ÖVP und FPÖ wollen gegen Schwänzer vorgehen
Bildung. In Zukunft drohen zwischen 110 und 440 Euro Strafen für Schüler, die drei volle Tage in neun Jahren schwänzen. Im vergangenen Jahr wurden rund 1190 Fälle bei den Behörden gemeldet – mit unterschiedlichen Folgen.
Dieses Mal spricht die Regierung nicht von einer Verschärfung. Im Bildungsministerium nennt man es lieber eine Vereinfachung: Schwänzt ein Schüler mehrere Tage den Unterricht, soll zur Prävention und Bekämpfung ein dreistufiger Plan befolgt werden. Derzeit waren es noch fünf kompliziertere Ebenen für Lehrpersonen und Direktoren. Minister Heinz Faßmann schickte eine Gesetzesnovelle ins Parlament.
Doch um wie viele Personen geht es überhaupt? Im Schuljahr 2017 wurde in rund 1190 Fällen österreichweit ein Verwaltungsverfahren eingeleitet – bei einer Gesamtschülerzahl von mehr als einer Million. Das bedeutet, das die höchste Stufe bei den betroffenen Schülern erreicht wurde: die Strafe. Derzeit melden sich Schulen bei den Behörden „im Fall des unentschuldigten Fernbleibens im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unter- richtsstunden in einem Semester oder drei aufeinanderfolgenden Tagen“. Im schlimmsten Fall droht eine Strafe von maximal 440 Euro. Einen Mindestbetrag gibt es allerdings noch nicht. Im Burgenland erhielt ein Schüler (bzw. dessen Eltern) daher eine Strafe von sieben Euro. Am öftesten mussten Eltern allerdings in Wien zahlen, und zwar immerhin in 389 Fällen. Die geringste Strafe betrug in der Hauptstadt 30 Euro.
In der Gesetzesnovelle von Bildungsminister Heinz Faßmann, eigentlich kein Fan von Strafen, ist in diesem Punkt allerdings sehr wohl eine Verschärfung vorgesehen: In Zukunft sollen sämtliche Strafen mindesten 110 Euro ausmachen.
Außerdem sollen Schulen auch schneller aktiv werden: Wenn ein Schüler dem Unterricht mehr als drei (volle) Tage ungerechtfertigt fernbleibt, muss die Schulpflichtverletzung verpflichtend angezeigt werden. Die Dreitagesregel gilt allerdings nicht für ein Jahr, sondern für die gesamte neunjährige Schulpflicht. Wie das in der Praxis funktionieren soll? Im Bildungsressort hofft man darauf, dass Schulen kooperieren und die Informationen weitergeben.
So weit soll es aber im Idealfall gar nicht erst kommen: Man wolle den Lehrern auch die Möglichkeit geben, individueller auf die Schüler einzugehen. Zunächst solle man versuchen, den „Ursachen der Schulpflichtverletzung auf den Grund gehen“, wie es in dem Gesetzestext heißt.
Konkret genannt werden Mobbing, Über- oder Unterforderung bis hin zu Angst vor Bestrafung bei schlechten Noten. Der Strafrahmen soll generell „nicht primär Sanktionscharakter haben, sondern in erster Linie präventiv Wirkung zeigen“.
Auch Lehrer sollen mehr Spielraum und Handhabe erhalten. Sie sollen in Zukunft auch offizielle Verwarnungen aussprechen können. Derzeit ist dies nur in Kooperation mit der Schulbehörde möglich.
Übrigens: Falls ein Schüler niemals einen vollen Tag fehlt, aber immer wieder mehrere Stunden, soll es ebenfalls Konsequenzen geben: „Je nach konkreter Situation wird eine Verwaltungsstrafanzeige auch bei (zeitlich) geringerer, aber etwa schwerwiegender Schulpflichtverletzung angebracht sein können“, heißt es in der Gesetzesnovelle. (red./APA)