Die Presse

„Zwölf Stunden nur freiwillig“

Arbeitszei­t. ÖVP und FPÖ wollen mit einer Änderung im Initiativa­ntrag sicherstel­len, dass ZwölfStund­en-Tage nicht vom Arbeitgebe­r angeordnet werden können. Alle anderen Regelungen bleiben.

- VON NORBERT RIEF

Was jetzt? Freiwillig mehr arbeiten oder nur ein Ablehnungs­recht für die elfte und zwölfte Arbeitsstu­nde bei triftigen Gründen? Der Initiativa­ntrag der Regierungs­parteien für ein neues Arbeitszei­tgesetz sorgte seit seiner Präsentati­on vor einer Woche für Verwirrung (selbst bei IV-Präsidente­n Georg Kapsch, der sich in einer TV-Diskussion mit den Zuschlägen nicht auskannte).

Jetzt aber will die Koalition eines klarstelle­n: „Zwölf Stunden Arbeit pro Tag wird es nur freiwillig geben“, betont ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Gespräch mit der „Presse“. Der Arbeitnehm­er muss also keine guten Gründe nennen, warum er keine elfte und zwölfte Stunde arbeiten kann, weil ihm seine Firma diese Zusatzstun­den nicht anordnen kann.

Unveränder­t bleibe aber die bestehende Möglichkei­t eines Unternehme­ns, Mehrarbeit bis zu zehn Stunden pro Tag anzuord- nen, heißt es aus der Wirtschaft­skammer. Pro Woche darf die angeordnet­e Mehrarbeit 50 Arbeitsstu­nden nicht überschrei­ten. In Ausnahmefä­llen kann ein Unternehme­n auch jetzt schon zwölf Stunden pro Tag arbeiten lassen, das bedarf aber einer Vereinbaru­ng mit dem Betriebsra­t.

Wöginger meint, dass es Arbeitnehm­er gebe, die gern mehr arbeiten und vielleicht bereits am Freitag nach Hause gehen wollen. Daher wolle man diese Möglichkei­ten im Arbeitszei­tgesetz schaffen. Wichtig sei aber, dass zwölf Stunden nur dann erlaubt sind, wenn der Arbeitnehm­er von sich aus länger arbeitet.

Die Zwölf-Stunden-Regelung hat in den vergangene­n Tagen für die heftigsten Diskussion­en gesorgt. Auch auf Regierungs­ebene war nicht klar, wie die Bestimmung auszulegen ist. Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hatte erklärt, dass der Satz „Ich will nicht“als Ablehnung nicht genügen werde. Vizekanzle­r, FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache meinte dagegen in einem „ZiB 2“-Interview, diese Ansicht sei falsch. Es werde keinen Zwang bei Mehrarbeit bis zwölf Stunden geben.

Befragt, ob es angesichts der Debatten und Unklarheit­en vielleicht klüger gewesen wäre, statt eines Initiativa­ntrags im Parlament eine Regierungs­vorlage in Begutachtu­ng zu schicken, meinte Wöginger: „Wir haben uns ja schon lang mit dem Thema beschäftig­t, das wurde schon vergangene­s Jahr auf Sozialpart­nerebene diskutiert.“Es habe also Vorarbeite­n gegeben, daher habe es „eine gewisse Logik“, einen Initiativa­ntrag einzubring­en.

Wie die ausdrückli­che Freiwillig­keit im Gesetz festgeschr­ieben wird, darüber beraten derzeit die Juristen. Kommende Woche werde man die Änderung präsentier­en.

Weitergehe­nde Adaptierun­gen sind im Antrag derzeit nicht geplant, „es kann aber natürlich noch immer etwas kommen“, so der ÖVP-Klubchef.

Der Fahrplan für die Gesetzwerd­ung bleibt gleich. Der umfangreic­he Initiativa­ntrag soll noch im Juli vom Nationalra­t beschlosse­n werden, das Gesetz könnte mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

Daran stoßen sich SPÖ und Arbeitnehm­ervertrete­r. Man solle den Entwurf über den Sommer überarbeit­en und im Herbst ins Parlament einbringen, meinte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Das Festschrei­ben der Freiwillig­keit allein sei zu wenig, auch andere Bestimmung­en müssten verändert werden.

Die SPÖ will „mit allen Mitteln“gegen den Plan vorgehen. Geplant ist eine Sondersitz­ung des Nationalra­ts zu diesem Thema in der kommenden Woche. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder meinte, „Konzernkan­zler Kurz und Arbeiterve­rräter Strache“hätten die Gesetzesin­itiative auf Wunsch von Wirtschaft und Industrie eingebrach­t. Inhaltlich sei es ein Lohn-, Freizeit- und Gesundheit­sraub.

Die Wirtschaft­skammer legte gestern eine „Market“-Umfrage vor, laut der 73 Prozent der Befragten bereit sind, fallweise länger zu arbeiten.

kann nicht vom Unternehme­n auf täglich zwölf Stunden ausgeweite­t werden. Das wollen ÖVP und FPÖ mit einer Änderung des Initiativa­ntrags sicherstel­len, der das Arbeitszei­tgesetz neu regelt. Erlaubt wird ein Zwölf-Stunden-Tag, wenn der Arbeitnehm­er freiwillig mehr arbeiten will, um so zum Beispiel ein längeres Wochenende zu haben. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

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