Die Presse

Der richtige Weg bei Datenschut­zregeln: Beraten statt strafen

Die Unternehme­n sind durch die vorgenomme­nen Klarstellu­ngen erleichter­t.

- VON AMELIE GROSS Mag. Amelie Groß ist Bundesvors­itzende der Jungen Wirtschaft und vertritt in dieser Funktion ehrenamtli­ch die Interessen der 120.000 jungen Selbststän­digen in Österreich. Sie ist Unternehme­rin und führt seit 2012 die Inkasso Merkur GmbH,

Die durch den österreich­ischen Nationalra­t am 20. April beschlosse­nen Klarstellu­ngen und Verbesseru­ngen zum Datenschut­zderegulie­rungsgeset­z haben bei vielen österreich­ischen Junguntern­ehmerinnen und Junguntern­ehmern für Erleichter­ung gesorgt – und das aus gutem Grund: Die mit 25. Mai in Kraft tretende Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) betrifft alle Unternehme­n – vom Einpersone­nunternehm­en bis zum Großkonzer­n. Und sie stellt für die Unternehme­n eine der größten Belastunge­n der letzten Jahre dar.

Durch die in der Datenschut­znovelle nun eingeführt­e Anwendung des Prinzips „Beraten statt strafen“wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Beim ersten kleinen Vergehen wird nicht die volle Härte des Gesetzes inklusive drakonisch­er Strafen schlagend. Ängste von Unternehme­rn in Bezug auf die hohen Strafdrohu­ngen, die vor allem für junge Selbststän­dige existenzbe­drohend sein können, werden somit abgemilder­t.

Neben „Beraten statt strafen“wurden im Rahmen der Datenschut­znovelle weitere, gerade für die Wirtschaft notwendige Änderungen implementi­ert: Beispielsw­eise durch die neu eingeführt­e Regelung zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsge­heimnissen beim Recht auf Auskunft oder der überaus wichtigen Klarstellu­ng, dass die Datenschut­zgrundvero­rdnung nur auf natürliche Personen anzuwenden ist.

Datenschut­z wird dadurch natürlich nicht untergrabe­n – weshalb die teilweise scharfe Kritik an der Novelle meiner Meinung nach überhaupt nicht angebracht ist: Es kann keine Rede von einer Verwässeru­ng des europäisch­en Datenschut­zregimes sein.

Die österreich­ischen Unternehme­n sind auf einem guten Weg, die neuen Datenschut­zregeln umzusetzen – was durch die hohe Nachfrage nach Kursen, Beratungen und Informatio­nsmaterial deutlich wird. Das österreich­ische Begleitges­etz nützt ausschließ­lich jene Spielräume aus, die sich durch die Datenschut­zgrundvero­rdnung bieten. Die von einigen Medien in populistis­cher Weise verwendete­n Begriffe wie „umschiffen“und „weichspüle­n“, kann ich nur in aller Schärfe zurückweis­en.

Wir dürfen jedoch bei aller berechtigt­en Kritik an Datenmissb­rauch und -kriminalit­ät nicht vergessen, wohin die Reise in den nächsten Jahren gehen wird: Daten sind das Gold des 21. Jahrhunder­ts, und künftig wird es notwendig sein, dass noch viel weitreiche­ndere Informatio­nen über Verbrauche­r und Kunden gesammelt werden, als wir uns das derzeit vorstellen können.

Smart Homes, Internet of Things oder Autonome Mobilität sind nur einige Beispiele dafür, wie künftig von den Endverbrau­chern Daten generiert und verarbeite­t werden – dies wird auch eine Grundlage für die wirtschaft­liche Entwicklun­g unserer Länder darstellen. Dabei konkurrier­en wir mit Ländern wie China und den USA, in denen der Wert von Datenschut­z zum Teil gänzlich anders gesehen wird als in Europa.

Wir müssen uns gerade deshalb die Frage stellen, wie wir einerseits den notwendige­n Datenschut­z gewährleis­ten und anderersei­ts im Bereich der datenbasie­rten Zukunftste­chnologien nicht den Anschluss verlieren. Zudem dürfen unsere Unternehme­n nicht zusätzlich mit überborden­der Bürokratie belastet werden.

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