VW: Gericht sprach hohe Summen zu
Diesel-Golf-Halterin erhält Kaufpreis erstattet.
Im Skandal um manipulierte Dieselfahrzeuge des VWKonzerns gibt es ein neues Urteil gegen einen Autohändler. Laut dem Anwalt der Klägerin ist es das „bis jetzt für den Autokäufer vorteilhafteste“. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig. Das Handelsgericht (HG) Wien sprach einer Frau, die 2012 um 26.500 Euro einen Golf mit Tageszulassung gekauft hatte, rund 29.000 Euro (mit Zinsen) zu.
Die Autofahrerin ist schon 2015 zu Gericht gegangen. Sie klagte auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Sie begehrte 24.306 Euro samt vier Prozent Zinsen, ein Benutzungsentgelt in Höhe von 2194 Euro hatte ihr Anwalt schon abgezogen.
Per November 2016 betrug der Händler-Einkaufspreis, also jener Preis, um den ein Autohändler heute das Fahrzeug kaufen würde, 11.713 Euro, stellte nun, Ende Mai 2018, das Handelsgericht fest und ließ die Klage der Autofahrerin durch: „Hätte die Klägerin gewusst, dass in das angekaufte Fahrzeug eine zur Manipulation der Abgaswerte am Prüfstand entwickelte Software eingebaut wurde, hätte sie den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Auch hätte sie das Fahrzeug nicht gekauft, wenn sie gewusst hätte, dass die angeführten Abgaswerte durch den Einfluss einer den Ausstoß von Stickoxid am Prüfstand beeinflussenden Software erzielt wurden“, heißt es in dem Urteil (23 Cg 67/15a - 35) weiter. Aufgrund dieser Manipulation hat die Klägerin ihr Vertrauen in die Volkswagen AG verloren.
Vom Software-Update, das die Klägerin nicht durchführen ließ, hält das Handelsgericht wenig: „Die Klägerin wird aufgrund der mit der Nachrüstung verbundenen möglichen Beeinträchtigung auch nach Durchführung der von Volkswagen angebotenen technischen Maßnahmen nicht so gestellt, wie sie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses annahm.“
Auf Österreichs Straßen sind geschätzte 394.000 manipulierte Dieselfahrzeuge des deutschen Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat und Skoda) unterwegs.