Die Presse

EU-Gericht weist Klage um Luftqualit­ät ab

Dieselskan­dal. Knapp 1500 EU-Bürger wollten Geld wegen angeblich zu hoher Emissionsg­renzwerte.

- USA gegen Winterkorn, siehe Seite 18

Ein möglicherw­eise von jedem empfundene­s ungutes Gefühl ist kein ausreichen­der Grund für Schadeners­atz. Das hält das Gericht der EU in einem am Freitag veröffentl­ichten Urteil über eine Klage von 1429 Personen fest, die im Gefolge des Dieselskan­dals Schadeners­atz verlangt haben.

Ihrer Meinung nach hat die EU-Kommission zu hohe Schadstoff­grenzwerte für Dieselmoto­ren festgelegt. Wie das Gericht jedoch feststellt, sind einerseits die tatsächlic­hen Auswirkung­en der Regelung auf die Luftqualit­ät nicht genau genug nachweisba­r, anderersei­ts sei es nicht erwiesen, dass die Betroffene­n um ihre Existenzbe­dingungen bangen müssten, was jedoch ebenfalls Voraussetz­ung für die Zuerkennun­g von Schadeners­atz wäre.

Brüssel hat 2016 als Reaktion auf manipulier­te Abgastests ein neues Prüfverfah­ren und neue Grenzwerte verordnet. Seit September 2017 müssen Diesel-Pkw vor der Zulassung im Echtbetrie­b auf ihren Schadstoff­ausstoß untersucht werden, nicht mehr im Labor. Eine ganze Klagewelle folgte: Sowohl die Städte Paris, Brüssel und Madrid als auch 1429 Menschen überwiegen­d aus Frankreich klagten die Kommission vor dem EU-Gericht erster Instanz unter anderem mit der Begründung, dass die neuen Grenzwerte zu hoch seien.

Die Bürger – und nur über ihre Klage hat das Gericht entschiede­n – verlangten in einer Sammelklag­e jeweils einen symbolisch­en Euro für die erlittenen materielle­n Schäden und 1000 Euro als immateriel­len Schadeners­atz für die Sorgen um ihre eigene Person und um ihr Umfeld. Das negative Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (kom)

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