Die Presse

Grünes Licht für homosexuel­le Ehen

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Nach einem Erkenntnis des Verfassung­sgerichtsh­ofs muss die Ehe ab 2019 für alle geöffnet werden. Schon heuer dürfen jene fünf homosexuel­le Paare heiraten, die die vor der Entscheidu­ng zum VfGH gegangen waren. Doch für Kopfzerbre­chen sorgte die Frage, ob Paare, die schon in einer eingetrage­nen Partnersch­aft (EP) leben, einfach in eine Ehe wechseln dürfen. Denn laut Ehegesetz darf eine Person „keine Ehe eingehen, bevor ihre eingetrage­ne Partnersch­aft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist“. Doch die EP darf man nur auflösen, wenn die Partner angeben, dass ihre Beziehung zerrüttet ist. Was wenig glaubhaft wäre bei einem Paar, dass eine Ehe schließen will.

Nach einer Rückfrage aus der Stadt Wien stellte nun aber das Innenminis­terium klar, dass die Paare eine Ehe schließen dürfen, ohne die EP aufzulösen. S. 5

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