Partizipation, Selbstbestimmung, Inklusion
Vorurteile verhindern ein realistisches Bild von Menschen mit Behinderung. Solange viele weiter in Kategorien von Defiziten und Unvermögen denken, wird sich die Teilhabe behinderter Menschen nicht realisieren lassen.
Seit 1997 darf nach der österreichischen Bundesverfassung niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Mit dieser Norm hat sich der Staat ein hehres und ambitioniertes Ziel gesetzt.
Im Jahr 2000 beschloss die EU eine Richtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. In deren Umsetzung trat 2006 das gesetzliche Behindertengleichstellungspaket in Kraft, das einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung in vielen Bereichen des Alltagslebens inklusive der Erwerbstätigkeit gewährleistet. 2008 ratifizierte Österreich die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Damit korrespondiert ein massiver Paradigmenwechsel. Stand früher Menschen mit Behinderung gegenüber der Fürsorgegedanke im Vordergrund, so lauten die Schlagworte nun Partizipation, Selbstbestimmung und Inklusion.
In der historischen Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderung kann man einen Trend von der Segregation über die Integration hin zur Inklusion erkennen. Inklusion setzt die Änderung des Systems dahingehend voraus, dass jeder Mensch vollwertig teilzuhaben vermag, ohne dass er oder sie sich anzupassen hätte.
Von dieser Zielsetzung ist Österreich noch weit entfernt. Im Bildungswesen besucht ein hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Sonderschulen. In Bezug auf Arbeitslosigkeit sind Menschen mit Behinderung stark überrepräsentiert. Sie sind häufiger, länger und mit geringeren Transferleistungen arbeitslos als andere, die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderung und ihren Familien ist deutlich höher.
Die Behindertenrechtskonvention steht unter dem Motto „Nothing about us without us“. Über Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung betreffen können, darf nicht ohne Einbindung von Menschen mit Behinderung bzw. ihren Interessenvertretungen entschieden werden. Bedürfnisse und Anliegen von Menschen mit Behinderung sind in allen Angele- genheiten des gesellschaftlichen Lebens, seien sie staatlich oder privat, mitzudenken.
Aus dem Blickwinkel der Menschenrechte versteht es sich von selbst, dass jede und jeder, soweit irgend möglich, über ihre oder seine Angelegenheiten selbst entscheiden darf. Braucht jemand dabei Unterstützung, so muss sie gewährt werden. Das bisher geltende Sachwalterrecht überträgt allerdings die Entscheidungsbefugnis zur Gänze einem Dritten und beraubt den Betroffenen der Geschäftsfähigkeit.
In einem vorbildlich partizipativen Prozess wurde das Erwachsenenschutzgesetz erarbeitet, das im Vorjahr vom Parlament einstimmig beschlossen wurde und mit 1. Juli 2018 in Kraft treten wird.
Die neue Regelung baut auf dem Grundsatz der unterstützten Entscheidungsfindung auf und wird rund 60.000 Menschen eine Verbesserung ihrer Rechtsstellung bringen. Die neue Bundesregierung stellte das zeitgerechte Inkrafttreten infrage, nach einer koordinierten Reaktion der Zivilgesellschaft wird der ursprüngliche Zeitplan aber halten. Das neue Gesetz wird auch mehr Richterinnen und Richter benötigen. Diesbezügliche Sparpläne der Regierung machen skeptisch.
In der Bildungspolitik war in den letzten Jahren zumindest ein steigendes Bekenntnis zu schulischer Inklusion zu vernehmen. Es wurden Modellregionen eingerichtet, die Abschaffung der Sonderschulen wurde diskutiert.
Das neue Regierungsprogramm will Sonderschulen erhalten und stärken. Die mit mehr Pädagoginnen und Pädagogen versehenen Sonderschulen könnten als „Inklusionsschulen“geführt und dadurch inklusiv gemacht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Behinderung aufgenommen werden. Außerdem könnte dort damit begonnen werden, von identen Lernzielen für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse abzugehen und individualisierte, auf Stärken und Fähigkeiten jeder und jedes Einzelnen basierende Zielvereinbarungen zu treffen.
Menschen mit Behinderung sind weiterhin überproportional stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Als unmittelbar wirksamer Anreiz, damit Arbeitgeber Menschen mit Behinderung vermehrt anstellen, könnte eine auf zwei Jahre befristete Entlastung der Arbeitgeber von den halben Lohnnebenkosten bei einer Neueinstellung eines Menschen mit einer nachgewiesenen Behinderung vorgesehen werden.
Menschen mit schwerer Behinderung in sogenannten Werkstätten der Beschäftigungstherapie üben zum Teil wirtschaftsnahe Tätigkeiten aus, beziehen aber kein Entgelt und sind nicht voll sozialversichert. Sie erhalten lediglich ein Taschengeld und sind nur unfallver-
(* 1959 in Wien) bekleidet als selbst Betroffener seit Mai 2017 die Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung. Er ist Jurist, war von 1985 bis 2017 im Sozialministerium tätig und betreute dort den Bereich der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung. sichert. Das bedeutet, dass sie keine Eigenpension erwerben können und ihr ganzes Leben lang im Status eines Kindes verhaftet bleiben.
Die Regierung will das Taschengeld anheben. Natürlich ist es zu begrüßen, wenn dann monatlich 160 statt derzeit 130 Euro ausbezahlt würden, in Wahrheit müsste aber zumindest die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung auf der Tagesordnung stehen.
Die uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung setzt umfassende Barrierefreiheit voraus. Das meint nicht nur die Absenz räumlicher oder baulicher Hindernisse, sondern etwa auch die Vermeidung kommunikativer Barrieren (Gebärdensprache in Anwesenheit gehörloser Menschen oder Leichte Sprache für Menschen mit Lernbehinderungen).
Zum Phänomen „Behinderung“sei festgehalten, dass sich 18 Prozent aller in Österreich lebenden Menschen ab dem 15. Lebensjahr als durch eine körperliche, geistige, psychische oder eine Sinnesbeeinträchtigung eingeschränkt bezeichneten (Statistik Austria, Mikrozensus 2015). Das sind rund 1,3 Millionen Personen. Barrierefreiheit ist nicht bloß eine unbedingte Notwendigkeit für diese Gruppe, sondern bringt für alle Menschen einen massiven Komfortgewinn.
Die größte Barriere aber findet sich in den Köpfen der Menschen. Vorurteile verhindern ein realistisches Bild von Menschen mit Behinderung. Solange viele in Kategorien von Defiziten und Unvermögen denken, wird sich volle Teilhabe nicht verwirklichen lassen. Es müssen Stärken und Fähigkeiten betont werden. Richtig eingesetzt, sind Menschen mit Behinderung so leistungsbereit, leistungsfähig und leistungsbewusst wie andere!
Der angesprochene Paradigmenwechsel, der aus Objekten der Fürsorge selbstbestimmte Subjekte von Rechten macht, ist noch lange nicht beendet. Wie das Regierungsprogramm zeigt, steht der Gesellschaft noch ein weiter Umdenkprozess bevor, bei dem Rückschritte nicht ausgeschlossen sind.