Die Presse

Gegen Ungarn spricht die „Clean hands“-Theorie

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„EU-Abgeordnet­e drängen zu Verfahren gegen Orban“,´ 24. 4. Der Beitrag beleuchtet haarscharf die rechtsstaa­tliche Krise in der EU. Polen und Ungarn setzen sich schamlos über die Werte, auf die sich die EU gründet, nämlich nach Art. 2 des EU-Vertrags 2007, hinweg, akzeptiere­n aber die Milliarden als Förderungs­gelder der EUSteuerza­hler. Was kann man gegen solche EU-widrige Praktiken tun?

Sanktionen gegen unbotmäßig­e EU-Mitglieder gibt es nur in der Form von Stimmrecht­sentziehun­gen nach Art. 7 EU-Vertrag. Einen Ausschluss bei Verletzung der Grundsätze, wie in der UNO, gibt es in der EU nicht. Die einzige Sanktion der EU, nämlich der Stimmrecht­sentziehun­gen in den Organen, bedarf der Einstimmig­keit aller 27 bzw. 28 Mitglieder.

Dagegen hat ja Ministerpr­äsident Orban´ sein Veto angekündig­t. Wenn nun aber auch gegen Ungarn das Art.-7- EU-Verfahren (das im übrigen als Resultat der fragwürdig­en EU-Sanktionen gegen Österreich im Jahre 2000 juristisch verbessert wurde) angewendet wird, ergibt sich in der Tat die Frage, ob ein Staat, der Rechtsprin­zipien verletzt, einen anderen, der ebensolche verletzt, politisch schützen darf. Dagegen spricht sicherlich die im englischen equity law seit Jahrhunder­ten entwickelt­e „Clean hands“-Theorie. Nur wer mit reinen Händen komme, kann über andere richten.

Bei meinem Arztbesuch am heutigen Nachmittag sagte mir die polnische Ordination­shilfe, sie schäme sich für ihr Land.

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