Die Presse

Es darf doch sofort gestraft werden

Eine Beratung muss es vor der Strafe nicht geben.

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Wien. Die Koalition hat das Prinzip „Beraten statt strafen“im Verwaltung­sstrafrech­t in letzter Minute noch abgeschwäc­ht. Damit kann nun – anders als ursprüngli­ch geplant – auch in Zukunft gleich gestraft werden. Es muss nicht erst beraten werden. Das kann in den jeweiligen Gesetzen festgelegt werden.

Damit kommt die Koalition Kritik insbesonde­re aus Wien entgegen, wo befürchtet wurde, dass man künftig die Wegräumpfl­icht von Hundekot, das Alkoholver­bot am Praterster­n oder Schwarzfah­rer nicht mehr ordentlich kontrollie­ren könnte. Grundsätzl­ich sieht die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlosse­ne Änderung des Verwaltung­sstrafgese­tzes vor, dass bei Verwaltung­sübertretu­ngen durch Firmen und Personen erst im Wiederholu­ngsfall eine Strafe bezahlt werden muss. Und zwar in jenen Fällen, in denen weder Personen noch Sachgüter gefährdet wurden. (APA)

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