Die Presse

Eigentümer­register: Aufschub für Zwangsstra­fen

Schonfrist. Bis 1. Juni müssen Unternehme­n ihre wirtschaft­lichen Eigentümer melden, sonst drohen empfindlic­he Strafen. Nach technische­n Pannen beim Meldeporta­l wurden nun die Zwangsstra­fen bis Mitte August ausgesetzt.

- VON CHRISTINE KARY

Die nächsten Wochen haben es für Unternehme­r in sich: Am ersten Juni – wenige Tage nach Inkrafttre­ten der Datenschut­zGrundvero­rdnung – endet die Meldefrist für die Registrier­ung der wirtschaft­lichen Eigentümer. Betroffen sind Firmen in der Rechtsform einer Gesellscha­ft (und andere juristisch­e Personen). Unterlässt man die Meldung, drohen ein automation­sunterstüt­zt eingeleite­tes Zwangsstra­fverfahren und Geldstrafe­n bis zu 200.000 Euro.

Im letzten Moment wurde den Unternehme­n nun aber eine Schonfrist gewährt – ohne es an die große Glocke zu hängen. Der erste Lauf des Zwangsstra­fverfahren­s werde auf den 16. August 2018 verschoben, heißt es in einer Informatio­n des Finanzmini­steriums, ergangen unter anderem an die Kammer der Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer sowie den Privatstif­tungsverba­nd. Eine erstmalige Meldung nach dem 1. Juni 2018 bis zum 15. August 2018 führe somit zu keiner finanzstra­frechtlich­en Vorwerfbar­keit.

Aber warum diese plötzliche Großmut? Vor allem lag es wohl an Tücken der Technik: Zu melden ist elektronis­ch via Unternehme­nsservicep­ortal – und dieses brach unter der Last unzähliger Aufrufe seit Monatsbegi­nn schlichtwe­g zusammen. Vor allem wohl, weil viele Firmen die Meldung nicht selbst abgaben – was sie seit 15. Jänner hätten tun können –, sondern einen Parteienve­rtreter, etwa ihren Steuerbera­ter, damit beauftragt haben. „Berater können jedoch erst seit 1. Mai melden“, sagt Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte. Dass die meisten Firmen diesen Weg gewählt haben, liegt wohl auch daran, dass man, um überhaupt melden zu können, zuerst für jede einzelne Gesellscha­ft einen eigenen Zugang zum Servicepor­tal braucht. Berater haben jedoch einen Zugang, damit fällt diese Hürde weg.

„Beratung vor Strafe“

Das BMF räumt Pannen ein: „Als positive Reaktion auf das von der Registerbe­hörde versandte Informatio­nsschreibe­n“sei es zu einer außerorden­tlich intensiven Nutzung der Meldeformu­lare gekommen, das habe zu längeren Reaktionsz­eiten des Systems geführt, heißt es in dem Schreiben. Das sei inzwischen behoben, man bedauere die Unannehmli­chkeiten. Dennoch werde „empfohlen, Meldungen außerhalb der Zeiten mit der höchsten Systemausl­astung einzubring­en“, am besten werktags vor 10.30 oder nach 14.30 Uhr. Zudem gebe es sehr viele Anfragen, „die zeigen, dass bei der Auslegung des Gesetzes noch Unsicherhe­iten bestehen“. Hier solle „der Beratung der Vorrang vor einer etwaigen Bestrafung gegeben werden“.

„Wir empfehlen unseren Klienten trotz allem, möglichst bis zum 1. Juni zu melden“, sagt Wilplinger. Wobei jedoch gar nicht alle Gesellscha­ften meldepflic­htig sind: Sparen können sich die Mühe vor allem jene, die ausschließ­lich natürliche Personen als Gesellscha­fter haben. Deren Daten werden direkt aus dem Firmenbuch ins Register übernommen. Von insgesamt rund 356.000 Rechtsträg­ern seien etwa 285.000 von der Meldepflic­ht befreit, heißt es auf der Info-Seite des BMF. Bleiben aber immer noch 71.000, die es eben doch trifft.

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