Gegen Ungarn spricht die „Clean hands“-Theorie
„EU-Abgeordnete drängen zu Verfahren gegen Orban“,´ 24. 4. Der Beitrag beleuchtet haarscharf die rechtsstaatliche Krise in der EU. Polen und Ungarn setzen sich schamlos über die Werte, auf die sich die EU gründet, nämlich nach Art. 2 des EU-Vertrags 2007, hinweg, akzeptieren aber die Milliarden als Förderungsgelder der EUSteuerzahler. Was kann man gegen solche EU-widrige Praktiken tun?
Sanktionen gegen unbotmäßige EU-Mitglieder gibt es nur in der Form von Stimmrechtsentziehungen nach Art. 7 EU-Vertrag. Einen Ausschluss bei Verletzung der Grundsätze, wie in der UNO, gibt es in der EU nicht. Die einzige Sanktion der EU, nämlich der Stimmrechtsentziehungen in den Organen, bedarf der Einstimmigkeit aller 27 bzw. 28 Mitglieder.
Dagegen hat ja Ministerpräsident Orban´ sein Veto angekündigt. Wenn nun aber auch gegen Ungarn das Art.-7- EU-Verfahren (das im übrigen als Resultat der fragwürdigen EU-Sanktionen gegen Österreich im Jahre 2000 juristisch verbessert wurde) angewendet wird, ergibt sich in der Tat die Frage, ob ein Staat, der Rechtsprinzipien verletzt, einen anderen, der ebensolche verletzt, politisch schützen darf. Dagegen spricht sicherlich die im englischen equity law seit Jahrhunderten entwickelte „Clean hands“-Theorie. Nur wer mit reinen Händen komme, kann über andere richten.
Bei meinem Arztbesuch am heutigen Nachmittag sagte mir die polnische Ordinationshilfe, sie schäme sich für ihr Land.