Grünes Licht für homosexuelle Ehen
Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs muss die Ehe ab 2019 für alle geöffnet werden. Schon heuer dürfen jene fünf homosexuelle Paare heiraten, die die vor der Entscheidung zum VfGH gegangen waren. Doch für Kopfzerbrechen sorgte die Frage, ob Paare, die schon in einer eingetragenen Partnerschaft (EP) leben, einfach in eine Ehe wechseln dürfen. Denn laut Ehegesetz darf eine Person „keine Ehe eingehen, bevor ihre eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist“. Doch die EP darf man nur auflösen, wenn die Partner angeben, dass ihre Beziehung zerrüttet ist. Was wenig glaubhaft wäre bei einem Paar, dass eine Ehe schließen will.
Nach einer Rückfrage aus der Stadt Wien stellte nun aber das Innenministerium klar, dass die Paare eine Ehe schließen dürfen, ohne die EP aufzulösen. S. 5