ORF: Kein eigener YouTube-Kanal
Medienbehörde. Abgeblitzt ist der ORF mit seinen neuen Onlineplänen. Die KommAustria befürchtet „Diskriminierung anderer Plattformen“.
Österreich. Der ORF ist mit dem Anliegen, seine Streaming-Dienste auszuweiten, bei der Medienbehörde abgeblitzt. Er darf keinen eigenen YouTube-Kanal aufmachen. Gleichzeitig gab die Medienbehörde einen Hinweis: Wie wäre es, wenn der ORF die bestehende TVthek ausweitete? Man könnte doch versuchen, eine Ausweitung der Sieben-Tage-Beschränkung für TVthek-Content zu beantragen. Dafür ist eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde notwendig.
Das Projekt eines eigenen YouTube-Channels werde jetzt nicht mehr weiterverfolgt, heißt es am Küniglberg. Man werde sich nun darauf konzentrieren, die für den YouTube-Channel vorgesehenen Features im Rahmen der ORF-Onlineangebote zu realisieren. Abgelehnt wurde auch das Vorhaben, aus Flimmit einen öffentlichrechtlichen Bezahl-StreamingDienst zu machen.
Der ORF muss neue Angebote der Medienbehörde zur Genehmigung vorlegen. Und diese hat dem Sender nun zwei Abfuhren erteilt: Sowohl ein eigener YouTube-Kanal (auf dem der ORF u. a. Kompaktnachrichten, Archivmaterial und Sendungen, die vor mehr als sieben Tagen im ORF-TV zu sehen waren, ausspielen wollte) als auch die Umstellung der Onlinevideothek Flimmit auf ein öffentlich-rechtliches (teilweise gebührenfinanziertes) Angebot wurden abgelehnt.
Dabei hält die KommAustria es zwar für wünschenswert, dass öffentlich-rechtliche Inhalte online auffindbar sind. In einer Aussendung dazu heißt es, man unterstütze „aus demokratiepolitischen Erwägungen“grundsätzlich die Präsenz des ORF in sozialen Medien (auch auf YouTube) und spreche dem auch „einen wirksamen Beitrag zur Erbringung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags“nicht ab – aber: Eine „exklusive Kooperation“des ORF mit YouTube würde „andere, vergleichbare Unternehmen diskriminieren“und damit das ORF-Gesetz verletzen. Außerdem kam die Medienbehörde zu dem Schluss, dass ein eigener YouTube-Kanal die bereits bestehende TVthek schwächen würde. Dass er dort Sendungen nur bis maximal sieben Tage nach der TV-Ausstrah- lung anbieten darf, stört den ORF. Laut KommAustria wäre es aber „durchaus denkbar“, die Sieben-Tage-Beschränkung für TVthek-Content im Zuge einer sogenannten Auftragsvorprüfung auszuweiten – wenn der ORF das beantragt.
Flimmit-Finanzierung „völlig unklar“
Der ORF wollte auch die defizitäre, über ein Tochterunternehmen betriebene Onlinevideothek Flimmit in ein öffentlich-rechtliches Angebot umwandeln. Dieses Flimmit neu sollte v. a. fiktive Inhalte (Filme, Serien) anbieten, 95 Prozent davon aus dem ORFProgramm, fünf Prozent aus Zukäufen. Finanziert werden sollte dieses Angebot u. a. aus Gebühren für Abos und Einzelabrufe sowie aus dem Programmentgelt. Zwar ist es dem ORF laut Medienbehörde „grundsätzlich nicht untersagt“, solche Bezahldienste anzubieten – der KommAustria fehlte aber ein „Nachweis über die wirtschaftliche Tragbarkeit des neuen Angebotes“: Im vorgelegten Finanzierungskonzept bleibe u. a. „völlig unklar“, wie hoch die Finanzierung aus dem ORF-Gebührentopf sein müsste.
Der ORF erklärte dazu laut APA, das Projekt eines eigenen YouTube-Channels werde „nicht mehr weiterverfolgt“, die Entscheidung zu Flimmit sei „bedauerlich – auch für den Medienstandort Österreich“.