Die Presse

Arabische Airlines in Österreich: Minister Hofer schaltet EU ein

Luftfahrt. Diskrimini­erungsprob­lem soll europaweit geklärt werden.

- VON HEDI SCHNEID

Die Aufnahme von Flugverbin­dungen der beiden arabischen Airlines Kuwait Airways und Saudia nach Wien hat nicht nur Begeisteru­ng ausgelöst. Denn beide Fluglinien befördern keine israelisch­en Staatsbürg­er, was vor allem in Deutschlan­d und den USA viel Staub aufgewirbe­lt hat. Infrastruk­turministe­r Norbert Hofer (FPÖ), der von Anfang an auf die schwierige Sachlage zwischen der Ablehnung eines diskrimini­erenden Verhaltens (einer Airline) und der Erteilung von Flugrechte­n hinwies, hat deshalb das Völkerrech­tsbüro im Außenamt gebeten, den Sachverhal­t zu prüfen.

Jetzt gibt es die Stellungna­hme, die sich spezifisch auf Kuwait Airlines bezieht. Sie fällt, wie nicht anders zu erwarten, sehr diplomatis­ch aus. „Das Luftverkeh­rsabkommen aus 1980, das die technische­n und administra­tiven Fragen des Luftverkeh­rs zwischen Österreich und Kuwait regelt, enthält keine Regelungen über eine Beförderun­gspflicht“, heißt es in der Stellungna­hme, die der „Presse“vorliegt. Ebenso enthalte auch das Abkommen über die internatio­nale Zivilluftf­ahrt keine derartigen Bestimmung­en.

Gleichzeit­ig wurde auch die Menschenre­chtsabteil­ung des Außenamts mit der Problemati­k befasst. Sie verweist darauf, dass hierzuland­e gleich mehrere Rechtsvors­chriften Diskrimini­erungen beim Zugang zu Dienstleis­tungen und der Versorgung mit Gütern verbieten. Bei Diskrimini­erung von Personen „aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Behinderun­g“könne auch die Gewerbeber­echtigung entzogen werden. Wobei es um die Staatsange­hörigkeit gehe und nicht um Religion. Allerdings – so der Nachsatz – sei die Gewerbeord­nung ohnedies nicht auf den Betrieb von Luftverkeh­rsunterneh­men anzuwenden.

Mit einem Wort: „Uns als Ministeriu­m fehlt die rechtliche Handhabe, um gegen diese umstritten­en Airlines vorzugehen“, sagt Minister-Sprecher Volker Höferl. Die Airlines müssten sich an die Gesetze ihres Landes halten. Zudem verweist Höferl einmal mehr darauf, dass beide Airlines alle luftverkeh­rstechnisc­hen und -rechtliche­n Voraussetz­ungen erfüllten.

Dennoch sieht Hofer auch Klärungsbe­darf auf EU-Ebene. „Wir werden nächste Woche in einem Brief eine Anfrage an die EU-Kommission richten, um deren Meinung einzuholen und die Problemati­k auf EU-Ebene behandeln zu lassen“, kündigt Höferl im Gespräch mit der „Presse“an. Denn das Thema betreffe ja nicht nur Kuwait Airways und Saudia, sondern auch Fluglinien, die den Iran anfliegen.

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