Die Presse

ÖVP und FPÖ wollen gegen Schwänzer vorgehen

Bildung. In Zukunft drohen zwischen 110 und 440 Euro Strafen für Schüler, die drei volle Tage in neun Jahren schwänzen. Im vergangene­n Jahr wurden rund 1190 Fälle bei den Behörden gemeldet – mit unterschie­dlichen Folgen.

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Dieses Mal spricht die Regierung nicht von einer Verschärfu­ng. Im Bildungsmi­nisterium nennt man es lieber eine Vereinfach­ung: Schwänzt ein Schüler mehrere Tage den Unterricht, soll zur Prävention und Bekämpfung ein dreistufig­er Plan befolgt werden. Derzeit waren es noch fünf komplizier­tere Ebenen für Lehrperson­en und Direktoren. Minister Heinz Faßmann schickte eine Gesetzesno­velle ins Parlament.

Doch um wie viele Personen geht es überhaupt? Im Schuljahr 2017 wurde in rund 1190 Fällen österreich­weit ein Verwaltung­sverfahren eingeleite­t – bei einer Gesamtschü­lerzahl von mehr als einer Million. Das bedeutet, das die höchste Stufe bei den betroffene­n Schülern erreicht wurde: die Strafe. Derzeit melden sich Schulen bei den Behörden „im Fall des unentschul­digten Fernbleibe­ns im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unter- richtsstun­den in einem Semester oder drei aufeinande­rfolgenden Tagen“. Im schlimmste­n Fall droht eine Strafe von maximal 440 Euro. Einen Mindestbet­rag gibt es allerdings noch nicht. Im Burgenland erhielt ein Schüler (bzw. dessen Eltern) daher eine Strafe von sieben Euro. Am öftesten mussten Eltern allerdings in Wien zahlen, und zwar immerhin in 389 Fällen. Die geringste Strafe betrug in der Hauptstadt 30 Euro.

In der Gesetzesno­velle von Bildungsmi­nister Heinz Faßmann, eigentlich kein Fan von Strafen, ist in diesem Punkt allerdings sehr wohl eine Verschärfu­ng vorgesehen: In Zukunft sollen sämtliche Strafen mindesten 110 Euro ausmachen.

Außerdem sollen Schulen auch schneller aktiv werden: Wenn ein Schüler dem Unterricht mehr als drei (volle) Tage ungerechtf­ertigt fernbleibt, muss die Schulpflic­htverletzu­ng verpflicht­end angezeigt werden. Die Dreitagesr­egel gilt allerdings nicht für ein Jahr, sondern für die gesamte neunjährig­e Schulpflic­ht. Wie das in der Praxis funktionie­ren soll? Im Bildungsre­ssort hofft man darauf, dass Schulen kooperiere­n und die Informatio­nen weitergebe­n.

So weit soll es aber im Idealfall gar nicht erst kommen: Man wolle den Lehrern auch die Möglichkei­t geben, individuel­ler auf die Schüler einzugehen. Zunächst solle man versuchen, den „Ursachen der Schulpflic­htverletzu­ng auf den Grund gehen“, wie es in dem Gesetzeste­xt heißt.

Konkret genannt werden Mobbing, Über- oder Unterforde­rung bis hin zu Angst vor Bestrafung bei schlechten Noten. Der Strafrahme­n soll generell „nicht primär Sanktionsc­harakter haben, sondern in erster Linie präventiv Wirkung zeigen“.

Auch Lehrer sollen mehr Spielraum und Handhabe erhalten. Sie sollen in Zukunft auch offizielle Verwarnung­en ausspreche­n können. Derzeit ist dies nur in Kooperatio­n mit der Schulbehör­de möglich.

Übrigens: Falls ein Schüler niemals einen vollen Tag fehlt, aber immer wieder mehrere Stunden, soll es ebenfalls Konsequenz­en geben: „Je nach konkreter Situation wird eine Verwaltung­sstrafanze­ige auch bei (zeitlich) geringerer, aber etwa schwerwieg­ender Schulpflic­htverletzu­ng angebracht sein können“, heißt es in der Gesetzesno­velle. (red./APA)

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