Wörthersee-Prozess: Gutachter belastet Angeklagten schwer
Prozessfinale. Für den Sachverständigen im Verfahren um den Bootsunfall am Wörthersee war die Erklärung des Unfallhergangs nicht nachvollziehbar. Die Verteidigung attackierte den Gutachter: Er sei „sachlich unfähig“, seine Berechnungen würden auf falschen
Mit heftigen Attacken der Verteidigung ist am Mittwoch der Prozess gegen einen 45-jährigen niederösterreichischen Medienmanager fortgesetzt worden, dem vorgeworfen wird, bei einer „betrunkenen“Bootsfahrt am Wörthersee vergangenen Juni den Tod seines 44-jährigen Freundes, eines Kremser Baumeisters, verschuldet zu haben.
Dem Medienmanager wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft. Ebenfalls angeklagt ist ein 33 Jahre alter Klagenfurter, der als Bootsführer fungiert und dem stark alkoholisierten Niederösterreicher (1,2 Promille) das Steuer überlassen hatte. Auch er wies den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zurück.
Gleich zum Auftakt unterstellte Verteidiger Alexander Todor-Kostic dem Gutachter Hermann Steffan, „fachlich unfähig“zu sein. Dieser – laut Gutachterliste zertifi- ziert für Bootssport, Küstenschiffahrt, Seeschiffahrt, genau in den Bereichen Bewertung, Schadensund Unfallanalyse – belastete den 45-jährigen Angeklagten schwer. Dieser hatte angegeben, dass das spätere Unfallopfer ihm ins Lenkrad gegriffen habe, dann seien beide über Bord gegangen. Er habe keine sogenannten Eindrehmanöver durchgeführt. Auch den Rückwärtsgang habe er nicht eingelegt. Das Opfer war im Wasser von der Schiffsschraube getroffen worden.
Rückwärtsgang ja oder nein?
Laut dem Gutachter sei der Propeller massiv verformt gewesen, und zwar auf der Hinterseite, was nur möglich sei, wenn das Boot rückwärtsgefahren sei. Hätte das Opfer, wie vom Angeklagten behauptet, ins Lenkrad gegriffen, wäre er ins Boot gefallen und nicht über Bord gegangen, sagte Steffan.
Zur Aussage des 45-Jährigen, er sei selbst aus dem Motorboot geschleudert worden, meinte er: „Für mich ist, wenn der Lenker normal im Steuermannstuhl gesessen ist, nicht nachvollziehbar, dass er aus dem Boot herausgeschleudert worden ist.“Alle präsentierten Berechnungen seien Messungen und keine Simulationen. Man sei alle möglichen Manöver mit verschiedenen Ge- schwindigkeiten nachgefahren, mit ziemlich scharfen Kurven, Powerturns mit Umkehrschub und ohne. Die Simulation der Bewegungen der Körper an Bord sei auf Basis einer weltweit angewendeten Standardmethode erfolgt.
Der Verteidiger legte Fotos vor, die die gesamten Berechnungen des Gutachters in Zweifel ziehen sollten. Diese sollten beweisen, dass der Angeklagte erhöht im Boot gesessen sei und daher ein Hinausschleudern plausibel sei. Der Angeklagte erklärte, seine Sitzposition sei erhöht gewesen. Auf Vorhalt des Richters, dass davon im Ermittlungsakt nie die Rede gewesen sei, antwortete er: „Es hat niemand gefragt.“
Laut dem Verteidiger habe der Gutachter den Unfallhergang in der von den Zeugen beschriebenen Variante gar nicht berücksichtigt. Das Boot habe demnach eine Querneigung von 60 Grad aufgewiesen. Auf den Einwand des Gutachters, dass eine solche Querneigung bei keiner der Messfahrten annähernd erreicht worden sei, wandte der Anwalt ein, dass er schon x-fach bei Powerturns am See dabei gewesen sei, dabei stelle sich das Boot am Ende des Manövers stark auf, „das ist ja das Lustige daran“. Ein Urteil lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.