Arzt im AKH übersah Schienbeinbruch
Medizin. In der AKH-Ambulanz soll ein Unfallchirurg einen Schienbeinbruch bei einem 14 Monate alten Mädchen nicht erkannt haben. Die Eltern erheben schwere Vorwürfe gegen den Arzt.
Als Prellung stufte am Wochenende ein Arzt im AKH den Schienbeinbruch eines 14 Monate alten Mädchens ein. Es wurde ein falsches Röntgen durchgeführt. Erst im SMZ Ost wurde der – sogar für einen Laien erkennbare – Bruch erkannt und richtig behandelt.
Ein Arzt im Wiener AKH soll einen Schienbeinbruch eines 14 Monate alten Kindes nicht erkannt haben. Die Eltern des Mädchens beschuldigen den Unfallchirurgen, sich kaum Zeit für die Verletzte genommen und nicht die notwendige Untersuchung – nämlich ein Röntgen des betroffenen Beines – veranlasst zu haben.
Der sogenannte Spiralbruch des Schienbeins, der auf Röntgenaufnahmen (siehe Foto) sogar von einem Laien eindeutig zu erkennen ist, wurde erst einen Tag später im SMZ-Ost diagnostiziert. Für die Eltern des Kindes hat der Mediziner grob fahrlässig gehandelt.
Die ärztliche Direktion des AKH „bedauert, dass die Patientin Schmerzen hatte“. Es habe aber keine äußeren Verletzungszeichen gegeben, weswegen auch keine Röntgenuntersuchung durchgeführt worden sei.
Ereignet hat sich der Vorfall am vergangenen Samstag. Nachdem das Mädchen am frühen Nachmittag unter Aufsicht seiner Großeltern auf einer Rutsche mit einem Schuh hängengeblieben und sich das Bein verdreht hatte, brachten es seine Eltern am Abend ins AKH.
„Da die Kleine kurz nach dem Unfall im Kinderwagen eingeschlafen ist, gingen die Großeltern nicht von einer schweren Verletzung aus und fuhren zunächst nach Hause“, sagt die Mutter im
Nachdem sich ein 14 Monate altes Mädchen beim Spielen am Bein verletzt hatte, wurde es ins AKH gebracht. Dort diagnostizierte ein Arzt eine Prellung. Als die Schmerzen über Nacht nicht besser wurden, brachten es die Eltern ins SMZ-Ost, wo ein Schienbeinbruch festgestellt wurde. Die Eltern werfen dem behandelnden Arzt im AKH grobe Fahrlässigkeit vor. Das AKH „bedauert“den Vorfall. „Presse“-Gespräch. „Erst am Abend klagte sie über starke Schmerzen, weswegen wir uns entschlossen haben, sie ins AKH zu bringen.“
Dort habe sich der Dienst habende Facharzt (Name der Redaktion bekannt) in der unfallchirurgischen Ambulanz kaum Zeit für das Mädchen genommen und den Eltern während der Anamnese nicht einmal in die Augen gesehen.
Und obwohl er in das Diagnoseblatt eingetragen habe, dass sich das Kind beim Rutschen das linke Bein verdreht hat, habe er lediglich die Hüfte untersucht und eine Röntgenaufnahme des Hüftbereichs veranlasst, auf dem keine Verletzungen zu sehen waren.
„Der Arzt diagnostizierte eine Prellung und sagte uns, dass die Kinderambulanz immer montags und donnerstags geöffnet hat“, erzählt die Mutter. „Wir sollten aber keinesfalls schon am Montag kommen – auch dann, wenn unser Kind immer noch Beschwerden haben sollte, da bis Montag ohnehin keine Besserung zu erwarten sei. Wir sind mit dem Gefühl entlassen worden, dass unsere Tochter nicht ausreichend untersucht und behandelt wurde.“
Da die Schmerzen in der Nacht auf Sonntag nicht weniger wurden, fuhren die Eltern Sonntag früh ins SMZ-Ost, wo eine Ärztin die Schwere der Verletzung sofort erkannte (unter anderem konnte das Kind nicht auftreten) und ein Röntgenbild vom betroffenen Bein anordnete, auf dem der Bruch zu sehen war. Seither trägt das Mädchen einen Gips.
„Obwohl unsere Tochter im SMZ-Ost noch einmal unter großer Angst und Schmerzen viele Untersuchungen über sich ergehen lassen musste, fühlten wir uns endlich ernst genommen“, sagt die Mutter, die sich mittlerweile auch an die Patientenanwaltschaft gewandt hat. Ihr sei es ein großes Anliegen, die Geschehnisse im AKH „nicht einfach so stehen zu lassen, mir geht es darum, dass so etwas einfach nicht passieren darf, da das grob fahrlässig ist“.
Mit den Anschuldigungen konfrontiert, teilte eine Sprecherin des AKH am Dienstag schriftlich mit, dass „die kleine Patientin am 12. Mai an der unfallchirurgischen Ambulanz begutachtet wurde. Die Begleitperson gab an, dass sich die Patientin beim Rutschen das linke Bein verdreht hatte. Bei fehlenden äußerlichen Verletzungszeichen wurde ein Röntgen des Beckens und Hüftgelenks links durchgeführt.“Darauf seien keine Frakturzeichen zu sehen gewesen.
Seitens der ärztlichen Direktion werde „bedauert, dass die Patientin Schmerzen hatte und bei dem Kind aufgrund fehlender äußerer Verletzungszeichen keine weiteren Röntgenuntersuchungen durchgeführt wurden und deshalb der Bruch des Unterschenkels nicht festgestellt werden konnte“.