AUVA soll bestehen bleiben
Die 21 Kassen sollen auf fünf reduziert werden und Beiträge weiter selbst einheben können.
Die Reform der Sozialversicherungen verzögert sich – zumindest steht sie heute nicht auf der Tagesordnung des Minister- rats. Dem Vernehmen nach soll es einen Konsens für die Erhaltung der AUVA geben. Damit dürfte feststehen, dass die derzeit 21 Träger auf fünf und nicht auf vier reduziert werden.
Die Reform der Sozialversicherungen verzögert sich. Der Austria Presse Agentur wurde von Regierungsseite bestätigt, dass die Punktation dafür nicht wie ursprünglich geplant am heutigen Mittwoch im Ministerrat sein wird, sondern auf nächste oder übernächste Woche verschoben wird.
Einige Eckpunkte sind aber schon klar: So soll es einen Konsens für den Erhalt der AUVA geben. Damit dürften die derzeit 21 Träger auf fünf und nicht auf vier reduziert werden. Auch die Selbstverwaltung und die Beitragseinhebung durch die Krankenkassen sollen bleiben wie bisher.
Bei der AUVA ist trotz der von Regierungsseite garantierten Leistungen noch nicht ganz klar, wie sie die geforderten 500 Mio. Euro an Einsparungen erbringen soll. Die AUVA selbst argumentiert, dass sie rund 400 Mio. aufbringen könnte, wenn man sie von ihren versicherungsfremden Leistungen befreien würde. So leistet die AUVA die Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles. Für Freizeitunfälle, die in Unfall-Spitälern behandelt werden, bekommt die AUVA nur rund ein Viertel vergütet. Andererseits zahlt die AUVA für Arbeitsunfälle, die in anderen Spitälern behandelt werden, mit ihrem Pauschalbetrag um rund 150 Mio. Euro zu viel.
ÖGK mit neun Landesstellen
Neben der AUVA soll es künftig also noch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen, die Pensionsversicherungsanstalt, die mit den Bauern fusionierte Selbstständigen-Kasse und die Kasse der Öffentlich-Bediensteten, zu der auch die Eisenbahner kommen könnten, geben. Unter der ÖGK soll es aber weiter neun Landesstellen geben, die regionale Aufgaben wahrnehmen sollen. Weiter bestehen bleiben soll der Hauptverband, möglicherweise unter neuem Namen; eine Dachorganisation ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen.
An der Selbstverwaltung soll festgehalten werden. Die Träger sollen weiter von den Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt werden, Regierungsvertreter sollen demnach nicht in den geplanten Verwaltungsrat einziehen. Allerdings soll mehr Augenmerk auf die Qualität der entsandten Vertreter gelegt werden. Auch die Aufsicht der Ministerien könnte verstärkt werden. (APA)