Damit niemand auf der Straße landet . . .
Die Schwächsten brauchen nicht nur ein Mindesteinkommen, sondern auch eine realistische Aussicht auf eine Verbesserung ihrer Situation. Dazu braucht es Großzügigkeit – vor allem beim Zuverdienst aus eigener Arbeit.
Nicht alle haben die gleichen Chancen im Leben. Niemand ist davor gefeit, in Not zu geraten. Damit in einer solidarischen Gesellschaft niemand auf der Straße landet, gibt es die Mindestsicherung. Sie dient als letztes Element der sozialen Sicherung, wenn es weder Arbeitslosengeld noch andere soziale Ansprüche gibt und das eigene Vermögen aufgebraucht ist.
Die Mindestsicherung soll einen akzeptablen Mindeststandard ermöglichen. Doch was ein akzeptabler Mindeststandard ist und wie hoch die Mindestsicherung sein soll, darüber lässt sich lange streiten. Schwierige Abwägungen sind unvermeidlich. Je großzügiger die Mindestsicherung ist, desto höher sind die Steuern, die andere zahlen müssen. Was ist den Steuerzahlern zuzumuten, die auch für alle anderen Staatsausgaben aufkommen müssen?
Zudem gibt es neben den Beziehern der Mindestsicherung Personen mit ähnlich geringer Qualifikation, die sich trotz bescheidenem Lohn mit eigener Arbeit selbst erhalten. Wie hoch muss der Lohnabstand zur Mindestsicherung für aktive Geringverdiener sein, damit sich Arbeit noch lohnt?
Es gibt eben beide: Jene, die das Einkommen mit den Anstrengungen der Arbeit abwägen, das Attraktivere wählen und sich für die Grundsicherung entscheiden, wenn sich Arbeit nicht lohnt; und jene, die verzweifelt nach Arbeit suchen, aber keine finden. Letztere brauchen unsere Unterstützung und eine realistische Aussicht, ihre eigene Lage mit einem Hinzuverdienst verbessern zu können.
In Österreich leistet die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) 838 Euro zwölfmal im Jahr für Alleinstehende und Alleinerziehende, mit Erhöhungen für Ehepartner, Kinder und weitere unterhaltsberechtigte Personen. Darin ist ein Teilbetrag für notwendige Wohnkosten enthalten.
Die Bundesländer können zusätzliche Leistungen zur Deckung des Wohnbedarfs gewähren. Das deutsche Grundsicherungsniveau ist ähnlich hoch, der große Unterschied besteht jedoch in den mit den Hartz-Reformen geschaffenen Zuverdienstmöglichkeiten, mit denen die Betroffenen ihre Lage effektiv verbessern können.
In Deutschland können alleinstehende Personen 100 Euro ohne jeden Abzug dazuverdienen. Das verfügbare Einkommen verbessert sich eins zu eins um 100 Euro. Danach bleiben von jedem weiteren Euro an Zuverdienst noch 20 Cent übrig, 80 Cent gehen an den Staat in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II. Liegt der Zuverdienst zwischen 1000 und 1200 (* 1962 in Oberstdorf) studierte Volkswirtschaftslehre an der Uni München. Seit 2007 ist er Professor für Internationale Finanzwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Studienaufenthalte in Großbritannien und Kanada. Forschungsschwerpunkte sind Arbeitsmarktpolitik und Reform des Sozialstaats. Er ist Forschungspartner des Wirtschaftspolitischen Zentrums (WPZ) in Wien. Euro, dann bleiben von jedem weiteren selbst verdienten Euro nur mehr zehn Cent übrig, während 90 Cent an den Staat gehen. Rechnet man alles mit ein, die fällig werdenden Steuern und Sozialbeiträge und das Auslaufen des Wohngeldes, hört in Deutschland die staatliche Unterstützung eines Alleinstehenden erst bei monatlich über 1500 Euro auf.
In Österreich sind die Zuverdienstmöglichkeiten wesentlich restriktiver. In Wien können die Unterstützten zunächst 60 Euro hinzuverdienen, bevor die Min- (* 1959 in St. Johann in Tirol) studierte Volkswirtschaftslehre an der Universität Innsbruck. 1997 wurde er Professor für Finanzwissenschaft an der Universität des Saarlandes, seit 2001 ist er Professor für Nationalökonomie an der Universität St. Gallen. Von 2012 bis 2015 war er Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS) in Wien. 2015 Gründer und seither Leiter des WPZ in Wien. destsicherung eins zu eins gekürzt wird. Von jedem weiteren Euro über dem Freibetrag von 60 Euro bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 425 Euro bleibt nichts. Danach können noch einmal 80 Euro ohne Kürzung hinzuverdient werden. Ab 505 Euro bleibt von jedem weiteren Euro nichts mehr übrig, bis die Mindestsicherung auf null sinkt. Entsprechend wenig bleibt vom Anreiz zu arbeiten übrig.
Das bei Weitem häufigste Beschäftigungs- und Armutsrisiko ist mangelnde Qualifikation. Damit Arbeit statt Armut möglich wird, muss sich Arbeit auszahlen – für jene, die mit einem Zuverdienst ihre Lage verbessern wollen, wie auch für jene, die mehr Jobs für gering qualifizierte Arbeit schaffen sollen.
Wenn die Nachfrage lahmt, ist es keine gute Idee, die Preise zu erhöhen. Die Chancen für gering qualifizierte Beschäftigung steigen nicht, indem man sie teurer macht, sondern nur, wenn sie billiger und für den Arbeitgeber attraktiver wird. Jeder noch so kleine Job, der so entsteht, schafft neues Einkommen. Der Teil, der bei den Bedürftigen bleibt, hilft ihnen, ihre Lage zu verbessern. Jeder noch so kleine selbst erarbeitete Lohn ist auch ein Gewinn für die Gesellschaft, denn das spart Ausgaben bei der Mindestsicherung und entlastet so die Steuerzahler.
Eine Lösung ist, nicht beim Mindesteinkommen ohne Beschäftigung, sondern beim Zuverdienst durch eigene Arbeit großzügig zu sein. Dann können die Unterstützten ihre Arbeit etwas billiger anbieten und trotzdem ihre Lage verbessern. Wenn ein gering Qualifizierter eine Arbeit aufnimmt, sinkt die Zahl der Arbeitslosen und steigt die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor.
Entscheidend für die Armutsvermeidung ist die Gesamtzahl der Benachteiligten, also Beschäftigungslose und gering Entlohnte zusammen. Mit einer realistischen Chance auf Beschäftigung kann dieselbe Person mit einem Zuverdienst besser fahren als bei Arbeitslosigkeit ohne Zuverdienst.
Die positive Entwicklung in Deutschland ist, dass gerade wegen des wachsenden Niedriglohnsektors die Gesamtzahl der Benachteiligten um über vier Prozentpunkte abnehmen konnte. In Österreich hat im gleichen Zeitraum zwar nicht der Niedriglohnsektor, aber die Gesamtzahl der Benachteiligten um über einen halben Prozentpunkt zugenommen.
Wenn die Arbeitsgelegenheiten in der Privatwirtschaft fehlen, dann könnte man auch für die Teilnahme an Qualifizierung oder für gemeinnützige Arbeit einen Anerkennungslohn zahlen. Die Leistung der Unterstützten besteht dann darin, die Chancen auf Wiederbeschäftigung zu steigern, was den Steuerzahlern Entlastung verspricht. Das würde die gesellschaftliche Akzeptanz einer Mindestsicherung weiter erhöhen.
Die Bereitschaft, hohe Steuern zu zahlen, steigt, wenn die Empfänger die Unterstützung aktiv nutzen, um ihre Lage zu verbessern. So kann auch der soziale Zusammenhalt verbessert werden. Zudem verbessert ein Zusatzeinkommen das Los der Betroffenen. Es erhöht ihre Chancen auf sozialen Aufstieg und damit auf soziale Teilhabe ebenso wie ihre Lebenszufriedenheit und ihr Selbstwertgefühl.