Der richtige Weg bei Datenschutzregeln: Beraten statt strafen
Die Unternehmen sind durch die vorgenommenen Klarstellungen erleichtert.
Die durch den österreichischen Nationalrat am 20. April beschlossenen Klarstellungen und Verbesserungen zum Datenschutzderegulierungsgesetz haben bei vielen österreichischen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern für Erleichterung gesorgt – und das aus gutem Grund: Die mit 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft alle Unternehmen – vom Einpersonenunternehmen bis zum Großkonzern. Und sie stellt für die Unternehmen eine der größten Belastungen der letzten Jahre dar.
Durch die in der Datenschutznovelle nun eingeführte Anwendung des Prinzips „Beraten statt strafen“wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Beim ersten kleinen Vergehen wird nicht die volle Härte des Gesetzes inklusive drakonischer Strafen schlagend. Ängste von Unternehmern in Bezug auf die hohen Strafdrohungen, die vor allem für junge Selbstständige existenzbedrohend sein können, werden somit abgemildert.
Neben „Beraten statt strafen“wurden im Rahmen der Datenschutznovelle weitere, gerade für die Wirtschaft notwendige Änderungen implementiert: Beispielsweise durch die neu eingeführte Regelung zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beim Recht auf Auskunft oder der überaus wichtigen Klarstellung, dass die Datenschutzgrundverordnung nur auf natürliche Personen anzuwenden ist.
Datenschutz wird dadurch natürlich nicht untergraben – weshalb die teilweise scharfe Kritik an der Novelle meiner Meinung nach überhaupt nicht angebracht ist: Es kann keine Rede von einer Verwässerung des europäischen Datenschutzregimes sein.
Die österreichischen Unternehmen sind auf einem guten Weg, die neuen Datenschutzregeln umzusetzen – was durch die hohe Nachfrage nach Kursen, Beratungen und Informationsmaterial deutlich wird. Das österreichische Begleitgesetz nützt ausschließlich jene Spielräume aus, die sich durch die Datenschutzgrundverordnung bieten. Die von einigen Medien in populistischer Weise verwendeten Begriffe wie „umschiffen“und „weichspülen“, kann ich nur in aller Schärfe zurückweisen.
Wir dürfen jedoch bei aller berechtigten Kritik an Datenmissbrauch und -kriminalität nicht vergessen, wohin die Reise in den nächsten Jahren gehen wird: Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts, und künftig wird es notwendig sein, dass noch viel weitreichendere Informationen über Verbraucher und Kunden gesammelt werden, als wir uns das derzeit vorstellen können.
Smart Homes, Internet of Things oder Autonome Mobilität sind nur einige Beispiele dafür, wie künftig von den Endverbrauchern Daten generiert und verarbeitet werden – dies wird auch eine Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Länder darstellen. Dabei konkurrieren wir mit Ländern wie China und den USA, in denen der Wert von Datenschutz zum Teil gänzlich anders gesehen wird als in Europa.
Wir müssen uns gerade deshalb die Frage stellen, wie wir einerseits den notwendigen Datenschutz gewährleisten und andererseits im Bereich der datenbasierten Zukunftstechnologien nicht den Anschluss verlieren. Zudem dürfen unsere Unternehmen nicht zusätzlich mit überbordender Bürokratie belastet werden.