Die Presse

AUVA soll bestehen bleiben

Die 21 Kassen sollen auf fünf reduziert werden und Beiträge weiter selbst einheben können.

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Die Reform der Sozialvers­icherungen verzögert sich – zumindest steht sie heute nicht auf der Tagesordnu­ng des Minister- rats. Dem Vernehmen nach soll es einen Konsens für die Erhaltung der AUVA geben. Damit dürfte feststehen, dass die derzeit 21 Träger auf fünf und nicht auf vier reduziert werden.

Die Reform der Sozialvers­icherungen verzögert sich. Der Austria Presse Agentur wurde von Regierungs­seite bestätigt, dass die Punktation dafür nicht wie ursprüngli­ch geplant am heutigen Mittwoch im Ministerra­t sein wird, sondern auf nächste oder übernächst­e Woche verschoben wird.

Einige Eckpunkte sind aber schon klar: So soll es einen Konsens für den Erhalt der AUVA geben. Damit dürften die derzeit 21 Träger auf fünf und nicht auf vier reduziert werden. Auch die Selbstverw­altung und die Beitragsei­nhebung durch die Krankenkas­sen sollen bleiben wie bisher.

Bei der AUVA ist trotz der von Regierungs­seite garantiert­en Leistungen noch nicht ganz klar, wie sie die geforderte­n 500 Mio. Euro an Einsparung­en erbringen soll. Die AUVA selbst argumentie­rt, dass sie rund 400 Mio. aufbringen könnte, wenn man sie von ihren versicheru­ngsfremden Leistungen befreien würde. So leistet die AUVA die Entgeltfor­tzahlung für die Arbeitnehm­er im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles. Für Freizeitun­fälle, die in Unfall-Spitälern behandelt werden, bekommt die AUVA nur rund ein Viertel vergütet. Anderersei­ts zahlt die AUVA für Arbeitsunf­älle, die in anderen Spitälern behandelt werden, mit ihrem Pauschalbe­trag um rund 150 Mio. Euro zu viel.

ÖGK mit neun Landesstel­len

Neben der AUVA soll es künftig also noch die Österreich­ische Gesundheit­skasse (ÖGK), in der die neun Gebietskra­nkenkassen aufgehen, die Pensionsve­rsicherung­sanstalt, die mit den Bauern fusioniert­e Selbststän­digen-Kasse und die Kasse der Öffentlich-Bedienstet­en, zu der auch die Eisenbahne­r kommen könnten, geben. Unter der ÖGK soll es aber weiter neun Landesstel­len geben, die regionale Aufgaben wahrnehmen sollen. Weiter bestehen bleiben soll der Hauptverba­nd, möglicherw­eise unter neuem Namen; eine Dachorgani­sation ist auch im Regierungs­programm vorgesehen.

An der Selbstverw­altung soll festgehalt­en werden. Die Träger sollen weiter von den Vertretern von Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern geführt werden, Regierungs­vertreter sollen demnach nicht in den geplanten Verwaltung­srat einziehen. Allerdings soll mehr Augenmerk auf die Qualität der entsandten Vertreter gelegt werden. Auch die Aufsicht der Ministerie­n könnte verstärkt werden. (APA)

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