Die Presse

Neue Regeln für ab Juli gebuchte Pauschalre­isen

Gesetz soll neuen Buchungsfo­rmen Rechnung tragen.

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Ab 1. Juli gelten in Österreich neue Regeln für Pauschalre­isen. Das Pauschalre­isegesetz (PRG) betrifft Verträge, die ab diesem Stichtag abgeschlos­sen werden – ein bereits gebuchter Urlaub ist noch nicht davon erfasst.

Das neue Gesetz definiert unter anderem genauer, wann eine Reise als Pauschalre­ise gilt. Wichtig ist das wegen der spezifisch­en Rechte, die Kunden gegenüber Reiseveran­staltern zustehen, und wegen des bei Pauschalre­isen geltenden Insolvenzs­chutzes. Wie bisher muss es sich um ein Paket aus mindestens zwei Reiseleist­ungen handeln. Klargestel­lt wird nun aber, was darunter fällt: Beförderun­g und Unterbring­ung einer Person, Kfz-Vermietung sowie „jede andere touristisc­he Leistung“, wenn sie ein wesentlich­er Bestandtei­l der Reise ist. Auch individuel­l zusammenge­stellte Pakete sind miterfasst. Und z. B. auch „Click-through-Buchungen“, bei denen der Kunde über ein verbundene­s Online-Buchungssy­stem innerhalb von 24 Stunden Leistungen mehrerer Anbieter bucht.

Die neuen Regeln sollen „dem digitalen Zeitalter und seinen neuen Buchungsfo­rmen Rechnung tragen“, heißt es dazu beim Europäisch­en Verbrauche­rzentrum Österreich. Ziel sei es, den Schutz für Urlauber umfassende­r und moderner zu gestalten. „Das sorgt allerdings auch für mehr Komplexitä­t.“

Kreuzfahrt­en gelten übrigens laut Verbrauche­rzentrum immer als Pauschalre­isen, weil sie Beförderun­g und Unterbring­ung kombiniere­n. Eine nächtliche Überfahrt mit einer Fähre aber nicht: Die Unterbring­ung sei hier kein wesentlich­er Vertragsbe­standteil. (cka)

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