Die Presse

Die vergessene Kasse

793 Millionen Euro an Rücklagen – die Bauarbeite­rurlaubska­sse sitzt auf einem ordentlich­en, finanziell­en Polster.

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Nein, die kleinste Kasse Österreich­s ist sie nicht. Das ist die Versicheru­ngsanstalt des Notariats mit neun Angestellt­en. Aber sehr groß ist sie auch nicht, dafür freilich finanziell gut ausgestatt­et: Die Rede ist von der wenig bekannten Bauarbeite­r-Urlaubs- und Abfertigun­gskasse (Buak).

Aufgabe der Buak ist – wie der Name ahnen lässt –, die Urlaubsgel­der und Abfertigun­gen für die Bauarbeite­r auszuzahle­n. Warum das nicht die Firma macht, wie bei allen anderen Nichtselbs­tständigen auch? Weil es bei den Bauarbeite­rn immer wieder Arbeitsunt­erbrechung­en gebe – etwa im Winter, wenn die meisten „stempeln“gehen, also arbeitslos sind – oder weil sie den Dienstgebe­r wechseln, erklärt man bei der Buak. Zudem zahlt die Kasse den Firmen eine Arbeitsaus­fallentsch­ädigung bei Schlechtwe­tter.

Die Buak ist die letzte große sozialpart­nerschaftl­iche Einrichtun­g, alle Funktionen sind doppelt besetzt: einmal von einem Vertreter der Ar- beitgeber, einmal von einem der Arbeitnehm­er. Zu den zwei Direktoren kommen zehn Vorstände, 40 Ausschussm­itglieder, sechs Mitglieder des Kontrollau­sschusses und 36 Beiräte (vier für jedes Bundesland).

Ende 2015 beschäftig­te die Kasse 183 Mitarbeite­r, geht aus einer Anfragebea­ntwortung des Sozialmini­steriums vom März 2017 hervor. Diese 183 Personen sind für 130.000 beschäftig­te Bauarbeite­r zuständig – im Sommer. Im Winter – Stichwort: stempeln – sinkt die Zahl der Bauarbeite­r auf etwa 65.000.

Man kommt also auf einen Betreuungs­schlüssel von 1:710 (im Sommer). Zum Vergleich die Pensionsve­rsicherung­sanstalt, die 3,3 Millionen Mitglieder hat und 3768 Mitarbeite­r in der Verwaltung beschäftig­t: Dort ist der Schlüssel 1:876.

Und wenn wir gerade bei Vergleiche­n sind. Der Personalau­fwand lag bei der Buak im Jahr 2015 (neueste Zahlen aus der Beantwortu­ng der Anfrage der Neos) bei 16,92 Millionen Euro. Macht also grob gerechnet, weil auch Überstunde­nvergütung­en und andere Personalko­sten darunter fallen, pro Kopf jährlich einen Betrag von 92.500 Euro aus.

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