Tücken bei Vorsorgewohnungen
Immobilien. Die Arbeiterkammer hat vier Anbieter von Anlegerwohnungen unter die Lupe genommen und warnt vor zu hohen Renditeversprechen und Nebenkosten.
Angesichts der niedrigen Zinsen erfreuen sich Vorsorgewohnungen wachsender Beliebtheit bei Anlegern. Heuer sollen allein in Wien 1000 dieser Wohnungen verkauft werden, schätzt man beim Makler EHL. Die Idee: Man kauft eine Wohnung teilweise auf Kredit, vermietet sie, zahlt mir den Mieteinnahmen die Raten zurück und kann im Alter selbst in der Wohnung wohnen – oder ein Zusatzeinkommen lukrieren.
Das Problem: Viele Anleger stecken einen Großteil ihres Vermögens in ein solches Projekt, was dem Prinzip der Streuung zuwiderläuft. Denn sie haben dann ihr gesamtes Vermögen in einer einzigen Immobilie stecken. Wenn sie diese auch noch teilweise auf Kredit finanzieren, ist das Risiko umso höher, sollte sich die Wohnung etwa nicht so gut vermieten lassen wie erhofft. Das gesamte Ersparte auf ein Investment zu setzen, stelle ein „Klumpenrisiko“dar, warnt AK-Finanzdienstleistungsexperte Christian Prantner. Zudem seien sich viele Anleger der Risken, die Vorsorgewohnungen mit bringen, oft gar nicht bewusst.
Die Arbeiterkammer Wien hat vier Anbieter von Vorsorgewohnungen (Raiffeisen, Buwog, JP Immobilien und Wiener Privatbank) via Mystery-Shopping untersucht. Die Erstberatungsgespräche seien zwar meist ausführlich und gut gewesen, doch sei nicht auf alle Risken verwiesen worden, auch seien die Nebenkosten in den Renditeberechnungen meist nicht berücksichtigt worden. sich
Häufig würde eine Mietrendite (Nettomiete eines Jahres gemessen am Kaufpreis) von 3,5 bis 3,9 Prozent versprochen. Rechne man alle Kosten ein, könne sich diese Rendite durchaus halbieren. So werde den Kunden – zu Recht – geraten, einen Steuerberater zu konsultieren. Das verursache aber zusätzliche Kosten. Auch Leerstände könnten zu geringeren Renditen führen. Der steuerliche Aspekt (Abschreibung der Gebäudekosten, Absetzbarkeit von Kreditzin- sen, Zurückholen der Umsatzsteuer vom Finanzamt) werde oft herangezogen, um den hohen Kaufpreis zu rechtfertigen, stellt die Chefin der AK-Abteilung für Konsumentenpolitik, Gabriele Zgubic, fest. Die Steuererleichterung sei aber nicht für alle gleich hoch.
Zudem gebe es zahlreiche rechtswidrige Vertragsbestimmungen, sowohl in den Kauf- als auch in den Mietverträgen, berichtet AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka. Letzteres sei auch für die Eigentümer unangenehm: Wolle man etwa bestimmte Kosten an den Mieter überwälzen und würde die entsprechende Klausel später gekippt, erhalte man eine geringere Miete. Die Arbeiterkammer rät, einen Pauschalmietzins zu vereinbaren.
Auch seien Haftungsfragen im Falle von Baumängeln unklar geregelt, oft stehe der Käufer allein damit da. Vielfach müssten die Käufer auch Vollmachten an Anwälte erteilen sowie Änderungsvorbehalte und Gewährleistungsausschlüsse akzeptieren. (b. l.)