Der steuerliche Appetit auf digitale Gewinne wächst
Google-Steuer. Die Regierung nennt erste Eckpunkte, auch aus Brüssel gibt es Ideen. Wie könnten Google & Co. zur Kasse gebeten werden?
Im Wahlkampf war es ein Punkt, der sich in den Programmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ gefunden hat. Kein Wunder also, dass die türkis-blaue Regierung das Thema Digitalsteuer nun konkretisieren will. Denn wie in den meisten europäischen Ländern ist es der Politik auch hierzulande ein Dorn im Auge, dass die stetig wachsenden Gewinne, die die oft aus den USA stammenden Internetkonzerne auch in Österreich erzielen, in Niedrig-Steuer-Jurisdiktionen wie Luxemburg oder Irland versteuert werden. Wie „Die Presse“in ihrer Sonntagsausgabe berichtete, wurden nun erste – noch eher vage – Eckpunkte bekannt, wie diese Steuer aussehen könnte.
So soll die Besteuerung von digitalen Erträgen nach dem Standort der Benutzer erfolgen. Eine deutliche Änderung gegenüber der klassischen Besteuerungspraxis, wonach Unternehmen immer dort besteuert werden, wo sie ihren Firmensitz haben. Besteuert werden sollen dabei nicht die Gewinne, sondern die „digitalen Leistungen“wie das Schalten von Online-Werbung, was im Endeffekt einer Umsatzbesteuerung entsprechen wür- de. Zu guter Letzt soll eine Umsatzgrenze dafür sorgen, dass nur die großen internationalen Konzerne zur Kasse gebeten werden und es keine zusätzliche Belastung für kleinere einheimische Firmen gibt, die ohnehin der nationalen Firmenbesteuerung unterliegen.
Betriebsstätte ohne Mitarbeiter
Die Regierung greift damit einen Ball auf, der von EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici bereits Ende März abgeschossen wurde. Damals gab die Kommission ihren zweistufigen Plan für die Einführung einer unionsweiten Digitalsteuer bekannt. Demnach soll es in einem ersten Schritt eine Umsatzbesteuerung für jene Digitalkonzerne geben, die global mindestens 750 Mio. Euro und in der EU 50 Mio. Euro Umsatz erzielen. Damit wäre das geschäftliche Tun von Google, Facebook, AirBnb und geschätzten weiteren 120 bis 150 Unternehmen erfasst.
Da eine Umsatzbesteuerung von vielen Experten als kritisch angesehen wird (Umsätze sagen ja nichts über die Gewinne aus), soll in einem zweiten Schritt die auch von Österreich regelmäßig propagierte „digitale Betriebsstätte“eingeführt werden. Dabei geht es um eine rechtsverbindliche Definition, ab wann es in einem Land eine Betriebsstätte gibt, auch wenn ein Unternehmen keine physische Präsenz vor Ort hat. Nach Einführung dieser digitalen Betriebsstätte müsste beispielsweise Google auch für Österreich eine Gewinnrechnung vorlegen, obwohl die hierzulande verkauften Anzeigen von der Europazentrale aus Irland stammen. Diese digitalen Gewinne können dann von den Staaten wie bei konventionellen Unternehmen besteuert werden.
Eigentlich wollte die EU ja auf eine globale Vereinbarung im Rahmen der OECD warten. Allerdings musste diese in ihrem Zwischenbericht zu dem Thema Mitte März eingestehen, dass es vorerst keinen Konsens gibt und eine globale Einigung noch mindestens bis 2020 dauern würde. Von den USA wurde das europäische Vorpreschen in der Folge auch heftig kritisiert. Doch auch in der EU gibt es mit Irland und Luxemburg zwei Gegner einer Digitalsteuer. Für die heimische Bundesregierung wäre daher auch eine Einführung auf nationaler Ebene vorstellbar, hieß es am Wochenende. Der Erfolg einer rein nationalen Steuer wird von Experten allerdings stark bezweifelt.