EU-Gericht weist Klage um Luftqualität ab
Dieselskandal. Knapp 1500 EU-Bürger wollten Geld wegen angeblich zu hoher Emissionsgrenzwerte.
Ein möglicherweise von jedem empfundenes ungutes Gefühl ist kein ausreichender Grund für Schadenersatz. Das hält das Gericht der EU in einem am Freitag veröffentlichten Urteil über eine Klage von 1429 Personen fest, die im Gefolge des Dieselskandals Schadenersatz verlangt haben.
Ihrer Meinung nach hat die EU-Kommission zu hohe Schadstoffgrenzwerte für Dieselmotoren festgelegt. Wie das Gericht jedoch feststellt, sind einerseits die tatsächlichen Auswirkungen der Regelung auf die Luftqualität nicht genau genug nachweisbar, andererseits sei es nicht erwiesen, dass die Betroffenen um ihre Existenzbedingungen bangen müssten, was jedoch ebenfalls Voraussetzung für die Zuerkennung von Schadenersatz wäre.
Brüssel hat 2016 als Reaktion auf manipulierte Abgastests ein neues Prüfverfahren und neue Grenzwerte verordnet. Seit September 2017 müssen Diesel-Pkw vor der Zulassung im Echtbetrieb auf ihren Schadstoffausstoß untersucht werden, nicht mehr im Labor. Eine ganze Klagewelle folgte: Sowohl die Städte Paris, Brüssel und Madrid als auch 1429 Menschen überwiegend aus Frankreich klagten die Kommission vor dem EU-Gericht erster Instanz unter anderem mit der Begründung, dass die neuen Grenzwerte zu hoch seien.
Die Bürger – und nur über ihre Klage hat das Gericht entschieden – verlangten in einer Sammelklage jeweils einen symbolischen Euro für die erlittenen materiellen Schäden und 1000 Euro als immateriellen Schadenersatz für die Sorgen um ihre eigene Person und um ihr Umfeld. Das negative Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (kom)