Gebuchte Airline zahlt für Verspätung
Gecharterte Fluglinien bleiben unbehelligt.
Mit
dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Reisende nun Klarheit: Sie bekommen bei stundenlangen Verspätungen von jener Fluglinie eine Entschädigung, bei der sie den Flug gebucht haben. Das klingt logisch, war es aber bis dato nicht: Denn häufig fliegen die Fluglinien nicht selbst, sondern chartern Flugzeug und Crew bei einer anderen Gesellschaft. So war es auch im konkreten Fall, den das Landgericht Hamburg dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hatte.
Passagiere hatten bei TUI-Fly einen Flug gebucht, der von einer Charter-Maschine der Schwestergesellschaft Thomson Airways übernommen wurde. Beide Airlines gehören zum Reisekonzern TUI. Da der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, verlangten Passagiere von Thomson Airways eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht Schadenersatz für Reisende ab einer Verspätung von drei Stunden vor. Thomson Airways wies die Forderungen zurück, da TUI-Fly die operationelle Verantwortung gehabt habe. Z urecht, wie die Luxemburger Richter gestern befanden: Die Verantwortung für den Flug liegt nach ihrer Ansicht bei der Gesellschaft, die die Route festlegt und die Reise anbietet. Sie müsse daher Entschädigungen für Verspätungen und Annullierungen an Fluggäste zahlen.