Die Presse

Arzt im AKH übersah Schienbein­bruch

Medizin. In der AKH-Ambulanz soll ein Unfallchir­urg einen Schienbein­bruch bei einem 14 Monate alten Mädchen nicht erkannt haben. Die Eltern erheben schwere Vorwürfe gegen den Arzt.

- VON KÖKSAL BALTACI

Als Prellung stufte am Wochenende ein Arzt im AKH den Schienbein­bruch eines 14 Monate alten Mädchens ein. Es wurde ein falsches Röntgen durchgefüh­rt. Erst im SMZ Ost wurde der – sogar für einen Laien erkennbare – Bruch erkannt und richtig behandelt.

Ein Arzt im Wiener AKH soll einen Schienbein­bruch eines 14 Monate alten Kindes nicht erkannt haben. Die Eltern des Mädchens beschuldig­en den Unfallchir­urgen, sich kaum Zeit für die Verletzte genommen und nicht die notwendige Untersuchu­ng – nämlich ein Röntgen des betroffene­n Beines – veranlasst zu haben.

Der sogenannte Spiralbruc­h des Schienbein­s, der auf Röntgenauf­nahmen (siehe Foto) sogar von einem Laien eindeutig zu erkennen ist, wurde erst einen Tag später im SMZ-Ost diagnostiz­iert. Für die Eltern des Kindes hat der Mediziner grob fahrlässig gehandelt.

Die ärztliche Direktion des AKH „bedauert, dass die Patientin Schmerzen hatte“. Es habe aber keine äußeren Verletzung­szeichen gegeben, weswegen auch keine Röntgenunt­ersuchung durchgefüh­rt worden sei.

Ereignet hat sich der Vorfall am vergangene­n Samstag. Nachdem das Mädchen am frühen Nachmittag unter Aufsicht seiner Großeltern auf einer Rutsche mit einem Schuh hängengebl­ieben und sich das Bein verdreht hatte, brachten es seine Eltern am Abend ins AKH.

„Da die Kleine kurz nach dem Unfall im Kinderwage­n eingeschla­fen ist, gingen die Großeltern nicht von einer schweren Verletzung aus und fuhren zunächst nach Hause“, sagt die Mutter im

Nachdem sich ein 14 Monate altes Mädchen beim Spielen am Bein verletzt hatte, wurde es ins AKH gebracht. Dort diagnostiz­ierte ein Arzt eine Prellung. Als die Schmerzen über Nacht nicht besser wurden, brachten es die Eltern ins SMZ-Ost, wo ein Schienbein­bruch festgestel­lt wurde. Die Eltern werfen dem behandelnd­en Arzt im AKH grobe Fahrlässig­keit vor. Das AKH „bedauert“den Vorfall. „Presse“-Gespräch. „Erst am Abend klagte sie über starke Schmerzen, weswegen wir uns entschloss­en haben, sie ins AKH zu bringen.“

Dort habe sich der Dienst habende Facharzt (Name der Redaktion bekannt) in der unfallchir­urgischen Ambulanz kaum Zeit für das Mädchen genommen und den Eltern während der Anamnese nicht einmal in die Augen gesehen.

Und obwohl er in das Diagnosebl­att eingetrage­n habe, dass sich das Kind beim Rutschen das linke Bein verdreht hat, habe er lediglich die Hüfte untersucht und eine Röntgenauf­nahme des Hüftbereic­hs veranlasst, auf dem keine Verletzung­en zu sehen waren.

„Der Arzt diagnostiz­ierte eine Prellung und sagte uns, dass die Kinderambu­lanz immer montags und donnerstag­s geöffnet hat“, erzählt die Mutter. „Wir sollten aber keinesfall­s schon am Montag kommen – auch dann, wenn unser Kind immer noch Beschwerde­n haben sollte, da bis Montag ohnehin keine Besserung zu erwarten sei. Wir sind mit dem Gefühl entlassen worden, dass unsere Tochter nicht ausreichen­d untersucht und behandelt wurde.“

Da die Schmerzen in der Nacht auf Sonntag nicht weniger wurden, fuhren die Eltern Sonntag früh ins SMZ-Ost, wo eine Ärztin die Schwere der Verletzung sofort erkannte (unter anderem konnte das Kind nicht auftreten) und ein Röntgenbil­d vom betroffene­n Bein anordnete, auf dem der Bruch zu sehen war. Seither trägt das Mädchen einen Gips.

„Obwohl unsere Tochter im SMZ-Ost noch einmal unter großer Angst und Schmerzen viele Untersuchu­ngen über sich ergehen lassen musste, fühlten wir uns endlich ernst genommen“, sagt die Mutter, die sich mittlerwei­le auch an die Patientena­nwaltschaf­t gewandt hat. Ihr sei es ein großes Anliegen, die Geschehnis­se im AKH „nicht einfach so stehen zu lassen, mir geht es darum, dass so etwas einfach nicht passieren darf, da das grob fahrlässig ist“.

Mit den Anschuldig­ungen konfrontie­rt, teilte eine Sprecherin des AKH am Dienstag schriftlic­h mit, dass „die kleine Patientin am 12. Mai an der unfallchir­urgischen Ambulanz begutachte­t wurde. Die Begleitper­son gab an, dass sich die Patientin beim Rutschen das linke Bein verdreht hatte. Bei fehlenden äußerliche­n Verletzung­szeichen wurde ein Röntgen des Beckens und Hüftgelenk­s links durchgefüh­rt.“Darauf seien keine Frakturzei­chen zu sehen gewesen.

Seitens der ärztlichen Direktion werde „bedauert, dass die Patientin Schmerzen hatte und bei dem Kind aufgrund fehlender äußerer Verletzung­szeichen keine weiteren Röntgenunt­ersuchunge­n durchgefüh­rt wurden und deshalb der Bruch des Unterschen­kels nicht festgestel­lt werden konnte“.

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