Darf mich als Bürger auch belästigt fühlen
billigem (und möglicherweise minderwertigerem) und teurerem (aber wahrscheinlich höherwertigerem) Transportmittel auswählen.
Ähnliche Modelle haben zwar in manchen Fällen in der Vergangenheit zur allgemeinen Anwendung der oberen Preisgrenze geführt, doch seit der „Uberisierung“im Transportgewerbe wird dies in Hinkunft unwahrscheinlicher.
Gleichzeitig könnte auch der Kunde seine wahren Bedürfnisse nach passendem Preis-/Leistungsverhältnis effizienter ausleben. ein gewisses Maß an Publikum (Kunden), aber der Eigenbedarf an Alkohol muss wohl nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden. Beispiele wie die USA oder Singapur zeigen ja, dass der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit eben nicht geduldet werden muss. Christoph Stoiks Ausführungen im Gastkommentar mögen in wissenschaftlicher Hinsicht allesamt richtig sein. Trotzdem möchte ich anmerken, dass ich mich als Bürger, der zum Glück in gesicherten sozialen Verhältnissen lebt und keine Neigung zu Suchterkrankungen hat, durch äußere Umstände wie Betteleien aller Art, lautstarke Auseinandersetzungen und vollgekotzte und vollgepisste öffentliche Flächen auch einmal belästigt fühlen darf. Und wenn Herr Stoik schon von Ausgrenzung schreibt, so muss auch gesagt werden, dass manche Menschen – vor