Es darf doch sofort gestraft werden
Eine Beratung muss es vor der Strafe nicht geben.
Wien. Die Koalition hat das Prinzip „Beraten statt strafen“im Verwaltungsstrafrecht in letzter Minute noch abgeschwächt. Damit kann nun – anders als ursprünglich geplant – auch in Zukunft gleich gestraft werden. Es muss nicht erst beraten werden. Das kann in den jeweiligen Gesetzen festgelegt werden.
Damit kommt die Koalition Kritik insbesondere aus Wien entgegen, wo befürchtet wurde, dass man künftig die Wegräumpflicht von Hundekot, das Alkoholverbot am Praterstern oder Schwarzfahrer nicht mehr ordentlich kontrollieren könnte. Grundsätzlich sieht die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossene Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes vor, dass bei Verwaltungsübertretungen durch Firmen und Personen erst im Wiederholungsfall eine Strafe bezahlt werden muss. Und zwar in jenen Fällen, in denen weder Personen noch Sachgüter gefährdet wurden. (APA)