte, sie zu zahlen. Die Stadt Bregenz stellte daraufhin – nach mehreren Exekutionsversuchen – gegen Zanonis CBA Spielapparateund Restaurantbetriebs GmbH einen Konkursantrag.
Zanoni gab nicht auf, kaufte über eine andere seiner Gesellschaften den Betrieb aus der Insolvenzmasse und führte den Streit fort. Und sein Anwalt Benjamin Twardosz (Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte) fand eine Bestimmung im Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetz, die eine Pauschalierung ermöglicht, wenn die Bemessung der Abgabe „besonders umständlich ist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder für den Betrieb des Veranstalters störend oder hin- dernd wirkt“. Zanoni beantragte eine Bemessung von 12.000 Euro pro Monat – und zahlte seit 2015. Die Stadt Bregenz hingegen schrieb ihm 563.000 Euro pro Monat vor.
Das ließ Zanoni nicht auf sich beruhen und ging erneut zum VwGH, der in seinem Spruch von seiner bisherigen Auffassung total abging, dass beim Poker Spieleinsätze Eintrittsgelder seien. Den Anstoß zum Umdenken dürfte auch die Landesgesetzgebung gegeben haben: Anlässlich der Einführung einer Flächenbesteuerung für die Casinos Austria in Bregenz – die Zanoni als Konkurrenz sieht – hatte das Land selbst die Ansicht vertreten, dass keine Kriegsopferabgabe anfällt, wenn keine Eintrittsgelder für den Casinos-Besuch eingehoben werden. Was für die Casinos Austria gelte, müsse auch für die Concord Card Casinos gelten, befand nun der Richtersenat des VwGH. Zudem entschied er, dass entsprechend auch die Vergnügungssteuer entfällt.
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg untermauerte wenig später den Spruch des VwGH dahingehend, dass es Zanonis Antrag auf Pauschalierung abwies. Wo keine Kriegsopferabgabe anfalle, sei auch nichts zu pauschalieren.
„Ich freue mich, dass es nach so vielen Jahren gelungen ist, den Verwaltungsgerichtshof zu überzeugen. Es zeigt, dass man auch in scheinbar aussichtslosen Fällen nicht aufgeben sollte, wenn man gute Argumente hat“, sagt Twardosz zur „Presse“.
An einer anderen Front kämpft Zanoni aber noch weiter: Es geht um die Glücksspielabgabe, die ebenfalls an den Spieleinsätzen bemessen wird. Gestützt auf seine Auffassung, dass Poker ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist, wehrt sich der Unternehmer gegen die Abgabe an sich. Und wenn er schon zahlen müsse, so sein Argument, dann nicht mehr als die Casinos Austria.
Um welches Volumen es geht, zeigt die Bilanz der Montesino Entertainment Group GmbH, über die die Pokersalons nun laufen: Der Firma werde eine Glücksspielabgabe in Höhe des Fünffachen der monatlichen Bruttoeinnahmen vorgeschrieben – für 2016 seien das rund 55,231 Mio. Euro, heißt es in der Erklärung zum negativen Eigenkapital von 83,742 Mio. Euro.